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Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums · 1927-01-01 · Heft 4 · p. Seite 205

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Journal
Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
Volume
71 (1927)
Issue
Heft 4
Article
Die Judengemeinde in Aurich
Date
1927-01-01
Page
Seite 205 (sequence 12)
Language
German
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205 leidigen jüdischen Wuchers durchaus gänzlich enthalten und . . . < dein der gesamten Judenschaft in dieser Provinz dereinst zu verleihenden Generalgeleit .... und künftig ergehenden Verordnungen .... sich gemäß bezeigen, endlich auch wegen dieses Geleits und Trauscheins jetzo zum Antritt mir alleruntertänigste recognition 200 Rthlr. in Dukaten an die Kgl. comb. Kriegs- und Domänenkasse, sodann an jährlichem Schutzgelde, was demnächst specialiter wird bestimmt werden, bezahlen soll Signatum Aurich, am 20. Juni 1800. Kgl. Preuß. Ostfries. Krieges- und Domänenkammer Boden Heimann Bennecke. In preußischer Zeit drang, wie wir aus diesem Gesamtbild sehen, keineswegs Kaiser Josefs II. (1764—1790) aufgeklärtes Edikt vom 13. Mai 1781 zur Besserung des Schicksals der Juden durch, im Gegenteil blieben die erweiterten Betätigungsmöglichkeiten, im Handwerk insbesondere, ihnen nun verschlossen. Nach dem Frieden von Tilsit und kurzer holländischer Be- Setzung bis 1810, die den Juden erhebliche staatsbürgerliche Rechte gab, kam Ostfriesland an Frankreich, welches schon am 13. November 1791 die prinzipielle Gleichstellung der Juden ausgesprochen hatte. In der holländischen Zeit wurde 1810 die Auricher Synagoge nach Entwürfen des bedeutenden Conrad Bernhard Meyer1 und mit - Beteiligung auch der andern Konfessionen errichtet und am 13. September 1811 eingeweiht. Bis dahin hatte die jüdische Gemeinde in einem Hinterraum des Hauses der alten Parnaß-Familie Beer (heut die Lage des Kaufhauses Schürmann, Wilhelmstr. Nr. 10) ihre Gottesdienste gehalten. Trotz aller Fortschritte ihrer Rechtslage haben auch die Juden die Fremdherrschaft drückend' empfunden und sich in der vaterländischen Bewegung der Freiheitskriege mit gegen Napoleon aufgelehnt. Meyer Hoffmann, der 1880 in Aurich mit dem Ehrengeleit eines Veteranen bestattet wurde, kämpfte mit bei Quatrebras. Dieser Einheit des Empfindens entsprach es, daß der Synagogenbau auch von Nicht] uden gefördert wurde. Nach dem Sturz Napoleons war es mit den Freiheiten, welche mit dem fremdländischen Recht den Juden geworden waren, wieder vorbei. Weder Preußen (1813—1815) noch nachher Hannover führte den Art. 16 der deutschen Bundesakte vom 8. Juni 1815 durch, in welchem die bürgerliche Verbesserung der Bekenner jüdischen Glaubens in Deutschland und Genuß der bürgerlichen Rechte gegen Uebernahme aller Pflichten versprochen war. Handelsbeschränkungen blieben bestehen, ebenso der Heiratskonsens durch die Landdrostei (Regierung Aurich). Der Leibzoll war 1814 allerdings aufgehoben. Die Untergerichtsordnung von 1827 behielt sogar den Judeneid der Gerichtsordnung von 1713 fast unverändert bei. Erst das hannoversche Gesetz vom 30. September 1842 führte die Grundsätze des Art. 16 der deutschen Bundesakte, nicht ohne schwere Widerstände durch und damit beginnt die neue Entwicklung des Gemeindelebens2 in den. 1 Vgl. über ihn Anklam in der Einleitung ״Aurich“ zum Adreßbuch der Stadt 1926, S. 10. Danksagung für die Beitragsspenden Courant voor het Departement oost Vriesland 1810, S. 288, unterschrieben Jonas Abraham Wolfs, Wolf Meyer Ballin, Aaron Schwabe, Moses Ballin, Josef David Ballin* 2 Vergl. Abraham Löb, Rechtsverhältnisse der Juden in Hannover, Frankfurt a. Main 1908, S. 22 fg.

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