Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Journal
- Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Volume
- 70 (1926)
- Issue
- Heft 4
- Article
- Textkritische Bemerkungen
- Date
- 1926-01-01
- Page
- Seite 268 (sequence 8)
- Language
- German
- Belongs to
- article
- OCR quality
- 93% known words query
- IRI
…/2829132-2829935-2829940-2833364--46976-2833438- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
Mentioned entities
OCR text
268 j eder einzelne von ihnen hat in seiner Bahn eine gleichmäßige Bewegung, die weder eine Beschleunigung noch eine Verzögerung je erfährt“). מקום הגבה .26 Das Apogäum bezeichnet Maimuni (daselbst XII2) als den Punkt in der Bahn eines Planeten, in welchem sein ganzes Licht hoch über der Erde steht (יהיה גבוה מעיל הארץ כל מאורו). Das ist eine sehr ungenaue Begriffsbestimmung, die bei Rambam besonders auffallen muß. Wo immer der Planet sich befinden mag, auch noch im Perigäum, bewegt er sich hoch über der Erde. Und wo immer er sich bewegen mag, sein Licht erreicht dennoch stets die Erde. Und warum denn ״sein ganzes Licht“? Wozu dieses כל? Als ob in den anderen Punkten seiner Bahn nur ein Teil seines Lichtes hoch über der Erde stände! Ich vermute, daß der Verfasser כל מאודו geschrieben hat. Das Apogäum ist nunmehr der Punkt, in welchem der Planet so hoch über der Erde sich befindet, als es ihm überhaupt möglich ist, mit anderen Worten: in welchem er seinen größtm öglichen Abstand von der Erde hat. דם חטאת .27 Nach Lev 620 soll ein Kleid, auf das ein Tropfen vom Blute des Sühnopfers gefallen, an heiliger Stätte gewaschen werden. Die Mischna (Z’bahim XI 3) erläutert diese Bestimmung dahin, daß unter Blut hier nur altarfähiges, also solches zu verstehen ist, das sich zur Sprengung auf den Opferaltar eignet. Im bab. Talmud (das93 .־a oben) wird nun die Frage aufgeworfen: Wie ist es, wenn das Blut auf ein unreines Kleid fällt? Vorausgesetzt wird, daß Opferblut infolge hierologischer Unreinheit seine Altarfähigkeit einbüßt. Hier aber wird es erst in dem Augenblicke unrein, in welchem es mit dem Kleide in Berührung kommt. Mit anderen Worten: Die Verpflichtung, das Kleid in der Opferhalle zu waschen, tritt mit der sie wieder außer Kraft setzenden Gegenwirkung zu gleicher Zeit ein. Wird sie daher aufgehoben, oder bleibt sie trotzdem bestehen? Zur Entscheidung dieser ebenso interessanten wie knifflichen Frage wird eine Kontroverse zwischen R. El'azar und den Rabbinen über ein verwandtes, das Sprengwasser (Num 19ö) betreffendes Problem herangezogen. Es ergibt sich, daß die Waschung nach diesen erforderlich ist, nach jenem unterbleibt1. Da nun bei Meinungsverschiedenheiten die Ansicht der Mehrheit normgebend ist, findet es R. Josef Karo in seinem Kesef Mischne seltsam, daß Maimuni in מעשה הקרבנות vm 9 mit den Worten ניתו על בגד ממא אינו מעון ככוס die Einzelansicht des R. El'azar zum Gesetz erhebt2. Zur Lösung dieser Schwierigkeit führt er im Namen des R. Josef Corcos drei 1 So nach A b a j e. Nach Raba dagegen dreht sich die Meinungs- Verschiedenheit um einen ganz andern Streitpunkt, so daß in unserer Frage auch R. EPazar mit den Rabbinen übereinstimmt. 2 Wie wir in der vorigen Anmerkung gesehen haben, würde nach Rabas Auffassung auch R. EPazar hier die Waschung an heiliger Stätte fordern. Somit schwebt Maimunis entgegengesetzte Entscheidung völlig in der Luft; denn für die Halacha ist die Ansicht Rabas und nicht die Abajes maßgebend.