Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Journal
- Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Volume
- 71 (1927)
- Issue
- Heft 3
- Article
- Zu Baneths "Textkritischen Bemerkungen" [Nachricht]
- Date
- 1927-01-01
- Page
- Seite 137 (sequence 5)
- Language
- German
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137 Zu Nr. 19. על כרחך אתה חי: Durch die von B. vorgeschlagene Umstellung מת על כרחך אתה ועל כרחך אתה חי entsteht eine neue Frage. Wie ist der Schlußsatz zu verstehen: — gegen deinen Willen wieder auf erstehen, um Rechenschaft abzulegen. Wo findet man denn einen Hinweis dafür, daß nach der Auferstehung Rechenschaft abzulegen ist. B. Pessen. Wie faßt denn Einsender das Vorangehende המתים להחיות והחיים לדו ן auf? Genau so kann er וע״כאתג עתיד לדו״ח auffassen. Der Glaube an ein Weltgericht nach der Auferstehung stützt sich auf Dan 122 (s. דש״י daselbst) und spiegelt sich auch im ,,Jüngsten Gericht'f des Christentums wieder. Baneth. Zu Nr. 21. משים איבוד נשמה דהאי. Zu den bereits angeführten, scheinbar unüberwindbaren Schwierigkeiten kommt noch eine weitere hinzu, nämlich der ungewöhnliche Ausdruck איבוד נשמה, denn überall, wo von der Rettung oder Vernichtung eines Menschenlebens die Rede ist, findet man die Ausdrücke איבוד נפש. החלת נפש oder השחשת נכש. Unter נשמה ist gewohnlich Lebenshauch, Odem zu verstehen. — Es scheint mir daher, daß dies משום איבוד נשמה דהאו sich nicht auf den Mörder, sondern auf den Ermordeten bezieht, und daß in רש״י nicht vor, sondern nach dem Worte דהאי ein Punkt zu setzen ist. (Lies:משום איבוד נשמה דהאי רוצח הלא לימות.) Die betreffende גמרא- und ^^Stelle wäre also zu verstehen: וכי תימא man könnte einwenden und sagen, man dürfe die Leichenöffnung gestatten, משום איבוד נשמה דהאי, um festzustellen, ob גברא קמילא קמל, der Erschlagene vielleicht gar nicht lebensfähig war und es sich somit nur um איבוד נשמה, um das Erlöschen eines Lebenshauches handelt, רוצח דלא לימות, damit der Mörder nicht hingerichtet werde, denn 1הצלל העדה, das Gesetz verlangt doch, den Unschuldigen zu schützen; — hierauf ist aber zu erwidern, daß auch die Obduktion schließlich zwecklos wäre, denn שמא נקב במקום סייף ה1ה. Damit wären sämtliche Schwierigkeiten beseitigt. — Nach der Annahme des R. Kahana דלא אולינין בתר רובא könnte doch der Mörder ohne den Befund der Obduktion niemals zum Tode verurteilt werden, weil וליחוש דלמא מרפה הודי; das Gesetz fordert doch aber von uns, daß der Verbrecher getötet werden soll. Die Erwägung, ob die Leichenöffnung den Zweck hat den Angeklagten zu retten oder zu verurteilen, kommt somit hierbei gar nicht in Betracht. B. Pessen. משום אבוד נשמה דהאו נינוולי soll also bedeuten: Um festzustellen, daß es kein Mord war, sondern nur die Vernichtung eines bloßen Lebenshauches, soll man obduzieren. Das ist ebenso unmöglich wie die Konstruktion רוצח הלא לימות statt דלא לימות רוצח. Und davon abgesehen, ist damit die Hauptschwierigkeit beseitigt? Um den Angeklagten zu retten, soll man die Leiche öffnen? Im Gegenteil! Unterbleibt die Obduktion, ist eine Verurteilung ausgeschlossen; wird jene ausgeführt, so wird diese in den meisten Fällen erfolgen müssen. Wo ist da die Logik? Allerdings fordert das Gesetz den Tod des Mörders; aber daraus folgt ja eben, daß wir uns nach dem רוב richten, da andernfalls die Strafe nie verhängt werden könnte. Baneth.