Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Journal
- Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Volume
- 71 (1927)
- Issue
- Heft 3
- Article
- Samuel Formstecher
- Date
- 1927-01-01
- Page
- Seite 96 (sequence 9)
- Language
- German
- Belongs to
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96 statuiert, und theoretische Schwierigkeiten, die aus diesen beiden Setzungen sich zu ergeben scheinen, lösen sich für Formstecher folgendermaßen auf. Unter1 Vorsehung ist zunächst nicht eine starre Gesetzmäßigkeit zu verstehen, unter deren Notwendigkeit die Welt steht. Es ist nicht so hinzustellen, daß Gott wohl einmal die Welt geschaffen habe, daß es aber mit diesem Akt der Freiheit in seiner Einmaligkeit sein Ende habe und die Welt weiterhin gleichsam sich überlassen bleibe. Sondern Gott schafft ständig die Welt, und die Welt lebt nur durch diesen unaufhörlichen Schöpfungsakt. , Dadurch ist das Problem Vorsehung und Freiheit ganz bestimmt charakterisiert. Es hat nichts zu tun mit dem Problem Kausalität und Freiheit. Als der Natur angehörend untersteht der Mensch dem Gesetze der Kausalität, im Reiche des Geistes aber, dem der Mensch auch angehört, ist ihm unbeschränkte Freiheit zuzuerkennen. Hier ergibt sich demnach eine Situation, in der Formstecher noch keine Schwierigkeit sieht: nur das äußere Schicksal des Menschen ist determiniert,, ob er glücklich ist oder unglücklich, ob er ein Weiser oder ein Tor ist. Ob er aber ein Frommer oder ein Sünder ist, darin ist die Freiheit des Menschen nicht beschränkt2. Die Natur aber, durch die der Mensch bestimmt ist, und das Reich des Geistes, in dem er frei ist, sind selbst beide ״Positionen in Gott.“ Und nun erhebt sich hier die Frage, wie die Freiheit des Menschen bei der das Reich der Natur und das des Geistes einschließenden Vorsehung Gottes möglich sein kann. Die Lösung ist die, daß gesagt wird, die Freiheit der göttlichen Vorsehung und die Freiheit des sittlich handelnden Menschen seien deshalb kein Widerspruch, weil sie beide identisch seien. Der Mensch ist nicht außerhalb Gottes gedacht: ״im Menschen will Gott.“ ״Menschenwille: und der im Menschen sich offenbarende Gotteswille ist identisch; weil aber der Mensch auf der Grenze zwischen Natur und Geist stehet, und weil dadurch sein Wille in der zwiefachen Gestalt als Naturwille und als Geisteswille sich darstellt, wird dem Menschen eine Freiheit zugedacht, das Vermögen nämlich, dem Willen des Geistes oder dem der Natur zu genügen. Der Mensch hat allerdings die Freiheit; er kann das Gute und kann das Böse wollen; was er aber will, will er nicht gegen den Willen Gottes, weil auch das relativ Böse, die Natur nicht außerhalb Gottes ist3.“ Schließlich aber wird diesen Einschränkungen, unter deren Voraussetzung menschliche Freiheit als theoretisch möglich eingesehen werden kann, noch diese entscheidende Abschwächung des ganzen Freiheitsbegriffes hinzufügt. Freiheit ist subjektive Auffassung des innerhalb der Grenzen von Raum und Zeit stehenden Menschen. Nur diese Grenzen unserer Vorstellurigsweisen lassen uns göttliche und menschliche Freiheit als Widerspruch empfinden! ״Menschlicher Wille ist subjektiv menschliche Freiheit, objektiv aber göttliche Freiheit, menschlich gedacht — Bestimmung.“ ״Das Gesetz des Geistes realisiert sich,; . . .׳ . nach subj ekt i v e r Aü f f a s s un g, mittelbar mit menschlicher Freiheit, . ... 1 S. 43. 2 S. 119. 3 S. 43,