Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Journal
- Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Volume
- 71 (1927)
- Issue
- Heft 5
- Article
- Die Normierung des Glaubensinhalts im Judentum
- Date
- 1927-01-01
- Page
- Seite 250 (sequence 10)
- Language
- German
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250 nicht nur eine religiöse Gesetzgebung; ׳sondern die Offenbarung einer in sich geschlossenen religiösen Ideenwelt, die freilich ohne alle begriffliche Reflexion rein in der Form religiöser Intuition auftritt, aber im Gegensatz zu aller Bildlichkeit und Phantastik des Mythos in unmißverständlicher Klarheit ausgesprochen wird. Diese in dem Gedanken des überweltlichen Schöpfergottes ,wurzelnde religiöse ־ Ideenwelt wird von der Bibel selbst dem Irrwahn des Heidentums mit einer in der Geschichte der Religion bis dahin unbekannten; Exklusivität des Wahrheitsanspruchs als ״die“ religiöse Wahrheit gegenübergestellt. Nach der Durchbildurig des Prinzips der Schriftautorität. mußte diese sich darum notwendig ebensosehr wie auf das offenbarte Gottesgesetz auch auf die offenbarte religiöse Wahrheit als denKem der jüdischen Lehre erstrecken und sie׳ zur Norm des Glaubens der Gemeinde machen, der sich fortari nur als Ausdruck der in der Schrift niedergelegten Wahrheit betrachtet. Das schloß freilich die Weiterbildung des Ideengehaltes der Bibel ebensowenig aus wie die des Religionsgesetzes. Aber nachdem das inzwischen zur Herrschaft gelangte Ueberlieferungsprinzip dazu geführt hatte, auch diese Neubildungen, wie den Glauben an die Auferstehung und an eine Vergeltung nach dem Tode, zum Bestand der ursprünglichen Ueberlieferung zu rechnen und mit ihrer Autorität auszustatten, nachdem ferner diese Ueberlieferung in ihren Hauptzügen festgelegt war, stellte sich nunmehr der Glaube der Gemeinde als ein endgültig Gegebenes dar, das jeder Angehörige der Gemeinde anzuerkennen hatte. Daß nun aber die Normierung des jüdischen Glaubens auf dieser Stufe stehen geblieben und daß es zu keiner dogmenartigen Festlegring seines Inhaltes gekommen ist, hat man oft damit erklärt, daß es dem Judentum an einer dogmenbildenden Instanz, an einer zur Festlegung seines Inhalts befugten Behörde gefehlt habe. Nach ähnlicher Richtung ׳geht der tieferdringende Erklärungsversuch Baecks (S. 235), der meint, das Judentum habe kein Dogma bilden können, weil es seinem Wesen nach Gemeiridereligion sei, in der begrifflich der Glaube des einzelnen am Anfang stehe und Träger der Tradition, sei. Daß indessen der Charakter des Judentuins als Gemeiridereligion eine Dogmenbildung nicht ausgeschlossen: hatte, zeigt seine Ent- Wicklung auf feligiorisgesetzlichem Gebiet: Auch hier steht der einzelne im gleichen Sinne am Anfang. Darum aber hat doch eine bis ins einzelnste gehende Normenbildung stattgefunden. Gewiß ist Baeck damitim Recht, daß dem Judentum als Gemeindereligion das Autöritätsprinzip der Kirche fremd ist. Der einzelne empfängt die Wahrheit nicht aus der Hand der Kirche, sondern ist unmittelbar der’ Empfänger und Träger der göttlichen Lehre. Allein er ist in der Interpretation des göttlichen Gesetzes nicht autonom, sondern an dessen authentische Deutung gebunden. Dieser Grundsatz, für den sich der Talmud fast auf den schlichten Wortsinn der Thora berufen kann, macht auf dem Boden der Gemeindereligion eine Autoritätsbildung, eine einheitliche Regelung des religiösen Lebens der Gemeindeangehörigen möglich1. Er ist zunächst die Grundlage 1 Sifre zu Deuteronomium 17x0,!!; b. Sanhedrin 87a; vgl. Misebne Thora; Hilchot Mamrim, Kap. I.