Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Journal
- Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Volume
- 71 (1927)
- Issue
- Heft 5
- Article
- Die Normierung des Glaubensinhalts im Judentum
- Date
- 1927-01-01
- Page
- Seite 243 (sequence 3)
- Language
- German
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243 : - ■ : I. ־■ י:. Auch bei unserer Fragestellung behält die von Baeck gegen die Annahme einer Dogmenbildung im Judentum angeführte Tatsache, daß. die jüdischen Glaubenslehren niemals eine autoritative begriff״ liehe Formulierung erfahren haben, entscheidende Bedeutung. Denn sie zeigt, daß niemals eine autoritative Instanz den Versuch gemacht hat, den Inbegriff der für jeden Juden verbindlichen Glaubenslehren systematisch festzülegen. Dafür bietet den besten Beweis die in der Frage der , Dogmenbildung im Judentum soviel erörterte Mischna Sanhedrin X, 1, die dem Leugner der Auferstehung und der Göttlich*׳ keit der Thora den Anteil an der künftigen Welt abspricht und beiden Glaubenssätzen damit allgemein verpflichtende Kraft zuerkehnt. Die Mischna will diese beiden Glaubenssätze nicht als die allein verpflichtenden bezeichnen, sondern hebt sie, um bestimmten Irrlehren entgegenzutreten, aus einer Vielheit grundsätzlich gleichartiger Lehren heraus. Sie ist auch weit davon entfernt, den beiden Prinzipien erst autoritäre Geltung verleihen zu wollen. Davon kann bei dem Prinzip der Göttlichkeit der Thora auch nicht in dem Sinne die Rede sein, in dem etwa die Proklamierung eines Dogmas innerhalb der katholischen Kirche eine an sich schon früher giltige Glaubens- Wahrheit zu ausdrücklicher Anerkennung bringt. Die Mischna setzt ihre Geltung als gegeben voraus und stellt nur fest, daß ihre Leugnung den Selbstausschluß aus der Gemeinde Israels bedeutet. Erst recht gilt das Gleiche, wenn bestimmte Glaubenswahrheiten sich dadurch als allgemein gütig erweisen, daß sie in dem Gemeindegebet einen Ausdruck finden. Auch hier soll keine Glaubenswahrheit dogmatisch festgelegt, sondern der gemeinsamen Glaubensüberzeugung der Gemeinde Ausdruck gegeben werden. Von einem dogmenschaffenden Akte, wie ihn Scheftelowitz voraussetzt, ist somit nirgends die Rede. Bei dieser Feststellung handelt es sich nicht nur um die Herausarbeitung einer wissenschaftlichen Nuance, sondern um Klärung einer grundsätzlich wichtigen Tatsache. : Die jüdische Tradition kennt keine Fixierung von Glaubenslehren, sondern setzt den Glauben der Gemeinde als etwas Gegebenes voraus und will ihn nur je nach Bedürfnis zum Ausdruck bringen. Das hat die außerordentlich wichtige Konsequenz* daß niemals ein erschöpfender Ausdruck des gemeinschaftlichen Glaubens gegeben wird. Es wird wohl vorausgesetzt, daß es eine Glaubenswahxheit gibt, die für alle Angehörigen der jüdischen Gemeinschaft gilt, aber diese Wahrheit wird niemals systematisch expliziert. Die Grenze zwischen dem Allgemeingiltigen und dem Variabein wird nirgends fest gezogen. Tatsächlich ist es denn auch schlechterdings unmöglich anzugeben, wo diese Grenze im Sinne der talmudischen Tradition im Einzelnen verläuft. Diese Schwierigkeit hat sich überall ergeben, wo der Versuch einer dogmatischen Fixierung des jüdischen Glaubensinhalts gemacht worden ist. Wir begegnen ihr zum ersten Male in den Diskussionen unserer mittelalterlichen Religionsphilosophie über die Grundlehren des Judentums. Die späteren Religionsphilosophen werfen dem Maimonides vor, daß in der Aufstellung seiner dreizehn Glaubenslehren kein Prinzip der Auswahl gerade dieser Grundlehren aus dem Ganzen der jüdischen Glaubenswahrheiten erkennbar sei. 16*