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Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums · 1927-01-01 · Heft 4 · p. Seite 176

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Journal
Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
Volume
71 (1927)
Issue
Heft 4
Article
Ritualmord und Eselskult
Date
1927-01-01
Page
Seite 176 (sequence 6)
Language
German
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176 des Bundesritus ,(zuerst Opfereid, und dann rituelles Essen des Schwuropfers)., Auch die geheimen Gesellschaften der Primitiven kennen, wenn ich recht sehe, so etwas nicht. Andernteils ist es schwer vorstellbar, daß Dio Cassius diesen Zug, falls er auch belegt sein konnte, •aus irgendwelchem primitiven Brauche in den, ,,rhetorischen" Topos hineingebracht habe. Aus den griechischen religiösen Vorstellungen ist aber der Zug von vorneherein unerklärbar: der Eid ist, wie erwähnt, eine Selbst Verwünschung und die dadurch fluchbeladenen Eingeweide des Eidopfers, die den Sitz der Lebenskraft darstellen, werden nach der religiösen hellenischen Auffassung tabuiert, d. h. ungenießbar, insbesondere für ein sakramentales Essen1. Die Erklärung für die dionische Angabe liegt vielmehr wieder in der Eigenart jener rhetorischrpolitischen Literatur, aus welcher er schöpft. Sie hat nämlich, verständlicherweise, die ursprüngliche magische Bedeutung des kannibalischen Mahles beim Schwur durch die ״bürgerliche", kriminelle ersetzt. Nicht der gemeinsame Fluch, sondern das gemeinsam verübte grausige Verbrechen der A n t h r o - pophagie bindet die Verschwörer zusammen. Die Schandtat ergänzt den Schwur als ein weiteres Treupfand, als ein ״vinculum sceleris"2. An einem ungeheuren Verbrechen mitschuldig, ״tanti facinoris conscii" wie Sallustius sagt, sind sie schon auf Leben und Tod durch dieses ״pignus conjurationis" (Florus IX, 12, 4) verbunden. :,. 3. Tragoediae Thyestae. Diese Auffassung liegt auch der berühmten Anklage, die man gegen die Christen richtete: ihr Kannibalenmahl, die ״tragoediae Thyestae" (Tert. ad. nat. I, 7), zugrunde. Seit Justin dem Märtyrer (etwa 150 n. Chr.) erwähnen alle Christliehen Apologeten jene Anschuldigung der Anthropophagie3. Justin selbst, sowie nach ihm Irenaeus und Eusebius4 wiesen mehr oder weniger deutlich auf die Gnostiker, deren Verhalten angeblich den Anlaß zur Bezichtigung der Christen geben könnte. Die modernen Gelehrten entlasten die Gnostiker, suchen vielmehr die Entstehung, der Verleumdung durch. irgendwelche Verwechselung zu erklären: die Heiden hätten das Abendmahl mißverstanden5 oder die Worte Joh 653 vom. Fleische und Blüte des Menschensohnes zu buch-׳ stäblich* aufgefaßt6 usw. Die einzige uns noch vorliegende Darstellung der heidnischen Bezichtigung —sonst beschränken sich die Apologeten, auf Andeutungen —, die M i n u c i u s Fel i x (Octav. 9), wohl nach der 1 P. Stengel, Hermes, 1914, 99 f. 2 Das hat schon der alte Gruter mit Recht betont. Siehe G. H. Frotscher, Doctor. hominum comment. in Sallust. I, 293. 3 Siehe zuletzt P. Waltzing, Le crime rituel reproche aux chretiens (1925; auch in ״Musee Beige‘6 und ,,Bullet. Acad. de Belgique. Classe de Lettres“ 1925). 4 Justin, Apol. I, 26, 7; Buseb. Hist. eccl. IV, 7,11. 6 Diese Vermutung wurde wohl zuerst von den Renaissance-Gelehrten ausgesprochen. Vgl. Christ. Wormius, De veris caüsis cur....... . christanos calumniati sint ethnici. , Hafniae 1625. Irenaeüs fr. 13 (Migne, Patrol. graeca VII, 1256) kennt übrigenjs Fälle, wo' Mißverständnisse, solcher Art tatsächlich( wenn nicht zur Entstehung, wenigstens z\1r Bekräftigung der Fabel dientenr! 6 Waltzing a. a. 0. 8.

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