Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Journal
- Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Volume
- 71 (1927)
- Issue
- Heft 3
- Article
- Die neuhebräische Aufklärungsliteratur in Galizien
- Date
- 1927-01-01
- Page
- Seite 101 (sequence 2)
- Language
- German
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101 einen Lesen und Gebete, dem andern Tnach, wieder einem andern Misehnajot. .Nachher möge eine Versammlung Lehrgang und Methode für jede Schülerkategorie festsetzen. Zwar könne er dies alles allein besorgen. Er sei schon seit 15 Jahren Lehrer, nicht aus Gewinnsucht, sondern aus Liehe zur Sache. Die Selbstgefälligkeit und falsche Bescheidenheit zeigt sich noch in der Phrase: Er wolle auch ihnen etwas Verdienst zurücklassen und vielleicht sei er der prädestinierte Mann. Zum Schlüsse aber tritt der Pferdefuß hervor. Er, der Fremdling, der halbwissende Maskil, spricht zu den Babbanim und Führern der ersten Gemeinde, der zahlreichsten Judenschaft der Monarchie, im Tone des Gebieters, des Besserwissers. Er wolle ihnen die Freiheit der Vorschläge überlassen und dieselben in Erwägung ziehen. Er behalte sich aber die genaue Prüfung und Entscheidung vor. Das so inaugurierte Werk hatte auch keinen glücklichen Fortgang. Der Herr Schuloberaufseher konnte auch wegen seines amtliehen Gebarens nicht das Vertrauen der Bevölkerung erringen. Man warf ihm mit vollem Grunde Nepotismus und niedrige Gewinnsucht vor. Er soll sogar durch ein zweideutiges Gutachten die Einführung der verhaßten Lichtsteuer beschleunigt und dann als stiller Teilnehmer am Geschäfte partizipiert haben. Wegen schlechter Lehrerfolge, schwachen Besuches und fortwährender Kollision zwischen Lehrern und Bevölkerung mußten die Schulen nach fast 20 jährigem Bestehen aufgelöst werden. Wie gespannt aber das Verhältnis zwischen Schuloberaufseher und polnischen Juden (Misnägdim und Chassidim) war, erhellt aus folgender Tatsache. Auf Befehl des Kaisers Franz verfertigt Homberg eine Instruktion für die Zensuralämter, in welcher er entschied, welche Manuskripte von denselben a limine abgelehnt werden sollen: 1. Sämtliche, neue große und kleine Gebete mit Ausnahme der Krönungs- und anderer Gelegenheitsgebete. 2. Sämtliche kabbalistischen Schriften. 3. Predigten, welche keine moralischen Lehren enthalten oder mit talmudischen Abhandlungen verbunden sind. 4. Moralische Schriften, bevor sie durchgesehen worden sind. 5. Neue Werke rabbinisch-talmudischen Inhaltes, deren es ohnehin eine Unmasse gibt. 6. Zwecklose und spitzfindige Anmerkungen und Kommentare zu den alten Autoren. 7. Biographien von Rabbinern, welche auf nichttalmudischem Gebiete nichts geleistet haben. 8. Sämtliche Geschichten von Besessenen. In derselben Schrift (August 1811) schlägt er der Regierung die Einberufung einer Enquette ungarischer, mährischer, böhmischer und galizischer Rabbiner vor, welche aus Gebetbuch und Talmud samtliehe Stellen auszuscheiden hätte, welche die Gefühle der Andersgläubigen, unter welchen die österreichischen Juden leben, beleidigen könnten (Bälaban S. 137). Homberg wurde dann k. k. Schulrat in Prag, feilte an seinen Lehrbüchern der israelitischen Religion, welche zwar, für alle österreichischen-,Provinzen, aber hauptsächlich für Galizien bestimmt waren, und starb, fast 93 Jahre alt, im Jahre 1841. Ein anderer Lemberger Maskil, aber ein echter und der größten einer,