Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Journal
- Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Volume
- 71 (1927)
- Issue
- Heft 5
- Article
- Die Normierung des Glaubensinhalts im Judentum
- Date
- 1927-01-01
- Page
- Seite 249 (sequence 9)
- Language
- German
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249 Personen kraft ihrer individuellen religiösen Begnadung oder mag sie den Inhabern eines bestimmten Amtes zuteil werden. In beiden Fällen ist das religiöse Leben von der persönlichen Autorität der Offenbarungsträger, beherrscht, und der Prozeß der Mitteilung Gottes ist ein grundsätzlich unabgeschlossener. So groß auch die faktische Bedeutung der geschichtlichen Ueherlieferung in solchen Religionen sein mag, der Idee nach ist das religiöse Leben hier nicht auf die Geschichte gegründet. Das vorexilische Israel kennt auch diese Formen religiöser Autorität, sowohl die auf persönlicher Berufung beruhende Autorität des Propheten, wi e die Amtsautorität des Priesters. Wie beide sich in der vorexilisehen Zeit zu der Autorität der geschiehtliehen Offenbarung verhalten, braucht hier nicht untersucht zu werden. Die mit dem, Exil einsetzende Entwicklung läßt jedenfalls allein die geschichtliche Offenbarung als oberste Autorität bestehen. Nicht nur gilt die Offenbarung sowohl durch den Propheten wie durch den Priester bald als abgeschlossen und rückt damit selbst in die Geschichte hinein, auch für die Auffassung der Vergangenheit wird das geschichtliche Offenbarungsprinzip in voller Konsequenz durchgeführt. Die religionsbegründende Prophetie des Mose wird auf das Schärfste von der späteren Prophetie unterschieden, und in allen grundsätzlichen religiösen Fragen ist sie die Norm, an die Prophet und Priester wie jeder andere Angehörige des Judentums gebunden sind. Mit der Offenbarung an Mose gilt die für alle Zukunft verbindliche religiöse Norm als endgültig festgelegt1. Dieser geschichtliche Offenbarungsbegriff bietet an sich schon die Grundlage für eine wesentlich festere oder j edenfalls doch stabilere Autoritätsbildung als sie der Gedanke einer immer erneuten göttlichen Mitteilung ermöglicht. Weit stärker noch wirkt in der gleichen Richtung die schriftliche Fixierung der Offenbarung. Was als Brauch und Sitte oder als die überkommene Vorstellungswelt einer religiösen Gemeinschaft fließend und wandelbar ist, befestigt sich, ,sobald es literarische Gestalt gewonnen hat. Die Buchreligionen, die eine heilige Urkunde ,als die das ganze religiöse Leben bestimmende Norm ansehen, stellen hinsichtlich der religiösen Autoritätsbildung in der Tat eine eigene Kategorie dar. Sie bieten die Möglichkeit, eine religiöse Idee derart festzuhalten und zu geschichtlicher Wirkung zu bringen, wie es kaum auf einem anderen Wege möglich ist. Das Judentum hat dieses Prinzip der Schriftautorität mit besonderer Bestimmtheit durchgeführt und auch sein Ueberlieferungspriuzip hat trotz der Möglichkeiten, die es z,ur interpretierenden Umbildung des Schriftinhaltes bietet, grundsätzlich die Schriftautorität nur gestärkt. In wieweit dieses formale Prinzip der Schriftautorität zu einer Normierung auch des Glaubensinhaltes führt, hängt freilich sehr entscheidend auch von dem Inhalt der heiligen Schriften ab, und die Besonderheit der jüdischen Entwicklung ist demgemäß nicht minder auch durch die inhaltliche Eigenart der Bibel bestimmt. Sie enthält 1 Der Satz des Talmuds, daß kein Prophet befugt ist, etwas neues zur Thora hinzuzufügen (Megilla 2b), bezieht sich zwar unmittelbar nur auf das halachische Gebiet, bringt aber die grundsätzliche Unterordnung der späteren Propheten unter die religionsbegründende mosaische Offenbarung zu klarem Ausdruck.