Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Journal
- Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Volume
- 70 (1926)
- Issue
- Heft 4
- Article
- Zur Geschichte der Juden in Pappenheim
- Date
- 1926-01-01
- Page
- Seite 278 (sequence 2)
- Language
- German
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278 König dieses Schutzrecht auf die gesamte Judenschaft ausgedehnt, sodaß sie von der Zeit Friedrich Barbarossas an allgemein als des Königs Kammerknechte erscheinen, die dem König allein gehören. Dem Reichsmarschall oblag es, die Juden in Königs Namen zu schützen und ihnen Geleit zu geben. Deutlich geht diese Funktion aus einer jüdischen Quelle hervor, die über die Feindseligkeiten berichtet, denen die Rheinischen Judengemeinden zur Zeit der Kreuzzüge ausgesetzt waren. Es heißt: ,,Am Montag wollte ein Ritter in die Synagoge (zu Mainz) dringen; aber der Marschall1 kam herbei und schlug ihn mit einem großen Stocke, sodaß er beinahe starb“ . . . ,,Am Sabbat versammelten sich die Irrenden (Kreuzfahrer) in unseren Straßen, um uns zu necken und zu überfallen. Einer erhob sich mit dem Schwerte in der Hand und wollte auf einen Juden einhauen. Da kam gerade der Marschall, der zu dem jungen König reiten wollte, und die Juden beklagten sich bei ihm. Er ergriff den Bösewicht bei den Haaren, zauste ihn und schlug ihn mit dem Stocke, daß das Blut zur Erde floß. Die anderen flohen und erzählten auf dem Markte den Kreuzbezeichneten, was ihnen der Juden wegen begegnet. Da versammelten sich alle zu vielen Tausenden, in der Absicht, die Fahne zu ergreifen und in unsere Straßen einzuziehen. Die Sache wurde dem Marschall berichtet. Er nahm seine Diener mit sich und seinen Stock in die Hand und verwundete sie dermaßen, daß sie sich alle zerstreuten2/' Eine Verschiebung der Sachlage und eine Gefahr der Verringerung der ausgedehnten Machtbefugnisse des Marschalls brachte einmal die Zurückdrängung der Ministerialität unter Kaiser Friedrich II. und das Anwachsen der landesherrlichen Befugnisse der Fürsten und endlich die Verleihung des Judenschutzes an Fürsten und Städte, wie sich diese besonders seit Kaiser Ludwig dem Bayern vollzog. Um noch zu retten, was zu retten war, ließen sich die Marschälle zu Pappenheim durch denselben Kaiser 1330 nicht bloß das Recht, in Pappenheim selbst Juden zu halten, sondern 1334 auch ein allgemeines Privileg ihrer Amtsgerechtigkeiten erteilen3. 1 Es ist dies entweder Heinrich von Kalentin-Pappenheim gewesen oder Marschall Heinrich Testa zu Pappenheim, der im März 1188 am kais. Hofe beim Reichstag zu Mainz sich befindet. 2 Quellen z. Gesch. d. Juden in Deutschld. II, S. 217 ff. Pappenheim war der Sage nach schon seit der Tempel Zerstörung durch die Römer von Juden besiedelt; sicherlich ist es aber eine sehr alte jüdische Siedelung, da uralte Handelsstraßen schon seit vorrömischer Zeit durch sein Gebiet liefen und sowohl Osten und Westen als Norden und Süden miteinander verbanden. Ort und Schloß waren zuerst Königsgut, seit etwa 1050 Reichslehen und wurden den Marschällen als Dienstlehen zugeteilt. Aus dem 11. Jahrhundert sollen nach einem im Pappenheimischen Archiv befindlichen Bericht des Rabbiners H. J. Emden noch 1825 beim Ueberschütten des alten Begräbnisplatzes Grabsteine vorhanden gewesen sein. Wie in alter Zeit fast in ganz Franken wurden auch in Pappenheim die Selichoth nach venezianischem Ritus gebetet. Schlüsse auf das Alter der Niederlassung lassen sich daraus nicht ziehen, wie Eckstein, Gesch. d. Juden in Bamberg, S. 3, im Gegensatz zu Redenbacher, 9. Jahresb. des histor. Vereins in Mittelfranken 1838, bereits dargelegt hat. Da in Schierstadt im Nordgau schon 981 sich Juden urkundlich finden (Wiener, Regesten, S. 2 No. 5) und 1298 die ganze Gegend bereits von Judenverfolgungen heimgesucht war (Salfeld, Quellen z. Gesch. d. Juden in Deutschland III, Orte wie Heydelck, Hörn-