Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Journal
- Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Volume
- 70 (1926)
- Issue
- Heft 6
- Article
- Konnte das alte Judentum Dogmen schaffen?
- Date
- 1926-01-01
- Page
- Seite 435 (sequence 3)
- Language
- German
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435 heutigen Reformjudentum so häufig zitiert wird (gewöhnlich in unrichtigem Sinne). Die Entscheidung eines 71gliedrigen Synhedriums konnte nur unter 2 Bedingungen abgeändert werden; 1, Wenn sie eine temporäre Entscheidung war (הוראת שעה) und dementsprechend die Klausel hinzugefügt war כל הרוצה לבטל יבא ויבטל d. h. ein späteres Synhedrion dürfe die Ent״ Scheidung wieder aufheben (Mö’ed qätän 3b). So hatte das Synhedrion, als zur Zeit der syrischen Herrschaft in Judaea viele Juden die Sabbatgesetze übertraten, die Todesstrafe selbst für einen geringfügigen, öffentlich begangenen Verstoß gegen das Sabbatgesetz festgesetzt, obgleich der Schuldige nach den Bestimmungen der Törä dafür nur Geißelhiebe hätte erhalten dürfen. Wer am Sabbat ritt, wurde damals vom בית דין gesteinigt לא מפני שראוי לכך (מן התורה) אלא שהשעה צריכה לכך ,,nicht weil er nach der Törä die Todesstrafe verdiente, sondern weil die Zeitumstände eine solche Entscheidung erheischten“ (Jeb. 90 b). Eine solche temporäre Entscheidung ist natürlich von einem späteren Synhedrion wieder aufgehoben worden. 2. Ferner war eine Entscheidung des Synhedrions abrogierbar, solange der größte Teil der Juden diese noch nicht kannte. Nur aus diesem Grunde konnte Rabbi Jehudä im Verein mit seinem Synhedrion das von den beiden t Lehrhäusern Schammai und Hillel herrührende Verbot, Oel der Heiden als Genußmittel zu verwenden, aufheben היכי מצי למישרא תקנתא דתלמידי שמאי והלל והתנן אין ב״ד יבול לבטל דברי ב״ה הכירו אלא אם כן גדול הימנו בחכמה ובמנין? ישבו רבותינו ובדקו על שמן שלא פשט איסורו ברוב ישראל וסמכו רבותינו על דברי רשב״ג ועל דברי ר" א בר צדוק שהיו אומרין אין גוורין גזירה על ׳) הציבור אלא א״ב רוב ציבור יכולק לעמוד בהAb. zara 35b—36a). Von der Autorität des Synhedrions zeugt der Umstand, daß der höchste geistliche Würdenträger, der Hohenpriester, von ihm zur Verantwortung gezogen, zum Tode oder zur Verbannung verurteilt werden konnte (Sanh. 18), daß er ferner dem Synhedrion schwören mußte, er werde am יום כפור das vom Synhedrion festgelegte Zermonial genau befolgen (TO על דעת) und nicht nach der Lehre der Sadduzäer tuen (Jömä 18 b)1. Die unumstößliche Einsetzung des Parim mit der Megillä-Vorlesung (ein ganzer Talmud-Traktat handelt davon) und des Chanukkah mit dem Zeremoniell des Anzündens der Lichter, das קדוש an Sabbat und Festtagen, das sogar wegen seiner Wichtigkeit das Urchristentum übernommen, aber christlich gefärbt hat, die genaue Festlegung, welche פסולין piHp לעדות sind, die noch heute bei Hochzeiten und Ehescheidungen (|גטי) peinlichste Beachtung findet (vergl. San. 27 b, Halächöt Gedolöt 1 Zuweilen sind im Talmud unter dem Ausdruck רבנץ das Synhedrion zu verstehen. So, haben zur Zeit des Bestandes des Tempels ,,die Rabbiner festgesetzt“ (]תקעי רבני), welche,.'Geräte, im Gegensätze zur sadduzäischeii Lehre,; beim Opfer der roten Kuh vom Priester verwendet werden durften (Jömä 2a). Eine solche Anordnung konnte in damaliger Zeit nur vom Synhedrion getroffen werden. 28*