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Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums · 1926-01-01 · Heft 6 · p. Seite 448

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Journal
Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
Volume
70 (1926)
Issue
Heft 6
Article
Die dogmatischen Grundlagen der jüdischen Religion
Date
1926-01-01
Page
Seite 448 (sequence 9)
Language
German
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448 Amerikas, die sonst mit aller Tradition gebrochen haben, erkennen die grundsätzliche Bedeutung der Thora Vorlesung, wenn auch in noch so abgeschwächtem Maße, an. Sie will gewiß belehren, aber sie ist genau so auch Bekenntnis, und ihre Stellung im Gottesdienste ist Ausdruck ihrer dogmatischen Kraft. Die Thoravorlesung ist das eigentliche Credo des Judentums! Dem Dogma gelten auch zwei Feste, die in ihren Bedeutungen die Entwicklung des Dogmas klar wiederspiegeln. Das biblische Wochenfest ist bekanntlich mit keinem historischen Ereignis verknüpft, und erst im Talmud (Pes, 68b) wird es mit der Gesetzgebung am Sinai in Verbindung gebracht, aber es kann gar keinem Zweifel unterliegen, daß seine Einsetzung in einem Zusammenhänge mit der um dasselbe Datum stattfindenden Offenbarung steht. So wird es denn auch zur ,,Zeit unserer Gesetzgebung“, und an ihm werden die zehn Gebote neben ihrer geschiehtliehen Umrahmung verlesen. Das ältere Fest gilt also der älteren Gestalt des Dogmas. Das nachbiblische Thorafreudenfest dagegen, das weit später eingesetzt wurde, feiert die ganze Thora und ist ein sichtbares Zeichen für die Stellung, die sie sich inzwischen als Dogma erworben hatte. Die zweite Seite des jüdischen Dogmas ist die formale! Damit erscheint ein Problem, das in der jüdischen Religionsgeschichte geradezu als der Angelpunkt gilt. Welche Bedeutung hat das Gesetz? Wie ist es zu werten, daß alle Lehre sich in der Form des Gesetzes gibt? Und in neuerer Zeit ist ganz besonders eindringlich gefragt und untersucht worden, ob das ,, Gesetz lichkeitsprinzi p", wie man es nennen mag, ein integrierender Bestandteil des religiösen Gutes der Juden ist oder ob sein Fehlen die religiöse Entwicklung nicht weiter berühren, vielleicht sogar fördern würde. Eine befriedigende Lösung der Frage hat weder die rationale noch die religionsgeschichtliche Behandlung gebracht. Fruchtbarer wird die Untersuchung erst, wenn man die Rolle des Gesetzes vom dogmatischen Standpunkt aus zu verstehen versucht. Es ist charakteristisch, daß bereits im Zehnwort die ethischen Prinzipien in die Form von gesetzlichen Verboten und Geboten gekleidet sind. Das sechste bis neunte Gebot, um besonders deutliche Beispiele herauszugreifen, besagen, wenn man ihnen die sonst übliche Gestalt gibt, in der sittliche Grundlehren auf treten, daß Leben, Familie, Eigentum und Ehre als die vier wes entliehen Güter des Menschen heilig und unverletzlich sind. Die sinaitische Offenbarung macht daraus, die Prinzipien auf einzelne besonders schlimme Vergehen anwendend, Gesetze. ,,Du sollst nicht morden, nicht ehebrechen, nicht stehlen, nicht falsches Zeugnis aussagen wider deinen Nächsten!“ Und diese Richtung dringt durch. Fast überall wird das sittliche Gebot in die Gestalt des Gesetzes gekleidet, und dieselbe Form nimmt auch der Brauch an, der das gottesdienstliche und das profane Leben regelt. Daß hierin nicht rein praktische Vorsorge liegt, die ein Gesetzbuch für den Alltagsgebrauch schaffen wollte, beweist die doppelte Natur der Gesetze. Denn neben einer großen Auswahl von solchen, welche in Verbindung mit dem Verbote durch die Fest- Setzung eines Strafmaßes wirklich in ihrer konkreten Gestalt zu

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