Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Journal
- Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Volume
- 71 (1927)
- Issue
- Heft 3
- Article
- Samuel Formstecher
- Date
- 1927-01-01
- Page
- Seite 95 (sequence 8)
- Language
- German
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95 Im Zusammenhang mit dieser Theorie der Prophetie erörtert Formstecher den Geltungswert der heiligen Schrift. Dieser besteht, insofern die heilige Schrift als eine Sammlung von wirklich stattgehabten Offenbarungen angesehen werden kann. Doch ungeachtet dieser Anerkennung der Gültigkeit gestattet sich Formstecher die historische Bemerkung, daß Mangel an produktivem religiösem Leben es gewesen sei, der zur Kanonisierung der heiligen Schrift geführt habe. Probleme der Ethik. Offenbarung wurde genannt die Mitteilung dessen, was gut ist. Würde man nun der Ansicht sein, daß damit die Grenzen zwischen Religion und Ethik aufgehoben seien, daß etwa die Religion nur die geschichtliche Hülle der Ethik sei, welcher letztere im Laufe der fortschreitenden Entwicklung wohl entraten könne, so würde diese Ansicht keineswegs die Formstechers sein. Die Offenbarung ist gewiß Offenbarung des Sittengesetzes. Aber sie ist keineswegs hur dieses. Formstecher bemüht sich zu zeigen, daß es etwas ganz anderes ist, wenn das Gute getan wird, eben weil es gut ist, als wenn das Gute getan wird, weil es von Gott befohlen ist. Erzeigt diesen Unterschied an Hand einer Kritik des kantischen kategorischen Imperativs, die nicht gerade von einer tiefen Kenntnis der kantischen Ethik zeugt, aber doch deutlich macht, worauf es ankommt. Eine Handlung, die dem ihr als Ziel gesetzten Ideal gemäß ist, ist gut; sie ist böse, wenn sie diesem Ideal widerspricht. Gut und böse sind aber nicht die einzigen Wertungsweisen, wir sprechen auch von Tugend und Sünde. Tugend heißt nicht: Uebereinstimmung mit einem rationalen Ideal, sondern: Einklang mit der Offenbarung; Sünde ist nicht schlechte Handlung, Sünde ist Widerspruch zur Offenbarung. Gut und böse sind die Handlungen auch vor einem menschlichen Richter, der sich noch gar nicht als Sachwalter eines göttlichen Richters wissen muß. Aber als Tugend sehen wir das Gute und als Sünde das Böse erst dann, wenn wir die Offenbarung von Gott, der das Gute will, besitzen. ״Nur1 als Vorschrift einer göttlichen Offenbarung ist das Gute Tugend, ist das Böse Sünde/' Mit dieser prinzipiellen Feststellung über das Verhältnis von Religion und Moral begnügt sich Formstecher und kommt bei der weiteren Besprechung der ethischen Probleme auf dieses Grund־׳ problem nicht mehr zurück. Es sind nämlich keineswegs die rein philosophischen Interessen, die bei der Behandlung der Probleme ausschlaggebend sind, sondern es ist vielmehr eine apologetische Form — ganz besonders auch im folgenden Falle des Verhältnisses von Vorsehung.und Freiheit — die dabei zum Ausdruck kömmt:, bestimmte Inhalte werden deutlich in ihrem religiösen Belange empfunden und werden allen Schwierigkeiten gegenüber behauptet, die durch sie für eine theoretische Behandlung, die sich das Ziel des Abgeschlossenseins setzt, entstehen. Es gibt eine Vorsehung, dieses Faktum des religiösen Bewußtseins wird nicht preisgegeben; auch daß es für den sittlich handelnden Menschen Freiheit gebe, wird 1 S. 36 ff.