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Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums · 1926-01-01 · Heft 4 · p. Seite 233

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Journal
Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
Volume
70 (1926)
Issue
Heft 4
Article
Besitzt das überlieferte Judentum Dogmen?
Date
1926-01-01
Page
Seite 233 (sequence 9)
Language
German
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233 zu dem, was Mendelssohn behauptete, eine geoffenbarte Religion ist, daß es seine eigenen charakteristischen Glaubenslehren hat, für die, zumal in Zeiten geistiger Auseinandersetzung, der besondere Ausdruck immer wieder gesucht und die Grenzen immer neu abgesteckt wurden, wird wohl von niemandem mehr in Frage gestellt. Niemand bezweifelt, daß das Judentum sich eine Offenbarung zu־* erkennt, daß es den einen einzigen Gott verkündet und in der Erfüllung seines Gebotes den Sinn des Menschenlebens findet, daß es die bildlose Verehrung Gottes fordert, daß es die Reinheit der Seele und die Versöhnung predigt und die Ewigkeit des Geistes verheißt, daß es vor den Menschen den Nebenmenschen hinstellt, daß es die Auserwählung Israels lehrt und, als deren Verwirklichung auch, das messianische Ziel, die Zukunft, aufzeigt. Niemand bezweifelt, daß das dem Judentum, und keiner anderen Religion in gleicher Weise, eigentümlich ist. Der Widerspruch richtet sich nur dagegen, daß das Judentum Dogmen besitzen soll. Und er gründet sich auf das, was allein ein Dogma in seiner bestimmten Bedeutung ist. Aus ihr ergibt es sich, daß das Judentum Dogmen schon deshalb nicht besitzt, weil ihm die Behörde gefehlt hat, die befugt gewesen wäre, Glaubenssätze als Dogmen zu verkünden, und imstande gewesen wäre, sie als solche durchzusetzen. Allerdings, und dieser Einwand wird erhoben1, bestand mehrere Jahrhunderte hindurch das Synhedrium, in welchem sich alle Autorität, im Namen der Gesamtheit zu sprechen, damals vereinigte. Daß aber das Synhedrium keine ,,unumstößlichen Glaubenslehren“ aufstellen konnte, ist eigentlieh schon dadurch dargetan, daß seine Entscheidungen, prinzipiell, als umstößlich, als abrogierbar galten2, während es im Wesen der Autorität, welche Dogmen schafft, doch liegt, daß deren Entscheidüngen, prinzipiell, als endgültig erachtet sind3. Dazu kommt, daß wir über solche ,,vom Synhedrium festgelegten Bestimmungen“ kaum unterrichtet sind, während es für das Dogma gerade unerläßlich ist, daß es als solches promulgiert wird. Und einen Satz der Mischna schlechthin als eine ״vom Synhedrium festgelegte Bestimmung“ zu. erklären, geht wohl auch kaum an. In der Mischna allerdings steht der Satz, der den Anteil am. ewigen Leben denen abspricht, welche leugnen, daß ״die Lehre von der Auferstehung biblisch, daß die Thora von Gott ist“. Kennzeichnend ist schon, daß er neben sie, wie sie des ewigen Lebens nicht teilhaft, alsbald so wenig umrissene Gestalten hinstellt, wie den Epikuräer und, nach dem Urteil Akibas, dann auch noch den, welcher nichtbiblische Schriften liest, und den, welcher im Namen Gottes Wunden bespricht4. Vor allem aber ist dieser Satz mit ähnlichen: 1 Scheftelowitz a. a. Ö., S. 66: ״Meine Untersuchung baut sich nicht auf Ansichten einzelner Rabbiner auf, die gewöhnlich. keine Gesetzeskraft erhielten, sondern vornehmlich auf den vom Synhedrion festgelegten Be- Stimmungen“. 2 Edujjoth I, 5, cf. V, 1 und Gittin V, 6. 8 Vergl. Harnacks Auseinandersetzung mit Seeberg in Dogmengeschichte I 4 S. ל, Anm. 4 Sanhedrin X, 1.

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