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Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums · 1926-01-01 · Heft 3 · p. Seite 150

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Journal
Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
Volume
70 (1926)
Issue
Heft 3
Article
Zu S. Dubnows Geschichtswerk
Date
1926-01-01
Page
Seite 150 (sequence 6)
Language
German
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150 dem ,,bedeutsamsten nationalen Streit" zu sprechen: die Entscheidung darüber, wie weit die jüdische Nation sich als weltliche betätigen konnte, lag in jener Zeit nicht bei ihr; sie wurde in Rom und nicht in Jerusalem gefällt. Aber sieht man auch hiervon ab, so bleibt doch die ganze Auffassung des Problems unhaltbar. II, 143. wird das Dilemma wie folgt dargelegt: ,,Sollte das jüdische Volk zu einer politischen Nation werden, gleich den anderen Völkern seines Ranges, oder sollte es vornehmlich eine geistige Nation mit einer nach dem Abstreifen des fremden Joches nur zu freierer Ent־־ faltung gelangten theokratischen Verfassung bleiben? Sollte das zu einem selbständigen Staate gewordene Judäa sich von der vorhergegangenen jahrhundertelangen Evolution lossagen und zu einem gewöhnlichen Staatswesen werden, das gleich jedem anderen regen Anteil an dem Getriebe der internationalen Politik nimmt, Krieg führt, Bündnisse schließt und die Erweiterung seines Landgebietes und seiner Einflußsphähre anstrebt"? Die Frage der Bündnisse war durch Juda Makkabi, Jonathan und Simon gelöst, sie waren mit Rom in Verbindung getreten, kein Mensch hatte, so weit wir unterrichtet sind, widersprochen, die Autonomie der Gemeinden in der römischen Diaspora war dadurch erreicht und nur vermittels dieser ,,politischen Aktion" die ״geistig-nationale" gesichert worden. Die Dinge gehören so eng zusammen, daß sie nicht geschieden werden können, und auch Dubnow hat sie trotz der scharfen Hervorhebung des Gegensatzes nicht zu scheiden vermocht. ״Die Verwandlung Judäas in einen gewöhnlichen militärisch-politischen Organismus" wird als das Ziel der Sadduzäer hingestellt. ״Sie und ihre Anhänger waren bestrebt, eine Trennung von Staat und Religion herbeizuführen, soweit dies bei einer auf der Thora als der unwandelbaren jüdischen Verfassung begründeten Gesetzgebung möglich war. Sie behielten nur die äußeren Formen, den Buchstaben dieser Verfassung bei, bauten aber in Wirklichkeit ihren Staat nach dem Vorbild aller politischen Organisationen des hellenisierten Orients auf. Die Sadduzäer waren die unmittelbaren Nachfolger jener gemäßigten Hellenisten, die in der Epoche der griechischen Herrschaft der weitliehen Kultur den Vorrang vor der geistlichen im jüdischen Leben zu verschaffen bestrebt waren. . . . Von dem Wunsche erfüllt, die Entwicklung Judäas in die Bahn derjenigen .... anderer Staaten der damaligen zivilisierten Welt zu lenken, suchten die Sadduzäer, die die Juden von den anderen Kulturvölkern unterscheidenden und so sehr hervorstechenden nationalen Eigentümlichkeiten auf jede Weise abzuschwächen. Sie erkannten freilich die Thora als die heilige Verfassung Judäas an, achteten sie jedoch nur als ein Erbe der Vorzeit, als ein Vermächtnis der Ahnen, das man zwar in allen Ehren hält, von dem man sich aber im praktischen Leben nur selten leiten läßt. Man solle, meinten sie, den Buchstaben der Thora in aller Form befolgen, jedoch nur auf genau begrenzten Gebieten, ohne ihren Geist und Sinn auf das ganze Leben des Menschen erstrecken zu wollen. . . Zur alten schriftlichen Lehre sollte keine neue ״mündliehe" in der Form von Ueberlieferungen oder Interpretationen hinzugefügt werden (II, S. 145). Zu solchen Konsequenzen führt die Anschauung, daß die Sadduzäer als Verräter gegenüber der Nation, als

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