Mannheim
Compact Memory

Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums · 1925-01-01 · Heft 7 · p. Seite 432

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
Volume
69 (1925)
Issue
Heft 7
Article
Der hundertjährige Kampf um die Judenemanzipation in Rumänien (1825-1925)
Date
1925-01-01
Page
Seite 432 (sequence 7)
Language
German
Belongs to
article
OCR quality
99% known words query
IRI
…/2829132-2829927-2829934-2833020--46574-2833079
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

No entity mentions on this page.

OCR text

432 in Philadelphia zusammen, der bezüglich der Juden Rumäniens nachstehende Resolution annahm: In Erwägung, daß die Juden Rumäniens einen wichtigen Bestandteil der sozialen Schichten der Bevölkerung des Landes bilden; in Erwägung, daß die Juden Rumäniens der politischen, bürgerlichen, religiösen und nationalen Rechte beraubt sind, obgleich ihnen die gleichen Pflichten, einschließlich der Militärpflicht, wie den anderen Einwohnern gegenüber dem Staate auferlegt sind; in Erwägung, daß die Juden in Rumänien Ausnahmegesetzen unterworfen sind und als Fremde behandelt werden, obgleich sie dort seit vielen Jahrhunderten wohnen; in Erwägung, daß Rumänien seine 1878 vor den Mächten eingegangene feierliche Verpflichtung, die Juden zu emanzipieren, verletzt hat; in Erwägung, daß das neue Fremdennaturalisationsgesetz, das gemäß dem Bukarester Vertrag erlassen worden ist, die jüdische Frage nicht löst und infolge der vom besagten Gesetz vorgeschriebenen ungerechtfertigten technischen Anforderungen auf 75 Prozent der Juden keine Anwendung findet; sei hiermit beschlossen: ,,Daß der amerikanisch-jüdische Kongreß durch die Vertreter der Vereinigten Staaten von der Friedenskonferenz fordert, daß sie die Zukunft der Juden Rumäniens mit solchen Schutzmaßnahmen und angemessenen Garantien umgibt, die in Hinkunft ihre Rechte möglichst sicherstellen sollen, daß das von diesem Kongreß eingesetzte Exekutivorgan beauftragt wird, alle Anstrengungen zu machen und den Juden Rumäniens jegliche Unterstützung angedeihen zu lassen, damit sie die von ihnen geforderten Rechte erlangen, daß alle direkten und verschleierten judenfeindlichen Beschränkungen in Rumänien abgeschafft werden. Daß den Juden in Riunänien die vollsten politischen, bürgerlichen, religiösen und nationalen Rechte verliehen werden, und daß das Naturalisationsgesetz formell und faktisch für die Juden das gleiche sein müsse, wie für die anderen Einwohner Rumäniens/' (Die Judenfrage der Gegenwart, Stockholm 1919.) Unter den Forderungen der jüdischen Delegation an die Friedenskonferenz im Mai 1919 befand sich auch die Regelung der Judenfrage Rumäniens, wo nachstehendes verlangt wurde: 1. Bürgerliche, religiöse und politische Freiheit der Einzelpersonen; 2. das Recht der nationalen Minderheiten auf Organisation und Entwicklung; 3. Gleichstellung der Einzelpersonen und der nationalen Minderheiten. Die Geschichte der Behandlung der Juden in Rumänien ist in dieser Beziehung ein typisches Beispiel. Im Laufe von 40 Jahren hat Rumänien willkürlich die Rechte mißachtet, die der Berliner Vertrag ihnen sichern wollte und in dieser Periode hat es ihre Unterdrückung unausgesetzt verschärft. Während die Mächte bestimmt hatten, daß alle Juden in Rumänien en bloc Bürger werden sollen, sind bisher von den 250 000 Juden Rumäniens höchstens 1000 naturalisiert worden und zwar jedesmal durch einen besonderen Akt der Gesetzgebung, den einzigen statthaften Vorgang der Naturalisierung. Ein jüngstes Gesetz, das ihnen angeblich die Bürgerrechte verleiht, ist nichts als ein Betrug. Dieses Gesetz fordert gleichfalls die individuelle Naturalisierung, an die es unerfüllbare Bedingungen

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.