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Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums · 1927-01-01 · Heft 5 · p. Seite 247

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Journal
Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
Volume
71 (1927)
Issue
Heft 5
Article
Die Normierung des Glaubensinhalts im Judentum
Date
1927-01-01
Page
Seite 247 (sequence 7)
Language
German
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247 Diese grundsätzliche Ueberzeugung erscheint allerdings praktisch bedeutungslos, solange eine schrankenlose Freiheit in der Deutung der Offenbarung besteht. Auch für dieses Problem sind die freilieh; nicht von historischen, sondern von normativen Gesichtspunkten bestimmten Ausführungen unserer spätmittelalterlichen Religionsphilosophen über die Grundlehren des Judentums lehrreich. Während Maimonides bei der Aufstellung seiner dreizehn Glaubenssätze primär von dem Interesse an der Rationalisierung des Judentums geleitet ist, waltet besonders bei Chasdai Creskas, aber auch bei seinen Nachfolgern, in der Festlegung der Glaubensprinzipien das Bedürfnis vor, die philosophische Deutung der Schrift in be~ stimmte. Grenzen einzuschließen. Den Glaubensprinzipien gegenüber ist eine Umdeutung nicht zulässig. Sie sind darum von dem sonstigen Inhalt der Lehre nicht nur ihrer logischen Stellung, sondern ihrer dogmatischen Geltung nach verschieden. Das Kriterium für die Ableitung der so ausgezeichneten Grundprinzipien besteht (bei Creskas allerdings nur für die oberste Kategorie der Dogmen) darin,- daß sie Voraussetzungen des Offenbarungsbegriffes selbst sind1. Diese begriffliche Ableitung des allgemeinverbindlichen Glaubensinhalts aus dem Offenbarungsprinzip bringt einen Zusammenhang zum Ausdruck, der auch in der geschichtlichen Wirklichkeit besteht. Mit dem Offenbarungsglauben des Judentums war, auch geschichtlich gesehen, eine Reihe anderer Glaubensüberzeugungen untrennbar verbunden, die an seinem autoritären Charakter Anteil hatten und ebensowenig wie er selbst der ausdrücklichen dogmatischen Festlegung bedurften, um den Glauben der Gemeinde zu beherrschen. Die Ueberzeugung, daß in der Thora die religiöse Wahrheit ein für allemal gegeben ist, löst sich somit nicht in ein bloßes Postulat auf; sie findet ihre Erfüllung in einer Reihe religiöser Ideen,. die kraft ihres Zusammenhanges mit dem Offenbarungsglauben selbst ein festes Element des Glaubens bilden. Die Gedanken der Vorsehung, der Vergeltung, des Wunders, um nur Einiges zu nennen, blieben in unerschütterlicher Geltung und mußten es bleiben, solange der göttliehe Ursprung der Thora als Grundlage des jüdischen Glaubens an- -erkannt wurde. Auch die freieste philosophische Umdeutung des Judentums hat’ diese Prinzipien als solche niemals negiert, sondern ihnen nur einen veränderten Sinn untergelegt, der freilich von ihren Gegnern als unvereinbar mit dem Offenbarungsgedanken bezeichnet wird. Aehnliche Autorität besaßen aber auch andere Glaübensüber- Zeugungen, die nicht in solchem Zusammenhänge mit dem Offenbarungsprinzip standen. Der Glaube an den Messias, an die Un- Sterblichkeit und die Auferstehung, ist nicht nur tatsächlich unangefochten geblieben, er galt auch als unanfechtbar. Die Messiashoffnung ־war in den Propheten so deutlich ausgesprochen, daß ihre Bezweiflung schlechterdings ausgeschlossen war. Der Auferstehungsgedanke war durch die Mischna, die seine Leugnung mit der Be- 1Vgl. Jul. Guttmann, Religion und Wissenschaft im mittelalterlichen und im modernen Denken, in Festschrift zum 50jährigen Bestehen der Hochschule für die Wissenschaft des Judentums, S. 152.

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