Mannheim
Compact Memory

Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums · 1927-01-01 · Heft 4 · p. Seite 208

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
Volume
71 (1927)
Issue
Heft 4
Article
Aus den Jugendjahren der jüdischen Gemeinde Karlsruhe
Date
1927-01-01
Page
Seite 208 (sequence 2)
Language
German
Belongs to
article
OCR quality
96% known words query
IRI
…/2829132-2829943-2829947-2833936--47579-2834015
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

Mentioned entities

OCR text

1 entity mentions

208 Schon bald nach Gründung der Stadt war der Judenschaft erlaubt worden, ein Gotteshaus zu errichten. Die erste Synagoge stand an der Stelle, wo die heutige — die dritte auf dem Platze — sich befindet, in einem Hause, das die Gemeinde von der Jüdin Barüch erworben hatte1. Das erste Blatt der hier zu besprechenden Urkunden behandelt ־die Verhältnisse der Gemeinde i. J. 1725. (Das Blatt selbst ist jünger und dürfte wohl eine spätere Wiedergabe des hebräisch niedergeschriebenen Originals in deutscher Schrift darstellen.) ,,Demnach bei jeder Gemeinde ein Gemeindehaus nötig ist, wie auch eine Sy״ nagoge und Badehaus, wozu unsere Gemeinde auch wirklich ein Haus nebst Hof und Garten in der Kronenstraße gekauft hat, wo die Synagoge und Badhaus darinnen erbaut ist; ferner ein Haus ־nächst dem Rittberger (Rüppurer)-Tor zum Spital oder Armenhaus, wie auch einen Begräbnisplatz, welches alles die Gemeinde an sich gekauft hat, ohne einen Fonds zu haben, sondern durch aufgenommene Kapitalien bezahlt wurde/' Um nun die Kapitalien und Zinsen nebst anderen Ausgaben der Gemeinde bestreiten zu können, wurden im Februar 1725 mit Bewilligung der ganzen Gemeinde Sonderabgaben festgesetzt. Als erste wird eine Schlachtsteuer angeführt, <lie von Metzgern und Partikularen zu erheben ist und zwar von einem Ochsen 20 kr., von einer Kuh oder einem Rind 8 kr., von Kälbern, Hammeln, Ziegen 3 kr. und Gänsen 1 kr. ,,Weil unsere ]Nachkömmlinge, welche mit gnädigem Schutz hierher zu wohnen kommen, an bemeldten Liegenschaften Genuß und Anteil be-!kommen, also der Billigkeit gemäß sie auch daran bezahlen müssen, ■so haben wir verordnet, daß bei einer Hochzeit, wo das Ehepaar hierher zu wohnen kommt", in die Gemeindekasse zu zahlen sind: 1. ein Einkaufsgeld von jeder Partei 3 fl. . tut 6 fl. Im siebenjährigen Krieg erwarben er und seine Söhne sich als Armeelieferanten ein sehr bedeutendes Vermögen. Mayer starb am 25. Juli 1774, nachdem er in seinem Testament zu religiösen Zwecken die Summe von 6000 fl. als ״Salomon Mayer’sche Stiftung“ ausgesetzt hatte. Dieser Salomoja Mayer führte 50 Jahre lang das Amt des Judenschultheißen bis zu seinem Tode. Er stand bei Hof in großem Ansehen und ist die bedeutendste Persönlichkeit in der Geschichte der markgräflichen Juden. Seine Glaubensgenossen sind ihm zu großem Dank verpflichtet. Er war unermüdlich in dem Bestreben, die Lage der Juden zu verbessern. Unzählige Eingaben und Bittschriften bat *er verfaßt, nicht nur für die Judenschaft im ganzen, sondern auch für jeden «einzelnen hilfsbedürftigen Glaubensbruder. Aber die Juden wußten, wenigstens in der späteren Zeit, seine Verdienste auch zu schätzen. Noch 25 Jahre nach ^seinem Tode wird in amtlichen Schriftstücken von ihm als dem ״bekannten;Salomon Mayer“ gesprochen und die Juden reden von ihm fast wie von einem Patriarchen. Freilich war er sich seines Wertes auch selbst bewußt, von Ehrgeiz •׳erfüllt und, wenigstens in seinen jüngeren Jahren, sehr ,,imperios“. In einem Aktenstücke aus der Zeit nach seinem Tode heißt es, er habe seine Glaubensrgenossen, die zu seiner Zeit meist noch schmutzige Juden gewesen, mit Maulschellen regiert, wenn sie nicht pariert hätten“. Löwenstein fügt diesem Lebensbilde hinzu, daß sich Mayer neben seinem Verdienste als Stadlan noch als■ -Stifter eines Lehrhauses in Karlsruhe, für welches er viele Bücher anschaffte, verewigt hat und für welches er auch die von Zehnter erwähnte Stiftung ernächtete. (Vergl. Löwenstein, L., Nathanael Weil, Oberlandrabbiner in Karls- ^uhe und seine Familie, S. 68.) 1 Vergl. Fecht, K. F., Geschichte von Karlsruhe, S. 80.

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.