Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Journal
- Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Volume
- 71 (1927)
- Issue
- Heft 4
- Article
- Ritualmord und Eselskult
- Date
- 1927-01-01
- Page
- Seite 175 (sequence 5)
- Language
- German
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17& Eine der berühmtesten Verschwörungen des Altertums war die ,,conjuratio Catilinae“. Der Gemeinplatz fehlt auch diesmal nichtj ,,Als Catilina die Parteigenossen zum Eid auf seine verbrechliche Tat band, soll er, wie manche berichten, das Blut eines Menschen mit Wein vermischt in der Schale herumgetragen und darauf, nachdem alle die Fluchformel ausgesprochen und davon gekostet hatten, so wie es bei heiligen Kulthandlungen üblich ist, seinen Plan eröffnet haben“ (Sallustius Catilina 22). Plutarch (Cicero 10) und Cassius Dio (XXVII, 30,3)־ geben die Details abweichend an. Nach Dio1 schlachtete Catilina einen Knaben als Opfer, ließ bei seinen Eingeweiden schwören und verzehrte sie dann beim gemeinsamen Opferschmaus mit den Geführten, Plutarch berichtet, die Verschwörer hätten vom Fleische eines von ihnen geopferten Menschen gekostet, um sich ihre gegenseitige Treue zu sichern. Die ägyptischen Bukolen erheben sich unter Marcus Aurelius gegen Rom. Zunächst fangen die •Anstifter listigerweise einen römischen Centurio ein, ״schlachteten ihn als Opfer, leisteten bei seinen Eingeweiden ihren Bundesschwur und verzehrten sie“ (Dio•׳ Cass. LXXI, 4, l)2. Inwiefern dem letzten Berichte ein tatsächlicher Kern entsprechen mag, wissen wir nicht. An der Catilina-Geschichte ist aber gewiß kein Wort wahr. Denn Cicero, Catilinas Erzfeind, der sonst kein Blatt vor den Mund zu nehmen pflegte, erwähnt mit keiner Silbe das Menschenopfer. Die Verleumdung wurde aber, wie wir sehen, nach bewährten Mustern, erfunden und verbreitet. Das Menschen:*׳ opfer gehörte eben zum ,,Stil“ einer unmenschlichen Verschwörung. Als ein römischer Dichter die im Altertum berühmte mythische ״conjuratio“3 der Lemnierinnen gegen ihre Männer eindrucksvoll einführen wollte, stellte er die Führerin dar, wie sie ihr Kind tötet,, ״ac dulce nefas in sanguine vivo conjurant“ (Statius Theb. V, 159). Der Scholiast bemerkt dazu: ,,man leistet einen Eid auf die ruchlose Tat, und die bevorstehende Greueltat wird durch den Greuel des. Kindermordes unverbrüchlich festgelegt“. Die zuletzt angeführten Stellen aus Dio Cassius und Plutarch weichen aber in einem wichtigen Detail vom Schema des ,,Topos“ ab: das Eingeweideesseri wird ausdrücklich vom Schwure gesondert und. als eine besondere, ergänzende, Handlung dargestellt. Sollen wir auch sie als eine religiöse resp. magische auffassen? Das gemeinsame Mahl kommt ja oft als Ritus des Bundesschlusses vor. Ich kann aber einstweilen nicht glauben, daß diese Interpretation für die zitierten. Stellen zutrifft4. Es fehlt bisher, einerseits, überhaupt an einem gesicherten ethnographischen Beispiel für eine solche Verdoppelung־ 1 Ilatoa ק»ן Tiva xaxa9־uaaQ xai e7ct täv 07cXcq^vu>v gutoD tu opxia io3־c>.a7ywav€ü0£v auta p,&Ta xä>v ak\ü>v. a Kaxafruaavtec Izi ts t&v cncXdfyj/ojv aüxou auvü3y.oaav xai btaiva xaxscpcqvv. Diese Stelle fehlt bei Th. Hopfner, Fontes histor. relig. aegypt. 3 Schol. ad Statius Theb. IV, 21ל. 4 Diese Deutung ist von S. Rein ach a. a. O. und A. Loisy, 304 für den־ Ritus des angeblichen Schwures der Catilinarien vorgeschlagen. Die von! ihnen (und von Hamilton Ene. of Relig. s. v. Covenant,) genannten Parallelen entsprechen aber alle dem im Anfänge des § zitierten Schwurritus des Battak: und sind in demselben Sinne aufzufassen.