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Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums · 1926-01-01 · Heft 3 · p. Seite 214

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Journal
Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
Volume
70 (1926)
Issue
Heft 3
Article
[Rezension]
Date
1926-01-01
Page
Seite 214 (sequence 6)
Language
German
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214 R. Nehemja, das bekannte Tannaitenpaar des zweiten Jahrhunderts, streiten darüber, wieviel Steine der Patriarch Jakob gesammelt hatte. Der erstere meinte, daß er absichtlich zwölf Steine genommen hätte. Er wollte sich darüber Gewißheit verschaffen, ob die zwölf Stämme von seinen Lenden hervorgehen werden oder nicht. Vereinigen sich die Steine, so ist die Frage bejaht, im anderen Falle verneint. R. Nehemia spricht von drei Steinen. Die Probe war, ob er würdig befunden wird, mit den Vätern zusammen genannt zu werden oder nicht. Natürlich hängt auch hier die Bejahung oder Verneinung der Frage von der Vereinigung der Steine ab. Ein Beispiel der Divination fs. Gen. r. 68,13, vgl. auch 28,10). Ob auch das Verbot, Kieselsteine zu zählen und ins Wasser zu werfen, mit dieser Divination zusammenhängt, ist fraglich, vgl. übrigens Jahrbuch I 281 ff. und ZAW. 1925, 119, das dort angeführte Material weist auf ein anderes Gebiet der Magie. Ueber Tagewählerei (opu^ictTa) gibt es in der rabbinischen Literatur viel mehr zu sagen, als das Material des Verfassers es ahnen läßt, vgl. vorläufig noch b. Sanh. 65B, Pes. r. 200B, Esther r. 1, 2, Ket. 107B, pal. Taan 67a. Schwarz, Festschrift, H. A., S. 24, Raziel 3c und 4. Die Uebersetzung des bereits oben erwähnten Satzes von R. Simon ben Eleazar aus Hüll. 95B. בית אשה ותינוק ist nicht: ,,So gelangt ein Verfahren glücklich zur Ausführung, wenn man zufällig ein Haus betritt, das soeben erbaut worden ist, oder in welchem gerade ein Kind geboren ist, oder jemand heiratet“ (S. 136), sondern: wenn jemand ein Haus erbaut, ein Kind bekommt oder heiratet und das erste Unternehmen gelingt oder mißlingt, so darf es als ein Zeichen für das fernere Gelingen oder Mißlingen der Unternehmungen dienen, vgl. Rasch! und R. Gerschom z. St. Das Verbot, Wasser in der Dämmerstunde des Sabbats zu trinken, ist nicht k a b b a - lis tisch, sondern talmudisch, vgl. b. Pes. 105 a, Gaon, Resp. Schaare Teschuba 80. Die Anschauung vom Raube an den Toten, schon Midr. Psalmen 11, 7, Jellinek בה״ב V 45, Tania § 20, zitiert בצעד באגדה, Resp. des RSbA. Nr. 1119, im Namen des Jeruschalmi, R. Meir, Rothenburg, Resp. Prag Nr. 40, Hamanhig 33 a. Ausführlicher hat diesen Gegenstand J. Levy in der RE J. behandelt. Ueber das Vorzeichen des bellenden Hundes, s. ZA. 33, 94 f. und Jahrbuch I 311, wo auch über die anderen omina näheres zu finden. Ueber die Zahl 13 ist auch Fr. Krauß in der ZVfVk. 4, 383 zu vergleichen, vgl. noch Pes. Buber 37a, Eccl. r. 8, 2, MPs. 84, MPs 17, 13, Esther r. 3, 6, b. Ber. 20a, Nid. 41a, b. Hag 15B, Lev. r. 1, 4, b. Sabb. 119a, Jellinek I בד,"מ, IV 148, b. Joma 54a, b. Ket. 106a, Num. r. 13, 13, Dtr. 9, 4, Ber. 20a, B. B. 133B, Hui. 95B, Jeb. 79a, Gen. r. 62, 3, nah AZ. 42c, b. Taan. 25a. Gen. r. 6, 6,. MPs. 37, Gen. r. 33, 3. Ueber die Zahl 7 vgl. Marmorstein שרידים בפתרוני הקראי דניאל חקומסי Bpest. 1925, S. 17 ff. Uebrigens sahen, alte Talmuderklärer, die hierbei dem Beispiele der Gaonin folgten, nur Uebertreibungen, s. vorläufig m. Resp. der Gaonim, S. 7. Es ist hier nicht, am Platze, diesen Gegenstand vollständig zu behandeln. Die vom Verfasser gebotenen Literaturan gaben geben jedenfalls, wie auch an vielen anderen Stellen, wertvolles Material für weitere Forschungen und Untersuchungen, die höchst wünsche nswert und willkommen wären. Ebenso dürften weitere Arbeiten über die geraden und ungeraden Zahlen (דוגרת), Knoten, d. h. Binden und Lösen, rechts und links, noch recht wichtige Resultate über die Urvorstellungen des religiösen Gedankens zu Tage fördern und zur Klärung vielfach beitragen. Mit diesen Angaben ist das reiche Material über die omina im Glauben und Brauch der Juden in der Periode des Talmuds noch lange nicht erschöpft, wie wir an einer anderen Stelle zeigen. Hier sei nur auf die Vorzeichen bei Geburt, Hochzeit und Tod aufmerksam gemacht, die eine eingehende Erforschung, ״ Beschreibung und Prüfung fordern. Ein unschätzbares Hilfsmittel ist in einem gleichlautenden Buche von E. Samter zu finden. Kap. 14 ist den Volksfesten gewidmet. Als solche werden angeführt: die erste Haarschur, die Pubertät der Knaben und Mädchen, ferner das Wasserschöpffest und das Frühlingsfest am 15. Schebat. Die Beweise für die zwei ersten Feste sind sehr schwach. Verf. hat weder für das eine, noch für das andere Fest Belege aus dem alten Schrifttum herangezogen. Das Abschneiden der Haare ist auch bei den Bestrafungen der Exkommunikation zu finden, vgl. Hai. Pesukoth, ed. Müller, Nr. 94, Schaare Zedek, Resp., S. 13, Or Zarua III 329, Hagahoth Mordechai Moed Katan Nr. 935, Pirke RE. K. 14, bei Proselyten, Hai. Pes. Nr. 1. Das Ritual der Bene Israel kennt eine

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