Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Journal
- Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Volume
- 71 (1927)
- Issue
- Heft 5
- Article
- Die Normierung des Glaubensinhalts im Judentum
- Date
- 1927-01-01
- Page
- Seite 251 (sequence 11)
- Language
- German
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251 für die Autorität des Synhedrions, das von einer kirchlichen Behörde im eigentlichen Sinne indessen dadurch scharf unterschieden bleibt, daß es nicht kraft eigenen Rechtes^ sondern nur als die von der Thora legitimierte Interpretationsinstanz Anerkennung seiner Bestimmungen zu fordern hat. Er ermöglicht aber, daß auch nach Auflösung jeder Zentralbehörde und jeder organisatorischen Einheit des Judentums eine Regelung der religiösen Praxis durch die Autorität der durch ihre Sachkunde legitimierten Gelehrten weiter bestehen bleibt. Diese ׳י auf dem Boden der Gemeindereligion erwachsene Art der Autoritätsbildung war ihrem Wesen nach ebensogut auf dogmatische wie auf religionsgesetzliche Fragen anwendbar und hätte eine authentische Auslegung der Lehre auch in dogmatischer Beziehung ermöglicht. Nachdem diese freilich im Talmud unterblieben war, konnte sie von den späteren Gesetzeslehrem, die ihre Autorität nur auf den Talmud :stützen konnten, nicht mehr nachgeholt werden, sodaß es damals wirklich an einer dogmenbildendeh Instanz fehlte. Dagegen waren im talmudischen Zeitalter die äußeren Möglichkeiten zur Dogmenbildung durchaus vorhanden. ־ Daß sie unterblieben ist, hängt nicht mit der Art des Aufbaus der jüdischen Religionsgemeinschaft sondern mit dem Inhalt der jüdischen. Religiosität zusammen. Auch darauf ist bereits mehrfach!angewiesen worden und ich kann mich insbesondere Baecks diesbezüglichen Ausführungen (S. 235) in allem Wesentlichen anschließen. Alle spezifischen Motive, die zur Festlegung eines Glaubensbekennt- ״ nisses ,Veranlassung geben konnten, waren dem talmudischen Judentum fremd. Zur Aufrechterhaltung der Einheit‘ im Glauben der Gemeinde reichte die früher geschilderte Art der Normierung völlig aus, weil es dogmatische Lehrstreitigkeiten, die eine Entscheidung gefordert hätten, kaum gab. Zur Abwehr der von außen kommenden oder aus dem talmudischen Judentum herausführenden religiösen Strömungen wie des Sadduzäismus, des Christentums oder der antinomistischen Gnosis waren andere Mittel als eine dogmatische Festlegung des Judentums erforderlich. Allenfalls galt es, einzelne angefochtene Glaubenslehren im Glauben der Gemeinde zu befestigen. Zu Glaubensstreitigkeiten im Inneren des talmudischen Judentums selbst aber haben diese Bewegungen nicht geführt. Die Verschiedenheiten in den hagadischen Spekulationen über die religiösen Grundfragen aber ließen das, was als der gemeinsame Glaube der Gemeinde galt, unberührt und forderten zu keiner autoritativen Entscheidung heraus. Damit aber berühren wir schon ein anderes, tiefer liegendes, Moment. Das Judentum brauchte keine dogmatische Fixierung seines Glaubensinhaltes, weil es dem Glauben nicht die Erlösungsbedeutung zuschreibt, die im Christentum die Entwicklung des Dogmas veranlaßt. Der Glaube an Gott, seine Lehre und seine Verheißungen ist gewiß auch im Judentum Grundelement der Frömmigkeit und damit Voraussetzung des Heiles. Aber die Vorstellung von einer Erlösung durch den Glauben, sei es im Sinne der christlichen Rechtfertigungslehre, sei es im Sinne eines gnostischen Glaubensbegriffes, ist dem Judentum fremd, und damit fehlt ihm die Veranlassung, den Inhalt des rechten Glaubens begrifflich zu explizieren und autoritativ :festzulegen. Die Anerkennung des Glaubens an den Inhalt der Thora