Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Journal
- Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Volume
- 70 (1926)
- Issue
- Heft 6
- Article
- Unveröffentlichte Aktenstücke zur Judenfrage auf dem Wiener Kongreß (1814-15)
- Date
- 1926-01-01
- Page
- Seite 467 (sequence 11)
- Language
- German
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4 67 Er glaubt nicht darstellen zu dürfen, dass Religion es nur mit Meinungen, Lehren, Glauben und Gesinnungen zu thuen hat, dass überall und in allen Zeitaltern die religieuse Aufklärung mit der allgemeinen fortgeschritten ist, dass wenn in allen Ländern und Zeiten, das Licht welches ausserhalb der Tempel aufgieng in alle Tempel fiel, nicht vorausgesezt werden kann und darf, dass allein im Tempel der Juden es anders seyn werde, denn es sagt sich dies eben so von selbst, wie es unerschütterlich wahr bleiben muss, dass die Staaten sich jenen Entwicklungen widersezzen, wenn sie dulden, dass eine Sekte den Bedrückungen der anderen Preis gegeben wird. Endlich er darf um den Gesichtspunkt aus welchem diese heilige Sache der Menschheit zu würdigen ist, schärfer zu bezeichnen, nicht erst die hier und da sich antreffende Ansicht würdigen, dass von eingewanderten F r e m ״ den die Rede sey, welche über keine Ungerechtigkeit klagen dürfen, wenn ihre Aufnahme auch an die lästigste Bedingung geknüpft wird, denn wer könnte verkennen, dass alte, seit mehreren Jahrhunderten existirende, bis dahin aus eigner oder nicht eigner Schuld eingeschränkte Eingeborne hier das Wort nehmen, Eingeborne welche den gerechten und billigen Wunsch hegen, dass gegen sie allein das Vaterland nicht Stiefväterlich handeln möge, und dass wo die Pflichten und Lasten der anderen Bürger auf ihnen ruhen, auch deren Re c 111 e ihnen vergönnt werden? Wenn es wahr bleibt, dass Erfahrung den sichersten Maasstab abgiebt, so darf man annehmen, dass diese Regel besonders alsdann gelten muss, wenn man den Einfluss einer gewissen Ordnung der Dinge auf Staaten beurtheilen will, zumal einer solchen anderen Gegentheil man so lange gewohnt war, und wo die derselben bisher widersprechenden Einrichtungen, so innig in ganze Verfassungen verflochten waren, dass man sich nicht leicht überwinden kann sie fehlerhaft zu glauben, und wo es scheint dass Dinge die schon so lange auf eine gewisse Art gewesen sind, nicht ohne die nachtheiligsten Folgen würden anders seyn können. Stärker und für die Menschheit erfreu-!jeher können diese Besorgnisse nicht gehoben werden, als wenn in solchen Beziehungen die Regierungen Grosser Länder und Provinzen die Speculationen einer objectiven Staatskunst durch subjective Erfahrungen wirklich schon als richtig bewährt fanden. Und so darf mit Unterthänigsten Hinblick auf die Staaten Sr. Majestät des Großmächtigsten Königs von Preussen als Erfahrungssaz hingestellt werden: Dass Befreyung von hemmenden Fesseln, Gleichstellung mit andern Bürgern unter demselben Bürgerrecht und Gesez und dadurch allein mögliche Ermunterung zum Wetteifer, sich als die sichersten eingreifensten Mittel zur Erreichung der bürgerlichen Perfectibilität der Israeliten bewährt haben. Diese Erfahrungen, und in so manchen Beziehungen überhaupt die Erfahrungen der neusten Zeiten, haben alle Gründe welche man gegen die Aufnähme der Jüdischen Glaubensgenossen zum Bürgerrecht aufzustellen gewohnt war, sehr unfehlbar am bündigsten widerlegt. Nicht länger darf man annehmen, dass sie zum Kriegsdienste unfähig oder demselben zu entziehn sich geneigt seyn, nachdem wo nur in Deutschland als es den Kampf um allgemeine Freiheit und Wohl des allgemeinen Deutschen Vaterlandes galt, das Volk aufstand und zu den Waffen griff, da auch Jüdische Glaubensgenossen zu den Schaaren der freiwilligen Streiter eilten, und mit der lebendigsten Wärme, den Staat mit Gut und Blut zu unterstüzzen wie allenthalben so besonders in Preussen und den Hanseestädten sich bewährten] Nicht länger darf man annehmen, dass sie für Gewerke, Ackerbau, Fabriken, Künste und Wissenschaften unempfänglieh seyn, nachdem sie in allen Staaten wo nur die Pforten der Betriebsamkeit ihnen geöffnet wurden, jeden dieser einzelnen Zweige mit Liehe ergriffen, namentlich in Preussen, unmittelbar nach dem glorreichen Edict vom Ilten März 1812 mit bekanntem Erfolge Gesellschaften stifteten, um Handwerker unter ihren Glaubensgenossen zu bilden, und so gar vielseitig bewährten, dass wo der Druck von ihnen genommen worden, sie für Alles was den Menschen veredelt empfänglich seyn I Nicht länger darf man annehmen, dass nach den Satzungen ihrer Religion und ihrer Politik sie eines grossen Theils der Landesrechte active und passive unempfänglich bleiben, mithin einen Staat im Staate wie man so oft 30*