Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Journal
- Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Volume
- 70 (1926)
- Issue
- Heft 6
- Article
- Konnte das alte Judentum Dogmen schaffen?
- Date
- 1926-01-01
- Page
- Seite 434 (sequence 2)
- Language
- German
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434 durch die kirchliche Autorität, sondern auch durch die Endgültigkeit der Formulierung und den Offenbarungsinhalt; hier aber fehlen die beiden letzten für die Gestaltung von Dogmen unerläßlichen Bedingungen. Und dennoch sind einerseits die Seelen wanderungslehre, andererseits die Auferstehungslehre die charakteristischen Dogmen jener zwei Religionen. Für die nichtchristlichen Religionen trifft nur die Definition zu,, die ich gegeben habe: ״Dogmen sind unumstößliche, von der kirchlichen Autorität aufgestellte Glaubenslehren, von deren Anerkennung die Rechtgläubigkeit abhängt.“ Diese Glaubenslehren werden als von Gott inspiriert betrachtet. Untersuchen wir zunächst, ob das alte Judentum der vortanaitischen und nachtanaitischen Zeit eine mit Autorität versehene Kirche gebildet hat, die unumstößliche Entscheidungen treffen konnte. Baeck, der die moderne Judenheit scheinbar vor Augen hat, in der jede einzelne Gemeinde sich ihre eigene jüdische Religion bilden kann und leider auch bildet, behauptet mit Unrecht: ״Das Judentum hat nie eine Kirche gebildet, es hat seinem Wesen nach die Gemeinde gestaltet/‘ Ein von allen rabbinischen Lehrhäusern der talmudischen Zeit unbestritten anerkannter, unumstößlicher Grundsatz lautet (,Edujj. 1,5; Gittin 36 b, Abödä Zärä 35 b, Megillä 2 b): אין ב״ד יכול ■לבטל דכרי ב״ד הכירו אלא אם כן גדול ממנו בחכמה. ובמנין. היד. גדול ממנו בחכמה אבל לא במנין במנין אבל לא בחכמה אינו יכול לבטל דבריו d. h. ein vom Dreirichterkollegium gefällter Beschluß kann von dem aus 23 Rabbinern zusammengesetzten kleinen, oder von dem aus 71 Rabbinern bestehenden, großen Synhedrion aufgehoben werden,, und eine vom kleinen Synhedrion gefällte Entscheidung durch das große Synhedrion ungültig gemacht werden, vorausgesetzt, daß die jeweilig höhere Instanz, nicht nur der Zahl nach, sondern auch dem Wissen nach die niedere Instanz stets übertrifft. Demnach war die Entscheidung eines 71־gliedrigen Synhedriums prinzipiell unumstößlich1, da es ja ein an Zahl größeres בית דין nicht gibt.. AusdiesemGrunde warderim3. Jhdt.lebendeR. Samuel,trotzdem er das von Hillel im Vereine mit dem großen Synhedrion festgelegte פרופבל-Gesetz als eine Umgehung des Tor ä-Gebotes betrachtete und es offen mißbilligte, nicht imstande als Vorsitzender eines berühmten Lehrhauses das פרוםבל-Gesetz aufzuheben. ,,Hätte ich doch mehr Macht als Hillel, um es aufheben zu können“ אם איישר חיילי יותר מהלל אבסליניה rief er aus (Gittin 36b). Es ist dieses, derselbe R. Samuel, dessen Grundsatz דינא דמלכותא לינא gerade vom , 1 Nach Baeck soll 6Edujjöt I, 5 und V, 1 gerade beweisen, daß die Entsclieidungen des Synhedrions abrogierbar seien, was mir unverständlich; ist.. In ‘Edujj. V, ל wird nur berichtet, daß R. Aqabja,.der wegen 4 irriger Lehren, die er nicht widerrufen hatte, in den Bann getan war, vor seinem Tode seinem Sohn ans Herz legte, sich der Lehrmeinung der Majorität der Rabbinen an- 'zuschließen; מוטב להניח דברי היחיד ולאחוז‘בדברי המרובדם. Dieser. Grundsatz wird im Talmud häufig hervorgehoben, vgl. Jeb. 40 a, Joma 36b: ייחיד ורבים י .♦הלכה ברבים In der weiteren von ihm angeführten, für seine These sprechenden Stelle Gittin V 6 wird wohl ein Druckfehler vorliegen. , ר