Mannheim
Compact Memory

Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums · 1926-01-01 · Heft 6 · p. Seite 449

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
Volume
70 (1926)
Issue
Heft 6
Article
Die dogmatischen Grundlagen der jüdischen Religion
Date
1926-01-01
Page
Seite 449 (sequence 10)
Language
German
Belongs to
article
OCR quality
97% known words query
IRI
…/2829132-2829935-2829942-2833674--47215-2833713
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

No entity mentions on this page.

OCR text

449 zeitlichen, vorübergehenden Vorschriften werden, steht die gewaltige. Menge jener Sätze, die lediglich gebieten oder untersagen, die darum: für ewige Zeiten gelten. Immer wieder ist davon die Rede, daß Gott seinem Volke Gesetze (Chukkim), Gebote (Mizwot), Rechts vor- Schriften (Mischpatim) gegeben habe, und besonders charakteristisch : sind die ersten Kapitel des Deuteronomiums, die gewissermaßen eine: Theorie der Gesetzlichkeit der jüdischen Religion bieten. Die deutlich durchgeführte Tendenz der Thora hat das spätere Schrifttum derart beeinflußt, daß der Hang zur Gesetzlichkeit immer stärker hervortritt, immer weitere Gebiete des: Alltagslebens erfaßt und geradezu charakteristisches Kennzeichen wird. Das Judentum wird eben die Religion des Gesetzes! Wenn Christentum und Judentum auseinandergehen, so ist die endgültige Trennung in dem Augenblick vollzogen, da Paulus das Gesetz verwirft. Das ,,Joch des Gesetzes“ wird in der judentumsfeindlichen Literatur zu;, einem ewigen Schreckgespenst, die Theorie von der Minderwertigkeit des Gesetzlichkeitsprinzips zu einem feststehenden Glaubenssatze der christlichen Theologie! Im großen Werden der jüdischen Geschichte zeigt sich aber ein Doppeltes! Wenn Strömungen wirken, die das Gesetzlichkeitsprinzip bekämpfen, so führen sie aus dem Judentum heraus. Das beweist das Heidenchristentum, das lehrt aber auch die karäische Bewegung, die zwar das Gesetz als solches nicht ablehnt, wohl aber das Wesent-, liehe des Prinzips, nach welchem sich die nun einmal notwendige Entwicklung der sittlichen Lehren und des religiösen Lebens in der Form des Gesetzes vollzieht. Andererseits aber ist es charakteristisch,• daß Bewegungen, die an sich zum Wesen des Judentums in einem recht schroffen Gegensätze stehen — man denke an die Versuche einer Umgestaltung der Glaubens- und Weit ans chauun gsgrundlagen in der Religionsphilosophie, an die grundlegenden Aenderungen der־ religiösen Grundlagen durch die Kabbala und den Chassidismus — sich nur darum in das Ganze jüdischen Geistes- und Gefühlslebens einfügen, weil sie das Gesetzlichkeitsprinzip nicht antasten, . Was bei Bewegungen sich deutlich zeigt, gilt auch für die Individuen. Der Zusammenhang mit dem Judentum lockert sich, wenn sie ihr Leben nicht mehr durch die Zeremonialvorschriften bestimmt sein lassen, und es gibt in Wirklichkeit ein bewußtes Judentum ohne praktische Ausübung des Gesetzes — wobei gewiß - das M a ß der Verpflichtungen Gegenstand des Streites zwischen verschiedenen Richtungen sein mag —ל nur solange, wie starker Druck von außen her die fortstrebenden Glieder zurücktreibt. Das Judentum über Geschlechter hinweg ohne das Prinzip der Gesetzlichkeit zu erhalten, hat sich aber in der Praxis selbst bei noch so starken äußeren Hemmungen des Abfalls als unmöglich erwiesen. So ergibt' sich, daß dieses Gesetzlichkeitsprinzip weit, stärker und tiefer mit der Existenz und dem Wesen des Judentums verbunden ist, als man vielleicht zuerst annehmen möchte. Ein Judentum ohne Gesetz ist wohl theoretisch denkbar, aber praktisch unmöglich. Einen logisch e n Grund für die Verknüpfung kann man bestimmt nicht anführen. Andere religiöse Gemeinschaften, die einen; starken Einfluß auf ihre Glieder ausüben, die straffen Zusammenhang Monatsschrift, 70. Jahrgang. 29

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.