Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Journal
- Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Volume
- 69 (1925)
- Issue
- Heft 7
- Article
- Der hundertjährige Kampf um die Judenemanzipation in Rumänien (1825-1925)
- Date
- 1925-01-01
- Page
- Seite 443 (sequence 18)
- Language
- German
- Belongs to
- article
- OCR quality
- 97% known words query
- IRI
…/2829132-2829927-2829934-2833020--46585-2833090- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
443 Mit dieser Erklärung wollte der rumänische Unterrichtsminister sagen, daß in den jüdischen Schulen teils der kommunistische Geist, teils der magyarische vorherrsche. Das ist eine bekannte Methode der rumänischen Machthaber, daß sie den nationalen Minderheiten den Patriotismus absprechen und sie einer Trridenta beschuldigen. Es ist ja ganz klar, daß die Juden Rumäniens nichts mit dem Kommunismus und mit dem Magyarentum zu tun haben. Zur Frage der Unterichtssprache übergehend, erklärte der Unterrichtsminister, er müsse sich gegen die ungarische Unterrichtsspräche in den jüdischen Schulen aussprechen. Ebenso sei Hebräisch als Unterrichtssprache in den jüdischen Schulen nicht möglich, da die hebräische Sprache eine tote Sprache sei. Aus diesem Grunde müssen die jüdischen Schulen Rumänisch als Unterrichtssprache und Hebräisch als Lehrgegenstand haben. Es versteht sich von selbst, daß diese Erklärung des Unterrichtsministers respektive dieser Gesetzesentwurf einen besonderen ״Judenparagraphen“ darstellt und eine krasse Verletzung der Friedensverträge, insbesondere des Minoritätenzusatzvertrages bedeutet. Es ist das primitivste Recht der jüdischen Minderheit in Rumänien, die eine Million stark ist, die gleiche Behandlung wie alle anderen nationalen Minderheiten zu verlangen. Diese Forderung vertraten alle jüdischen Parteien und kulturellen Institutionen des Reiches. In einer ganzen Reihe von Denkschriften und Memoranden wandten sich die jüdischen Organisationen Rumäniens an den Ministerpräsidenten, an den Unterrichtsminister, an führende Parlamentarier und forderten ihre primitivsten Rechte als nationale Minderheit. Im ganzen Reiche wurden Protestversammlungen abgehalten und in den Resolutionen von der Regierung gefordert, daß sie den Juden des Reiches die Entscheidung überlasse, welche Unterrichtssprache sie in ihren Privatschulen einführen wollen. Gleichzeitig wandte sich die ungarische Minderheit in Rumänien in einem ausführlichen Memorandum an den Völkerbund und forderte die Einhaltung der von Rumänien in den Friedens vertragen übernommenen Verpflichtungen. Dank diesem energischen Auftreten der nationalen Minderheiten wurde das Privatschulgesetz von der Tagesordnung des Parlamentes abgesetzt und bestimmt, daß es in der Herbstsession zur Verhandlung gelange. Bezüglich der jüdischen Privatschulen gab der Unterrichtsminister die Erklärung ab, daß diejenigen Schulen, welche bis nun Hebräisch als Unterrichtssprache hatten, auch künftighin sich derselben Unterrichtssprache 1werden bedienen können. Die numerus clausus Bewegung hat noch eine Förderung erfahren, indem im rumänischen Senat ein Gesetz angenommen wurde, das folgenden Wortlaut hat: ״Wenn die jüdischen Spitalsinstitutionen nicht genug Leichen schicken werden, werden die jüdischen Studenten ihre Uebungen an christlichen Leichen nicht vornehmen können.“ Vorläufig bedarf dieses Gesetz noch der Sanktion der Kammer, um theoretisch in Wirksamkeit zu treten. Praktisch wird es an der Universität in Bukarest bereits gehandhabt und werden die Dinge heute so praktiziert, daß der jüdische Student in Ermangelung jüdischer Leichen das Recht hat, zuzusehen, wie die christlichen Studenten die Sezier-