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Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums · 1927-01-01 · Heft 4 · p. Seite 213

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Journal
Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
Volume
71 (1927)
Issue
Heft 4
Article
Aus den Jugendjahren der jüdischen Gemeinde Karlsruhe
Date
1927-01-01
Page
Seite 213 (sequence 7)
Language
German
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213 a־uf das bei Unseres gnädigsten Fürstens und Herrens Hochfürstl. Durchlaucht von dem Hoffaktor Salomon Meyer zu Carlsruhe beschehene gehorsamste Gesuch, womit der von der Durlacher Judenschaft angenommene Rabbiner Dia Weil auch von denen in dahiesig fürstlichen Landen befindlichen Juden angenommen werden möchte, die diesseitige Judenschaft durch die betreffende Ober- und Aemter hierüber vernemmen lassen. Und wie nun Jhro Hochfürstl. Durch״ laucht auf den hierunter gemachten Vortrag die gnädigste Ent- Schließung genommen, ernannten Dia Weil ebenfalls als Rabbiner für die hierländische Judenschaft, jedoch unter der Bedingnuß zu bestättigen, daß derselbe in ansehung der Judenschaft zu Bühl und Mahlberg1 zur Vermeidung schwehrer Kosten nicht befugt seyn solle, zu ihro hirauf zu kommen, es seye dann daß das Amt oder Oberamt wegen Wichtigkeit der Sache es für nötig erachte, oder es die Partheyen selbsten verlangten, in denen übrigen Fällen aber derselbe gehalten seye, einen in der Nähe befindlichen Substituten den auf trag zu thun, in seinem Nahmen zu untersuchen, zu sprechen, denen inventuren u. dergl. beyzuwohnen. Als wird ihme Hoffaktoren diese gnädigste Entschließung andurch angefügt und bleibet ersagtem Dia Weil hiermit ohnbenommen sich gegen die Judenschaft der Ober- und Aemtern Mahlberg und Bühl der ausgesetzten Bedingnußen halber näher zu erklären/* Die von Tia verlangte Erklärung befindet sich nicht bei den Akten. Sie hatte aber das Ergebnis, daß — einer Resolution der baden-badischen Hofrats״ und Regierungskanzlei (Rastatt 17. Oktober 1770) zufolge — die Bühler Judenschaft von ihrem ״ehevorigen Verlangen** abging und ״nur der baden-durlachischen Judenschaft in denen Taxen gleich gehalten zu werden verlanget**, ,,welches Taxregiement anhero bekannt** zu machen ist. Bezüglich der Mahlberger Judenschaft soll es bei den obigen ״Bedingnußen lediglich bewenden**. Wenige Wochen später, am 1. Neumondtage des Kisslew 5531 (1770), gelang es, anläßlich einer in Rastatt stattfindenden Besprechung auch die letzten Widerstrebenden zu gewinnen. Vom gleichen Tage ist auch der Rabbonusbrief, ein Meisterstück hebräischer kalligraphischer Kunst, datiert. Er enthält genau die Taxen und Sporteln, die dem Rabbiner für seine religiösen und richterlichen Funktionen zustanden. Am Tage vor dem ITH Elul hatte er auf dem Friedhofe in Kuppenheim eine Ansprache zu halten, wofür er 1 Speziesdukat (5 fl.) anzusprechen hätte. Als Jahresgehalt bewilligte ihm die baden-badische Judenschaft 50 fl., welcher Betrag in besseren Zeiten erhöht werden soll. Die vier jüdischen Haushaltungsvorstände des auf der linken Rheinseite — in der zu Baden-Baden gehörenden Grafschaft Grävenstein ־— gelegenen Dorfes Rodalben einigten sich 1774 mit R. Tia Weil, indem sie ihm die mit Baden-Baden vereinbarten Taxen und einen Jahresgehalt von 3 fl. zubilligten. Die Judenschaft in Karlsruhe und der baden-durlachischen Landgemeinden hatte bereits im Juni 1769 (20. Tamus 5529) die Bezüge ihres Rabbiners geordnet. Ein vom Judengerichtsschreiber Hammel in deutscher Schrift angefertigter und vom Karlsruher Oberamt 1 Im Oberamt Mahlberg gab es in Kippenheim und Friesenheim Juden.

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