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Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums · 1926-01-01 · Heft 2 · p. Seite 87

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Journal
Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
Volume
70 (1926)
Issue
Heft 2
Article
Aus ostjüdischer Geschichte [Rezension]
Date
1926-01-01
Page
Seite 87 (sequence 13)
Language
German
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87 Ansiediungsrayon wurden sie 1804 nicht hineingepreßt. 1827 befahl Nikolaus I. der Rekrutierung der Karäer in Bessarabien und Taurien Einhalt zu tun, stellte 1828 die in Litauen, Wolhynien und Südrußland wohnenden den erstgenannten gleich und gewährte ihnen Freiheit von Doppelabgaben, von Rekrutierung und Beschränkung ihrer Wohnrechte und Handwerke. Bei der Ausweisung der Juden aus Nikolajew und Sebastopol wurde 1829 klar gesagt, daß sie die Karäer nicht treffe. 1839 wurden ihre Verhältnisse geregelt. Die südrussischen wurden dem Chacham in Eupatoria, die litauischwolhynischen dem in Troki unterworfen. Bei seiner Wahl wurden zwei Kandidaten dem Gouverneur präsentiert, dieser schlug sie dem Generalgouverneur vor, dieser dem Minister des Innern, und dieser dem Senat. Letzterer ernannte ihn. Er erhielt nach zwölfjähriger Amtstätigkeit das Ehrenbürgerrecht seiner Stadt. Der Rabbiner ist der Chasan, der Schächter führt den Titel Rabbi. Nach dem russischen Gesetze von 1895/96 war der Chacham nur weltlicher Beamter. Den geistlichen Dienst versahen nur die Chasanim. 1911 wählten in Litauen fünf Delegationen aus Troki, Luzk, Poniewie£, Wilna und Pskowa Ostrowa bei der Wahl des Trokier Chacham. Trotz gegenteiliger Bemühung blieben die litauischen Karäer unter der Fiskalorganisation der Landessynode und bezahlten an sie die Steuern. Bei ihrer Gründung wurden sie zum Eintritt mit den herzlichen Worten eingeiaden שלום לכם אנשי הריתנו היקרים והנעימים כףק טראק. Die Karäer wollten aber nicht viel davon wissen und nur in steuerlichen Angelegenheiten zu den Juden gehören. Die Landtage fanden ohne sie statt. Kopfsteuer zahlten sie 1622 an den litauischen Landtag. 1644 brach ein Streit über die rechtliche Zugehörigkeit der Karäer in Grodno, Birzy und anderen Gemeinden in Samogitien aus. Die Steuerzahlung wurde geregelt. Danach unterstanden die Grodnoer juristisch dem dortigen Kahal, die samogitischen hatten nach dem Brzeszer Gesetz von 1605 sich zu richten. Die in Schitomir, Birzy, Nowogrodelc und Poswole sollten nach zwei Jahren zur karäischen Gemeinde in Troki gehören. Troki war jetzt Zentrale für alle karäisch-litauischen Gemeinden. Luzk scheint nicht zu Troki gehört zu haben. Um 1559 bis 1665 scheinen sie verarmt gewesen zu sein. 1667 wurden die Karäer in Poswole verdächtigt, eine Hostie aus der Kirche gestohlen zu haben. Die Trokier Genossen liehen ihnen 500 polnische Gulden zur Abwehr der Beschuldigung. Es kam darob zum Prozeß zwischen beiden, der durch die Landessynode seine Erledigung fand. 1667 redet die letztere wegen einer Bezahlung die Karäer mit den Worten אל אהובים היקרים וישרים ועדת קראים דגליל םמוט5 ובעיר1טךאה an1! Die Steuerkämpfe zwischen litauischen Rabbaniten und Karäern dauerten bis zum Ende der Synodalzeit 1764. Die Armut der Karäer war so groß, daß eine Exekution zu keinem Erfolge führte. Balaban bringt auch Mitteilungen über die karäischen Gelehrten in Troki Isaak b. Abraham Jakob aus Beiz, Josef b. Mordechai 1 Vgl. zu dem über die Karäer Gesagten Dubnow, פנקס מדינת ליטא, S. 349, und meine ,,Neuen Materialien zur Gesch. d. Vierländersynode“ III 42, 67 (Jahrb. d. jüd.-lit. Gesellsch. XI 182, 207).

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