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Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums · 1927-01-01 · Heft 5 · p. Seite 242

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Journal
Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
Volume
71 (1927)
Issue
Heft 5
Article
Die Normierung des Glaubensinhalts im Judentum
Date
1927-01-01
Page
Seite 242 (sequence 2)
Language
German
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242 Fassung des Dogmenbegriffs. Wenn für Baeck zum Wesen des Dogmas die Fixierung durch eine Autorität gehört, ״deren Entscheidüngen prinzipiell als endgültig erachtet sind“ (S. 233), so hat er damit: die große Autorität: Harnacks für sich; der ebenfalls ״das unfehlbare Lehramt der Kirche“ zur Voraussetzung des Dogmenbegriffes macht und aus diesem Grunde der protestantischen Lehrbildung den Dogmencharakter abspricht. Allein es ist bekannt, daß Seeberg, Loofs und neuerdings O. Ritschl in diesem Punkt nicht mit ihm. übereinstimmen1. Auch die von Baeck angeführte Definition Rades,, die als dogmenbildende Instanzen sowohl staatliche wie, kirchliche Obrigkeiten anerkennt, entfernt sich von Harnacks Fassung des Begriffs. Größere Uebereinstimmung besteht bezüglich des anderen von Baeck hervorgehobeneri Begriffskriteriums, der begrifflichen Formulierung des Dogmas. Allein so einleuchtend dieses Kriterium erscheint, so gibt Troeltsch es doch im Grunde preis, wenn er neben den offiziell formulierten Lehrsatzungen ,,auch die nur in Ueberlieferung und Gemeingeist enthaltenen allgemein anerkannten Lehrstücke als ,,latente Dogmen“ anerkennt2. Die Differenz dieser Auffassungen ist offenbar auch für die Frage nach dem Dogmen- Charakter der jüdischen Glaubenslehren von Bedeutung. Wenigstens von Ansätzen zur Dogmenbildung im Judentum dürfte sich auf Grund der weiteren Fassungen des Begriffes wohl reden lassen. Die Entscheidung, zwischen den verschiedenen Begriffsbestimmungen aber ist Sache wissenschaftlicher Zweckmäßigkeit,1 und da für sie durchaus die Bedürfnisse und Erkenntnisziele der christlichen Theologie, in der der Dogmenbegriff heimisch ist, maßgebend sind, muß es dieser überlassen bleiben, die Entscheidung zu treffen. Die Konsequenzen der verschiedenen Definitions versuche für die Beurteilung der jüdischen Lehrbildung im einzelnen zu verfolgen, dürfte kaum allzu großen Gewinn versprechen. Ich sehe darum von einer Entscheidung der terminologischen Frage ah und heschränke mich auf die Behandlung des sachlichen Problems, ob und in welchem Sinne die Glaubensvorstellungen des Judentums eine allgemeinverbindliche Normierung erfahren haben. : Auf dieses Problem bezieht sich der oben erwähnte sachliche Gegensatz zwischen Scheftelowitz und Baeck. Was Scheftelowitz dazu veranlaßt, den jüdischen Glaubensvorstellungen dogmatischen Charakter zuzusprechen, ist die Ueberzeugung, daß die jüdische Re- Iigion einen Inbegriff von autoritativ festgesetzten Glaubenslehren besitzt, die zwar nicht in einen fixierten Wortlaut gekleidet, ihrem Sinn nach aber eindeutig bestimmt sind und von jedem Juden anerkannt werden müssen (S. 67). Entsprechend steht hinter Baecks Ablehnung des Dogmenbegriffs die sachliche Behauptung, im Judentum als einer Gemeindereligion stehe begrifflich am Anfang ״der Glaube des Einzelnen“, dessen ,,Forschen und Suchen“ sich auch ״auf die Lehre erstrecke“. Der Versuch einer Klärung dieses sachlichen Gegensatzes soll in den folgenden Ausführungen gemacht werden. 1 Vgl. zu der Kontroverse Loofs in Haucks Realenzyklopädie für protestantische Theologie, Bd. IV3, S. 760 ff. 2 Vgl. die Belege bei Baeck, S. 231.

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