Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Journal
- Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Volume
- 71 (1927)
- Issue
- Heft 4
- Article
- Die Judengemeinde in Aurich
- Date
- 1927-01-01
- Page
- Seite 199 (sequence 6)
- Language
- German
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199 ■0) Kein Jude, der in uns erm Fürstentum nicht geboren ist, soll ein G,e le.it (Schut ibrie f) erhalten, außer wenn er an eines Sohutzjuden ,Kind׳ verheiratet wäre. p) allen üngeleiteten Juden (d. h. Juden ohne Schutzbrief), soll in unserm Lande Kaufmannschaft zu treiben gänglich verboten sein bei Strafe von 50 gs und Konfiscierung der Güter, ausgenommen, wenn v 0 n j e de r 24. Stunde (!) sie an uns 1 Thaler erlegen würden, zahlbar bei unserm Oberrentmeister in unserer Stadt Aurich und in den andern־ Aemtern bei unsern dortigen Beamten die ihnen gegen diese Bezahlung, einen Berechtigungs-Schein dagegen zu erteilen haben, q) gegen alle abziebenden Juden wollen wir uns des Abzugsrechts bedienen, auch sollen sie, wenn sie wegreisen wollen, sich vorher bei Strafe 100 gs bei den Beamten jeglichen Orts anmelden. r) Alle Juden haben uns und unsern Nachfolgern im Regiment jährlich unfehl-, bar eine recognition (Schutzgeld)zu zahlen, die Vermögendsten 6 Thaler und 1 Gans, die übrigen 2 Thaler und 1 Kapaun nebst einem Schreibgeld. Wer solche Gelder nicht zahlen kann oder will, bleibt vom Geleit ausgeschlossen. Es folgt dann, wieder nach Aemtern geordnet die Veranlagungsliste der Recognitionen, für das Auricher Amt, von dem wir hier besonders handeln, wie folgt: Joseph Ballin 6 r (Thaler), Galmer Meyer 2 r, Bendix Meier 2 r, Abraham Hartig 2 r, Samson Hartig 2 r, Galmer Hartig 2 r, Simon Jacobs 2 r, Abraham Ballin Br, Berend Isaacs 2 r, Isaac Abrahams 2 r, Moses Joachims 2 r, Bendix Abrahams arm, Lazarus Moses 2 r, Salomon Bendix 2 r, (beiläufig kommen für ganz Ostfriesland in summa 209 Thaler zusammen unter Dispens von 22 Armen, die nichts geben können). Obgleich die unvermögenden Juden aus dem Geleit ausgeschlossen sein sollen, wollen wir für diesmal aus besonderer Gnade den Armen verstatten, auf 2 Jahre in unserm Lande zu bleiben, jedoch mit der Bedingung, falls sie nach dieser Frist jegliche keine 2 r bezahlen, gehen sie des Geleits tatsächlich entweder verlustig oder andere vermögende sollen, falls sie im Lande bleiben, das Schutzgeld von 2 r für sie bezahlen. Wenn ein Jude ein Kind aussteuert, so haben Braut und Bräutigam uns zuvor im Brautstand unserm Oberrentmeister 6 r unweigerlich zu entrichten, ohne Unterschied ob sie im Lande und bei den Eltern bleiben oder nicht, außerdem das gewöhnliche Schreibgeld und dann, wie oben, an Ostern das Jahrgeld zur Oberrentkammer, das übrige (Gans oder Kapaun) in unsre Küche einliefern. Wir befehlen danach unserm Kanzler pp., allen Räten, Drosten, Amtleuten, Bürgermeistern und Rat in den Städten, allen Offizianten und Unter•־■ tauen, daß sie die Juden nach unserm erteilten Geleit schützen; ihnen zu ihren Geldern und sonstigen Befugnissen verhelfen, sie von Niemand beleidigen oder bei ihren Begräbnissen weder mit Worten noch mit Werken beleidigen lassen, bei Vermeidung gewisser arbitralsträfe (gerichtlicher Strafe) und unsrer Ungnade. — eigenhändig unterschrieben und mit unserem fürstlichen großen Insiegel befestigt — so geschehen auf unserm Residenzhauß Aurich, den 22. September 1708. $ Georg Albrecht. Wertvolle Ergänzungen entnehmen wir noch dem Generalgeleitsbrief des letzten Fürsten Carl Edzard vom 12. Juni 1734. Er führt folgende Juden im Auricher Amt an: Hofjude Aaron Abrahams Beer und Sohn Abraham Beer, Abraham Ballyn, Jacob Ballyn, Calmer Hartog, Simon Jacobs Vorsinger, Salomon Calmer Witwer, Hextog Samson, Philipp Gossels, Jacob Siemons, Tsaac Levi, Hayman Calmer, Calmer Abraham, Hertog Siemons, Joseph Calmer mit seinem alten Vater, arm. Es heißt in diesem Geleit unter anderm: a) überdie Stellung des Hofjuden: Wir geruhen in gnaden, dem gealterten Hofjuden Aaron ,Abraham Beer seinen jüngsten Sohn Ahraham Beer als H 0 i j u d e, Parna ß, R abb i