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Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums · 1927-01-01 · Heft 4 · p. Seite 203

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Journal
Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
Volume
71 (1927)
Issue
Heft 4
Article
Die Judengemeinde in Aurich
Date
1927-01-01
Page
Seite 203 (sequence 10)
Language
German
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203 Aufzählung quittiert, was allerdings zu dem als sparsam besonders bekannten Landesherrn gut paßt. Es kam aber auch zu merkwürdigen Ausartungen im Anschluß1 an die regelmäßige Ausnutzung etwa in Norden: dort wurde eine einmalige scherzhafte Splendidität des Juden Salomons der Rechtstitel dafür, daß im Umlageverfahren Anfangs des 18. Jahrhunderts (1712) die Juden die Nachtwächterhörner für die Stadt bezahlen mußten. Abgesehen von der normalen Ausnutzung in diesen Jahrhunderten, welche die Merkmale mittelalterlicher Anschauungen konservierte, konnten die Juden in Ostfriesland und Aurich leben. Das Geleit wurde ihnen ebenso streng gewissenhaft eingehalten. Wenn in der Zeit der Hexenprozesse und Judenverfolgungen im 17. Jahrhundert., 1658 hier einmal die Behauptung einer in Calmar Abrahams Hause in Aurich angeblich vorgekommenen Ritualmordgeschichte2 auftaucht, so ist das ein vereinzelt dastehendes Ereignis. Der Fürst Enno Ludwig stellt die Anschuldigung, daß Christenblut vergossen und getrunken sei, als Verleumdung fest und ״bindet (schärft) bei Strafe der Verleumderin ein, solche Beschuldigungen nicht weiter verlauten zu lassen/‘ Derselben Zeitstimmung entstammt die am 22. 8. 1669 vom Hofjuden Meyer Calmans gemeldete ״Entzweischlagung von Sargsteinen“ (Friedhofschändung) auf dem israelitischen Friedhof in Norden, der damals, wie schon oben erwähnt wurde, auch für Auricher Juden als Bestattungsplatz galt. 1668 berichtet Kalmans aus Wittmund, ״daß dort einige Bürger den Juden nachgerufen, daß sie ein Christenkind gekauft und nach Neustadt- Gödens3 geschickt hätten, woselbst sie es mästen und ihm alle Tage Blut abzapfen und es für ein Osterlamm schlachten wollen —- und wenn dann die armen Juden sich verteidigen wollen, so werfen sie mit Steinen, daß sie keinen Raum, auf der Straße zu gehen haben. Ein Eilert Smid hat sich dabei rühmlich hervorgetan, eine junge Frau geschlagen, daß sie fast tot gelegen. Ein Jude sei von einem Mann mit einem Stockdegen4 angegriffen, und wäre er nicht in ein Haus geflüchtet, niedergestochen worden.“ Diese Darstellung ist besonders interessant, indem sie alle Kennzeichen der Entstehung des Ritualmordaberglaubens aus der mißverstandenen Passahgeschichte aufzeigt, vgl. Marcus Kap. 14 V. 14 u. 24 von der Passahmahlzeit Jesu, ״wo ist das Haus, darin ich das Osterlamm esse mit meinen Jüngern“ und die damit verquickte Abendmahlsgeschichte ״das ist mein Blut, das für euch vergossen wird.“ Interessante Belege für die patriarchalische Ausübung des Juden- Schutzes durch den Fürsten von ,Ostfriesland bieten die Taufgevatterschaften des Fürsten und der Fürstin, sowie des Erbprinzen, wenn ein Jude sich taufen läßt. Der.fürstliche Generalsuperintendent Bertram und dessen ״Eheliebste“ werden regelmäßig dann von Seiner fürstlichen Gnaden mit der Vertretung bei dem Taufakt 1 Das Recht den Juden Geleit zu geben, kommt n i c h t d e n S t ä d t e.n,;sondern nur dem Landesherrn nach Kais: resolution von 1597 zu, vgl. Staat. ,Resoi: von 1619, Br,enneysen, Bd. II, S. 488. ־ :■׳■ ~ . . : 2 Herquet a. a. 0. S. 35. , 3 Damals und noch heut größere Judengemeinde. 4 Seltene Andeutung der zeitlichen Tracht, vgl. auch Seite 204-Note :1.

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