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Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums · 1927-01-01 · Heft 3 · p. Seite 138

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Journal
Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
Volume
71 (1927)
Issue
Heft 3
Article
Zu Baneths "Textkritischen Bemerkungen" [Nachricht]
Date
1927-01-01
Page
Seite 138 (sequence 6)
Language
German
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138 Zu Nr. 26. Wie mir Herr D. Sidersky aus Paris mitteilt, hat das aus dem 13. Jhrh. stammende תורה der dortigen Bibliotheque National an dieser Stelle in der Tat die Lesart יהיה גבוה מעל הארץ כל מאודו. Baneth. Ferner erhalten wir folgende Zuschrift über ein Thema, das mit den von Herrn Professor Baneth berührten eng zusammenhängt: Ein synagogaler Brauch, der noch keine ausreichende Erklärung gefunden hat, ist das Erheben der Stimme beim Verse השקיפה Dt 2615. — Man pflegt die sogenannte תוכחה mit gedämpfter Stimme vorzutragen, und es wäre denkbar, daß man im Gegensatz dazu das Gebet um Segen mit erhöhter Stimme vorträgt. Aber dann müßte man alle anderen Stellen, die Segen enthalten, ebenso markieren. Warum gerade השקיפה? Weil dieser Ausdruck nur hier beim Segen gebraucht wird? Wohl schwerlich. Mir scheint vielmehr dieser sonderbare Brauch einen sehr sonder־־ baren Ursprung zu haben, und zwar älter, als mancher zugeben möchte. Im jerusalemischen Talmud, Maaser scheni gegen Ende, wird folgendes berichtet: Bei der Ablegung des Bekenntnisses, ib. 13—15, haben die Leute die Worte: ,,Ich habe weggeräumt das Heilige aus dem Hause ... . ich habe gehört auf die Stimme des Ewigen, meines Gottes, habe getan, ganz wie du mir geboten‘/, mit leiser Stimme gesprochen, weil der Inhalt dieser Worte der Wahrheit nicht entsprach. Erst mit dem Worte השקיפה fingen sie an laut z u sprechen. Ob nun dieser Vorgang schon beim Tempelbestand von der Synagoge übernommen wurde, oder ob erst der Bericht darüber in einer späteren Zeit die Veranlassung gab, wird sich schwer entscheiden lassen. Znaim. Professor Dr. Kahan. Zur Etymologie von כדקריקון. Von S. Feist in Berlin. Im 69. Jahrgang (N. F. 36. Jahrgang), S. 249 ff. dieser Zeit־־ schrift hat I.־ El־b o gen die rechtliche Natur und die Entstehung des דין סיקריקון, soweit es die Quellen ermöglichen, erforscht und festgelegt. Die Frage nach der Herkunft dieses Rechtsterminus streift er nur nebenbei und kommt nach Ablehnung der älteren etymologischen Versuche zu einem non liquet. Ich glaube aber, daß sich ein besseres Ergebnis mit den Hilfsmitteln der heutigen etymologischen Methode erzielen läßt. Was ist Sikarikon1? Wie Elbogen feststellt, wird damit der neue Inhaber eines Grundstücks bezeichnet, das während oder nach dem Römerkrieg (66—70 n. Chr.) vom Sieger beschlagnahmt worden war, weil der alte Besitzer geflohen oder gefallen war. Es hat demnach eine durchaus gesetzmäßige, d. h. nach Kriegsrecht 1 Wir wollen zunächst diese auch von Elbogen gebrauchte Um- Schreibung ebenso wie die von ihm angesetzte Bedeutung des Wortes annehmen.

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