Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Journal
- Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Volume
- 71 (1927)
- Issue
- Heft 5
- Article
- Die Normierung des Glaubensinhalts im Judentum
- Date
- 1927-01-01
- Page
- Seite 248 (sequence 8)
- Language
- German
- Belongs to
- article
- OCR quality
- 93% known words query
- IRI
…/2829132-2829943-2829948-2834062--47644-2834101- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
248 streitung der ׳־Göttlichkeit der Thora auf eine Stufe stellte, vor jeder Anfechtung geschützt. Vor allem aber machte der Ausdruck dieser GJiaubensüfeerzeugöiagen in dem Gemeindegebet sie zu Elementen der allgemeinverbindlichen religiösen Ueberlieferung. So wenig auch ihrer Aufnahme in das Gebet die Intention einer dogmatischen Fixierung zugrunde lag, hat sie doch die Wirkung, ihnen eine 'dogmatische ]Dignität zu verleihen*. Dasselbe gilt von den anderen erwähnten Fällen. Die Autorität des Ueberlieferungsprinzips teilt sich den Glaubensüberzeugungen mit, die in den maßgeblichen Ueberlieferungsqu.ellen bestimmten Ausdruck gefunden haben. Nicht ein normierender Akt irgend einer Behörde gibt dem Judentum, wie wir zusammenfassend sagen dürfen, seine Glaubensgrundlage, aber durch die Autorität des Offenbarungs- und Ueberlieferungsglaubens ist die religiöse Ueberzeugung der Gemeinde auch inhaltlich gebunden. Sucht man die talmudische Literatur nach Aeußerungen ab, die bestimmten Glaubenssätzen dogmatische Geltung zusprechen, so findet man günstigenfalls ein Konglomerat zufälliger Einzelheiten. Nur aus dem Sinn des Offenbarungsgedankens und der den Gottesdienst erfüllenden Ideenwelt läßt sich die Glaubensgrundlage des Judentums bestimmen. Die Heraushebung dieser Glaubensgrundlagen ist naturgemäß dem religiösen Leben selbst fremd, das sich an die überlieferte Wahrheit gebunden fühlt, ohne sich darüber Rechenschaft zu geben, was zu ihrem Bestände gehört. Das hat die oben dargelegten Konsequenzen, daß das normativ Gültige gegen das Variable nicht fest abgegrenzt ist und auch inhaltlich in einer gewissen Vieldeutigkeit verbleibt. Die Elastizität dieser Bindung ist es, welche die relative Freiheit der religiösen Gedankenbildung im Judentum ermöglicht und vielfach den Anschein einer vollkommenen Glaubensfreiheit erzeugt hat. II. - Der im Vorstehenden skizzierte Sachverhalt ist für die religiöse Eigenart des Judentums sehr aufschlußreich. Die Normierung des Glaubensinhalts im Judentum ist ganz und gar durch seinen Offenbarungsbegriff bestimmt. Die Autoritätsbildung im Judentum beruht in dieser wie in jeder anderen Beziehung auf seinem Charakter als Schriftreligion, für die auf allen Gebieten des religiösen Lebens ,,die Schrift'', die in dem heiligen Buch endgültig fixierte göttliche Offenbarung, oberste Autorität ist. Damit ist zunächst der geschiehtliehe Charakter des Offenbarungsbegriffs gegeben. Die göttliche Offenbarung ist ein geschichtlich fixierter Vorgang, in dem die religiöse Wahrheit ihre Quelle hat. Alles spätere religiöse Leben weiß sich an diesen Ursprung gebunden und findet die religiöse Wahrheit als etwas Gegebenes vor. Das ist ganz anders in den Religionen, die einen sich immer wiederholenden Offenbarungsprozeß, eine immer erneute Mitteilung der Gottheit kennen, mag diese nun bestimmten 1 Auf die Bedeutung der ״liturgischen Sanktionierung“ von Glaubenslehren weisen Leopold Löw, Gesammelte Schriften, Bd. I, S.11ל, und ähnlich Scheftelowitz a. a. 0. S. 1ל mit Recht hin. Was gegen die Verwendung dieser Feststellung im Sinne ihres Dogmenbegriffs zu sagen ist, ergibt sich aus dem Text von selbst.