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Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums · 1927-01-01 · Heft 4 · p. Seite 202

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Journal
Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
Volume
71 (1927)
Issue
Heft 4
Article
Die Judengemeinde in Aurich
Date
1927-01-01
Page
Seite 202 (sequence 9)
Language
German
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202 nämlich 2 statt 1 Reichsthaler je Feuerstelle den Juden auf erlegt1. In der Ausübung der commercia (Handelsgeschäfte) sind die Juden in fürstlicher Zeit im Besitz des Geleitbriefes in Ostfriesland nicht gehindert. , Sie konnten selbst Handwerke in den Städten ausüben2, z. B. beruft sich 1691 in seinem Niederlassungsantrag für Aurich Isaac Magnus aus Pilsum zur Bestärkung seines Konsensbegehrens darauf, ,,daß er von Ihro Hochfiirstl. Durchlaucht die Livraison des Fleisches zu Hofe angenommen/' In Zünfte, die christliche Geburt voraussetzten, wurden sie allerdings noch nicht aufgenommen3. In der Praxis ist es, soweit nicht ,,rituelle" Handwerke, wie, Kauschebäcker, Schächter und Schlachter in Frage kommen, wie sich aus den Geleitbriefen ersehen läßt, traditionell auf Handelsgeschäfte hinausgelaufen. Da es an schlechten Elementen auch nicht gefehlt hat, so hat man strenge Kontrolle, u. a. den schon *erwähnten numerus clausus (Beschränkung der Zulassung auf dem Lande wegen dort geringerer Aufsicht4 geübt. Andrerseits hatten jüdische Handelsleute im Gegensatz zu mannigfacher mißtrauischer Beobachtung auch zuweilen besonderes Vertrauen, besonders der Hofjude. Als im Ausgang des dreißigjährigen Krieges der Graf Ulrich II. 1644 viel Aufwendungen hatte, die in Ostfriesland eingenisteten hessischen Truppen aus dem Lande zu treiben und seine bislang günstigen Finanzen stärk angegriffen waren, verpfändete die Gräfin Juliana Juwelen im Werte von 54 650 fl, durch Vermittlung des Hofjuden Calman Abrahams in Amsterdam und erhielt dafür in mehreren Raten größere Darlehen, wobei hervorgehoben wird, daß -diese Vermittlung eine sehr zuverlässige war5. Die Beziehung der hiesigen Juden zu Amsterdam tritt hier nicht allein hervor. Die Krämergilden waren in Ostfriesland nicht immer zufrieden mit der jüdischen Konkurrenz und, wie gleich zu Beginn unter Graf Edzard II. (s. oben) um 1590 sich Unzuträglichkeiten in Emden zeigten, so finden sich dergleichen Beschwerden auch in Aurich z.B.1660, eine Beschwerde der Krämergilde daselbst allgemein und 1710 gegen den Hofjuden Aaron Abraham Beer. Der Fürst weist aber jedesmal die Beschwerdeführer ab. Das Argument, welches in seiner Angelegenheit Beer vorträgt, nämlich, ,,daß in Ostfriesland die mit Geleit versehenen Juden und in specie in dieser Stadt Aurich in unvordenklicher Possession des freien Handels und Wandels sich jederzeit befunden haben," erwies sich also als durchschlagend. Die Nutzung am Judenregal wurde, wie die Urkünden und Akten zeigen, mit einem starken Realitätssinn durchgeführt. Es mutet etwas seltsam an, wenn 1695 in einer kleinen, hochoffiziellen Urkunde ,,Von Gottes Gnaden Christian Eberhard . , über empfangene 9 Rosenobel Schutzgeld, über jeden in einzelner 1 Brenneysen, Bd. II, S. 275. 2 H. Brenneysen II, S. 950 (Staat. , Dezis, von 1668) II 894 (Haag, Vergl. 1662). 3 Vgl. Anklam, Die Zünfte in Aurich, Beil, zu Ostfries. Nachr. 1927 Nr. 49, 4 Vgl. Krünitz Ökonom. En^yclopädie 31. Teil (Berlin 1784) Artikel ״Jude/‘ S. 426. f Herquet (Vorstand des ostfries. Staatsarchivs Aurich) in ״Miscellen“ (Norden 1883), S. 67 u. 76.

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