Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Journal
- Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Volume
- 69 (1925)
- Issue
- Heft 7
- Article
- Der hundertjährige Kampf um die Judenemanzipation in Rumänien (1825-1925)
- Date
- 1925-01-01
- Page
- Seite 429 (sequence 4)
- Language
- German
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429 die Einbürgerung der staatlosen Bevölkerung Rumäniens mit Ein- Schluß der dort bisher als ,,Fremde‘‘ angesehenen Juden handelt. Zu diesem Zwecke wird in Rumänien bis zur Ratifikation des Friedens- Vertrages ein Gesetz erlassen werden, wonach jedenfalls alle Staatslosen, die am Kriege, sei es im aktiven Militärdienst, sei es im Hilfsdienst, teilgenommen haben, oder die im Lande geboren und dort ansässig sind und von dort geborenen Eltern stammen, ohne weiteres als vollberechtigte rumänische Staatsangehörige angesehen werden sollen und sich als solche bei den Gerichten einschreiben lassen können; der Erwerb der rumänischen Staatsangehörigkeit wird sich auch auf die Ehefrauen, die Witwen und die minderjährigen Kinder solcher Personen erstrecken.“ Im englischen Unterhause erklärte am 13. Juni 1918 Lord Robert Cecil in bezug auf die Regelung der rumänischen Judenfrage durch den Bukarester Friedensvertrag folgendes: ,,Seiner Majestät Regierung schließt sich dem vollen Befreiungsprogramm, das die rumänische Regierung vor diesem Vertrage angenommen hat, an und nicht diesem begrenzten Plan.“ Das jüdische Conjoint Foreign Committee fragte die britische Regierung an, was sie unter dem ,,vollen Befreiungsprogramm“ verstehe und erhielt folgende offizielle Antwort: ,,Unter Bezugnahme auf Ihren Brief an Lord Robert Cecil vom 3. d. M. (Auswärtiges Amt 13. Juni 1918) die jüdische Frage in Rumänien betreffend, bin ich vom Herrn Staatssekretär Balfour beauftragt, festzustellen, daß das Programm, auf das sich die im Unterhaus erteilte Antwort vom 30. Mai bezog, dasjenige ist, zu welchem sich die rumänische Regierung während der Debatte im Juni 1917 verpflichtet hat. Im Laufe dieser Debatte erklärte Take Jonescu, daß eine der Hauptfragen, welche die rumänische Regierung jetzt lösen muß, diejenige der Stellung der Juden in Rumänien jetzt ist, und daß die dieser Frage zu gebende Lösung umfassend und vollständig sein muß, ohne Zweideutigkeit, ohne Reserve, und getragen von einem Geiste der Aufrichtigkeit, wie es einem Lande gebührt, das sein Wort gegeben hat und das entschlossen ist, sein Wort respektiert zu sehen. Herr Bratianu wurde dann gefragt, ob diese Erklärung des Herrn Take Jonescu die Ansicht der Gesamtregierung darstelle. Der Premierminister erwiderte, daß das, was sein Kollege über die Judenfrage gesagt habe, die Ansicht der ganzen Regierung darstelle.“ Der Zionistenführer Sokolow erhielt im Juni 1918 vom Außenminister Balfour folgendes Schreiben: ,,Seiner Majestät Regierung vergegenwärtigt sich völlig, daß die den Juden versprochene Befreiung weniger liberal in dem neuen Traktat ist, als das, wozu die frühere rumänische Regierung sich selbst öffentlich verpflichtet hat. Seiner Majestät Regierung ergreift diese Gelegenheit, Ihrer Organisation zu versichern, daß sie außerordentlich darauf bedacht ist, alles, was in ihrer Macht steht, zu tun, um eine gerechte und dauernde Ordnung der jüdischen Frage in jenem Lande zu sichern.“ Auch die italienische Regierung nahm zu diesem Vertrag Stellung und zwar in einem Schreiben des italienischen Londoner Botschafters an Herrn Nahum Sokolow, das da lautete: ,,Gemäß den Instruk-