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Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums · 1926-01-01 · Heft 6 · p. Seite 469

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Journal
Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
Volume
70 (1926)
Issue
Heft 6
Article
Unveröffentlichte Aktenstücke zur Judenfrage auf dem Wiener Kongreß (1814-15)
Date
1926-01-01
Page
Seite 469 (sequence 13)
Language
German
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469 Berathung zu nehmen, welcher den Verfügungen der Gese?,gehenden Gewalten der Einzelnen Staaten anzugehören lediglich scheine? Die zuvörderst sich aufdrängende Betrachtung, dass verschiedene Locaiitäten verschiedene Rücksichten nothwendig machen, und die genaueste Copie einersehr vollkommenen Politischen Verfassung in einem Staate, in einem andern sehr unangemessen und gerade die entgegengesezten Folgen herrorzubringen fähig seyn könne, scheint in den hier eingreifenden Hinsichten durch die Erwägung abgewandt zu werden: ,,Dass in allen Staaten ohne Ausnahme es der natürlichen Gerechtigkeit Zusage, Eingeborne welche für den Staat kämpften, für das Staatswohl Opfer brachten, und alle Pflichten der Eingebornen erfüllten, auch für Eingeborne zu achten.46 ,,Dass in allen Staaten, mehr oder minder, aber im Allgemeinen Gewiss nachteilig es sich bewähren müsse, eine Menge gedrückter, und an das־ Land durch kein Band gefesselter Einwohner zu haben, welche die nachtheiligen Folgen des empfundenen Druckes auf dessen Urheber zurückwältzten, dass eine Trennung der Gemüther, Neigung zur Unterdrückung auf der einen, und Kampf dagegen auf der andern Seite, Allenthalben nur GemeinschädLich sich äussern können.44 ״Dass in allen Staaten wohlthätig wirken müsse, bis dahin zurückgesezten Unterthanen Staatsachtung zu beweisen, sie zum Wetteifer an zuspornen, den selbstgeschaffnen Zustand eines gewissermassen bestehenden Staates im Staate zu enden, die Zahl der brauchbaren Mitglieder zu vermehren, gehemmte Kräfte in Anspruch zu nehmen, und zu bewirken, dass die verschiedenen Gesellschaften welche im Gange der Zeiten sich trennten in der grossen Harmonie des Staates sich auflösen.“ ״Dass das Allgemeine hier anzunehmende Princip, schon als gar einfach durch seine innere Gerechtigkeit, die Zulässigkeit seiner allgemeinen Anwendung sich sichre, und in den auch gegen andre Religionsbekenner anwandbaren Polizeygesetzen nichts verändre.44 Hingewandt dem zweyten Abschnitt der Unterthänigst gewagten Frage: Wenn es wahr ist, dass Deutschland der beneidens wehrte Punkt werden soll, wo Kraft und Einheit, Industrie und Aufklärung wohnen, wenn es Wahr ist, dass eine andere und bessere Zeit eingetreten ist, dass auch die Moralische Natur ihre Revolutionen hat um sie aus ihrem Schlummer zu wecken, dass nach einer Gährung wie der erlebten ein neues Leben der Ideen dem Schoosse der Menschheit sich entwindet, und dass die gegenwärtige Epoche um so mehr zu grossen Erwartungen berechtigt, je gewisser sie an die merkwürdigsten Ereignisse der Weltgeschichte sich anschliesst, so scheinen die unsterblichen Thaten der Zeit nicht herrlicher gekrönt werden zu können, als durch eine von allen deutschen Staaten heschlossne, eben deshalb die Rechte keines Einzigen derselben kränkende Annäherung zur Kirchlichen Einheit, eine Gleichstellung der verschiedenen Religionsbekenner unter demselben Bürgerrecht und Gesez,.und die Feststellung eines betreffenden desfallsigen Grundartikels unter denen, welche auf allgemeines Nationalwohl berechnet sind. Nicht voreilig scheine die Hoffnung, dass der angeregte hochwichtige Gegenstand der näheren oder entfernteren Berathung der Erhabenen Committee angehören und für Deutschland überhaupt in diesen Beziehungen ein vorwaltendes Princip werde aufgestellt werden, welches in vielen Staaten, dieses herrlichen gemeinsamen Vaterlandes wirklich schon angenommen ist. Nicht voreilig scheine sie! Und mit lebendigster Zuversicht erhalte sie sich, dass eine dem Geist der Zeit angemessne Verfügung darüber, auch in der Zeit erscheinen werde! Wenn der Unterzeichnete hier noch Unterthänigst einen besonderen Hinblick auf die Israelitischen Gemeinden in den Hanseestädten sieb gestattet, auf Gemeinden deren neuerdings beabsichtigte Unterdrückung, Beraubung schon gewonnener bürgerlicher Rechte und Gewerbsbeschränkung, des Jahrhundertes so unwehrt scheint, so glaubt er nicht unbemerkt lassen zu dürfen, wie den sub No. 6—ל angefügten Anlagen gemäss, des Senates zu Hamburg, ruhmwürdigste Bestrebungen, im Einklänge mit aufgeklärten und gebildeten Bürgern, wenn gleich vergeblich, gegen die blinden Vorurtheile einer Mehrzahl gerichtet waren, welche der schwersten Leidensschule kaum entzogen gegen Mitmenschen, Mitbrüder und von der Regierung öffentlich

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