Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Journal
- Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Volume
- 70 (1926)
- Issue
- Heft 6
- Article
- Unveröffentlichte Aktenstücke zur Judenfrage auf dem Wiener Kongreß (1814-15)
- Date
- 1926-01-01
- Page
- Seite 460 (sequence 4)
- Language
- German
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460 rechte erst der• Zukunft Vorbehalten wurde, daß schön damals Vertreter der jüdischen Gemeinde den preußischen Staatskanzler auf;־ suchen wollten, um ihn zu einer Intervention zu veranlassen. Zu diesem Zwecke haben sie sich eine Empfehlung vom Königlich Preußischen Hofagenten Pfeiffer . Marx aus Weikersheim verschafft (I). Bald darauf (7. September 1814) wird schon die einflußreichste Persönlichkeit der Frankfurter Judenschaft, Mayer Amschel Rothschild, der Chef des. immer mehr zu Weltruf gelangenden Bankhauses, in Aktion gesetzt. Bezüglich seiner Eingabe an Hardenberg (III) meint zwar der preußische Staatsrat v. Raumer, daß ״diese Besorgniß in dem Maße, als sie geäußert wird, bei den Grund- Sätzen, die in den meisten Ländern in dieser Hinsicht neuerlich angenommen sind, wohl schwerlich Grund haben dürfte'* (II). Wer von den beiden jedoch Recht hatte, das sollten bald die nächsten Vorgänge• zeigen.. . Gerade Rothschild ist ]euoch dabei nicht stehen geblieben. Im Gegensätze zu den offiziellen Deputierten seiner Gemeinde scheint er später seinen Einfluß für die Gleichberechtigung der Juden in .ganz Deutschland eingesetzt zu haben. Nur so ist das hochinteressante Empfehlungsschreiben des preußischen Finanzministers V. Bülow (XI) zu verstehen, wo von der ״Verbesserung ihrer Veriassung in Deutschland" die Rede ist. Auch ist es sicherlich dieses Schreiben, auf welches sich Buchholz am . Eingänge seiner Eingabe an Hardenberg vom 11. Januar 1815 (XII) beruft, was auf ein enges Zusammenarbeiten des Frankfurter Bankiers mit dem hanseatischen Deputierten schließen Iäßt.1 Hat sich so die Frankfurter (wir wissen, auch die Wiener1) jüdische Hochfinanz kräftig ins Zeug gelegt, so wird auch das Einschreiten eines christlichen Bankhauses sicherlich von recht großem Einflüsse gewesen sein.. Wenn sich nämlich die preußischen und österreichischen Staatsmänner immer von neuem für die Rechts verbindlichkeit des seinerzeit von den Frankfurter Juden titulo onerosö mit dem Großgerzog abgeschlossenen Vertrages mit aller Eindeutigkeit aussprechen, so war dafür vielleicht der Umstand mitbestimmend, daß nur auf diese Weise die vielen einflußreichen Besitzer der noch im Umlauf befindlichen diesbezüglichen Obligationen Aussicht 4hätten, zu ihrem Gelde zu kommen. Eine solche Beschwerde hat nun u: a, auch das bedeutende Wiener christliche Bankhaus Fries & Co. 'im Februar 1815 überreicht (XIII). / . Schließlich war für dpn Verlauf der Dinge in den letzten Wochen vor den ■ endgiltigen Beratungen in dem deutschen Komitee , wohl auch die Eingabe der Frankfurter Deputierten Gumprecht uiid Baruch vom 16. März 18152 von nicht zu unterschätzender Bedeutung (XIV)! ';;־ " . •' ‘ ־ '׳ . ' 1Vgl. Judenfr. S. 117 ff. : . . 2 Sie weist mit der späteren Eingabe der Deputierten Baruch ünd Uffen- 'heimer Vom 12. Mai 1815 (äbgedr. Aktenmäßige Darstellung des Bürgerrechts der Israeliten in Frankfurt a. M., Rödelheim 1816, Beil. 12) in vielen Punkten eine fast wörtliche, Uebereinstimmung auf.;