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Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums · 1927-01-01 · Heft 5 · p. Seite 246

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Journal
Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
Volume
71 (1927)
Issue
Heft 5
Article
Die Normierung des Glaubensinhalts im Judentum
Date
1927-01-01
Page
Seite 246 (sequence 6)
Language
German
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246 an den göttlichen Ursprung der mündlichen Lehre zukommt, auf den sich die Autorität der nicht in der Schrif t selbst enthaltenen Gesetzesbestimmungen stützt. Der Talmud bringt dies zu deutlichem Ausdruck, wenn er jeden als einen Verächter des göttlichen Wortes bezeichnet, der irgendeiner anerkannten Gesetzesdeutung den göttlichen Ursprung abspricht (Sanhedrin 99a). Die Unbekümmertheit des Talmuds um die Präzisierung seiner dogmatischen Voraussetzungen tritt freilich diesem Prinzip gegenüber besonders frappierend zutage. Der Glaube an den göttlichen Ursprung der mündlichen Lehre wird mit größter Nachdrücklichkeit gefordert, aber wie weit der Begriff der offenbarten mündlichen Lehre zu fassen ist, was in ihr göttlichen, was menschlichen Ursprungs ist, darüber läßt sich den Aeußerungen des Talmuds, die oft sehr weit auseinändergehen, und in denen ernste Behauptung und agadisches Spiel manchmal ununterscheidbar ineinandergewoben sind, schwer etwas Bestimmtes entnehmen. Kein Wunder, daß unter den Auslegern des Talmuds z. B. über die wichtige Frage, ob die Herleitung der religionsgesetzlichen Vorschriften aus der Thora mit Hilfe der überlieferten Deutungsregeln offenbart oder von den Schriftgelehrten selbst geschaffen; ob sie ernstgemeint oder als bloße Anlehnung zu verstehen sei, die entgegengesetztesten Auffassungen vertreten werden konnten1; Diese Geltung des Offenbarungsglaubens involviert nun aber, wie leicht zu sehen ist, den autoritären Charakter der Glaubens- Wahrheit überhaupt. Mit dem Glauben an den göttlichen Ursprung der schriftlichen und der mündlichen Lehre wird auch der Glaube an die Wahrheit ihres Inhaltes von jedem Juden gefordert. In Offenbarung und Ueberlieferungist die Glaubenswahrheit als etwas Gegebenes enthalten, und an diesen gegebenen Glauben der Gemeinde ist jeder einzelne gebunden. Sein Suchen und Forschen hat nur den währen Sinn dieser Glaubenswahrheit’festzustellen. Wie groß der Spielraum auch ist, der sich der individuellen religiösen Gedankenbildüng damit eröffnet, der Idee nach stellt sich doch die religiöse Wahrheit als ein Festgegebenes dar; In der mittelalterlichen Diskussion des Dogmenproblems ist dieser Sachverhalt sehr klar erkannt. Simon ben Zemach Duran und ihm folgend Josef Albo setzen die in dem Prinzip der Göttlichkeit der Thora enthaltenen Konsequenzen ganz in dem eben entwickelten Sinne auseinander. Daß eine Lehre objektiv der Thora widerspricht, macht ihre Anhänger noch nicht zu Ketzern, solange sie glauben, sich in Uebereiiistimmung mit der Thora zu befinden. Dagegen ist jede bewußte Bestreitung irgendeines, auch des unwichtigsten, Satzes der Thora, nicht mehr ein entschuldbarer Irrtum, sondern ketzerische Auflehnung gegen die Offenbarungsäutorität2. Alle Freiheit in der Deutung des Sinnes der Offenbarung, alle Anpassung ihrer Lehren an die Doktrinen der Philosophie hebt somit den Gedanken nicht auf, daß die religiöse Ueberzeugung in ihr ihre feste und unverbrüchliche Norm hat. 1 Vgl. Geiger, Nachgelassene Schriften, Bd. I, S. 102 ff.; Kaatz, Die mündliche Lehre und ihr Dogma, I, S. 30 ff. * 2 Simon ben Zemach Duran, Einleitung zum Hiobkommentar, Kap. IX;. Albo, Ikkarim, I, Kap. II.

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