Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Journal
- Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Volume
- 70 (1926)
- Issue
- Heft 4
- Article
- Textkritische Bemerkungen
- Date
- 1926-01-01
- Page
- Seite 263 (sequence 3)
- Language
- German
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263 der Rechtspflege logisch untergeordnet, wie es auch die oben angeführte Jeruschalmistelle auffaßt. תחלת ניסה נפילה .20 In Sota VIII 6 berichtet die Mischna, daß vor und hinter der Schlachtordnung Offiziere gestellt wurden, die das Recht hatten, jeden Krieger, der umkehren wollte, niederzuschlagen, da der Beginn der Flucht die Niederlage ist (שתחלת גיסה נפילה). Dazu bemerkt Jeruschalmi: So lautet die Mischna: Der Beginn der Niederlage ist die Flucht (כעי מתניתן שתחלת נפילה ניסה). Auch der bab. Talmud (das. 44b) nimmt an der Wortstellung der Mischna Anstoß: Es müßte doch heißen, der Anfang der Niederlage ist die Flucht. Die Antwort lautet: אימא שתחלת נפילה ניסה. Wäre eine Aenderung der überlieferten Fassung beabsichtigt, hätten wir sie angemessener in der Form שניסה תחלת נפילה erwartet. Auch werden Berichtigungen des Mischnatextes gewöhnlich mit תני und nicht mit אימא eingeführt, das vielmehr eine Erklärung, eine andere Auffassung des angefochtenen Satzes ankündigt. Ein lehrreiches Bei- :spiel bietet Baba Kamma 118a, wo wir in der Mischna oben lesen: ,,Wer von jemand in bewohnter Gegend Geld borgt, soll es ihm nicht in der Wüste zurückzahlen“, während eine Baraita erklärt: ,,Ein Darlehen ist überall zahlbar“ (CTCMD מלוה משתלמת בכל). Den Widersprach löst Aba je mit der Bemerkung: ,,Es ist so gemeint (הכי קאמר): Ein Darlehen kann überall zurückgefordert werden“ (מלוה ניתנה ליתבע 1בכל מק1ב). Es ist klar, daß Abaje am Wortlaut der Baraita nicht das Geringste ändert. Er will nur sagen, משתלמת (zahlbar) bedeute hier nicht ,,kann bezahlt werden“, sondern ״m u ß bezahlt werden“. Mit anderen Worten : Der Schuldner hat, wie die Mischna lehrt, nicht das Recht, die Schuld nach seinem Gutdünken, wo immer er dem Gläubiger begegnet, selbst in der Wüste abzutragen; wohl' aber ist dieser, wie wiederum die Baraita bestimmt, die Rückzahlung am Tage der Fälligkeit überall zu fordern befugt1. So könnte אימא (Erkläre) auch hier in Sota eine bloße Interpretation einleiten. Dem Zusammenhänge nach ist die Mischna so zu verstehen, daß der Erste, der sich zur Flucht wendet, durch sein böses Beispiel, wenn es Nachahmung fände, die Niederläge herbeiführen würde. Darum ist es ihn niederzuschlagen gestattet. In diesem Sinne betont sie mit Recht: Der Beginn der Flucht birgt in sich die Gefahr der Niederlage. Er ist allerdings noch nicht die vollendete Niederlage. Insofern ist die allzukurze Fassung des Satzes nicht ganz zutreffend. Andererseits kann man auch nicht sagen: Die Flucht ist der Anfang der Niederlage. Sie ist vielmehr schon die volle Niederlage. Genau genommen, müßte es demnach heißen: Der Beginn der Flucht ist der Anfang der Niederlage. Aber die Mischna versteht unter תחלת ניסה die Flucht des Einzelnen, unter נפילה die Ursache der Niederlage, während in der Fassung des Talmud unter תחלת נפילה, wie Raschi erklärt (תחלת משמע הגרמת הדבר"), die Ursache der Niederlage, unter ניסה die Flucht 1 s. auch gullin 28b: אימא עד שעקב את הוורידין רמאי עד שישחט עד שעקב בשעת שחיטה;, woraus deutlich hervorgeht, daß אימא keine Textr änderung bezweckt.