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Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums · 1925-01-01 · Heft 7 · p. Seite 406

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Journal
Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
Volume
69 (1925)
Issue
Heft 7
Article
Die neueste Mischnaliteratur
Date
1925-01-01
Page
Seite 406 (sequence 6)
Language
German
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406 der Baraita (Babli 12a): אין פולין לאוד הנר. Demnach verbietet die Halaka am Sabbat beim Lampenlicht die Kleider zu durchsuchen, damit man nicht aus Versehen die Lampe neigt, um sie besser brennen zu machen, vgl. Babli a. a. O. Verf. dagegen erklärt: ״Das Verbot die Kleider nach Insekten zu durchsuchen und sie zu töten fällt unter das allgemeine Verbot, Tiere am Sabbat zu töten .... Auch für solch Verbot wird wohl religiöser Aberglaube im letzten Grunde bestimmend gewesen sein. Als Parallele sei an die Trakier erinnert, die im Ihram eine Fliege zu töten sich scheuten, auch die Araber starrten von Schmutz und Läusen, wenn sie ein Gelübde getan hatten,. . . vgl. auch das Verbot der Aegypter, am 12 Tybj eine Maus zu sehen“ . . . Diese ungereimten Parallelen dürften sich wohl vermehren lassen; schwerlich gibt es aber sonst in der Wissenschaft Parallelen für diese Art von Erklärungen, wo so viel Unsinn um ein Miß verstände ni s gruppiert wird. Der wahre Grund der Mischna wird hier verkannt und Dinge werden zur Erklärung herbeigeholt, die mit der betreffenden Halaka überhaupt nichts zu tun haben. Ref. dachte aber beim Lesen dieser ״schönen“ Stelle, daß Verf. wenigstens den Sinn seiner eigenen Worte erfaßt habe. Wenn nämlich der Sinn der Mischna der wäre, daß man die Kleider nach Insekten nicht durchsuchen dürfe, weil zu befürchten wäre (natürlich nur so!), daß man eines töte, so könnte doch die Mischna nicht vom Lichte der Lampe sprechen, da dieser Grund auch beim Tageslicht anginge. Das לאור הנר״ könnte sich demnach nicht auch auf unseren Absatz beziehen, sondern nur auf den nächsten ולא יקרא לאור הנר. Da kommt nun die Einleitung des Verf. und belehrt uns, wie gründlich er die Stelle mißverstanden hat. Hier (S. 23) sucht Verf. u. a. an der Hand unserer Mischna zu zeigen, ״wie wunderlich das Bestreben der Sicherung der Sabbatruhe sich gestalten kann“, da es verboten sei, ״bei Lampenlicht seine Kleider (nach Ungeziefer) zu durchsuchen, man könnte dadurch ja in Versuchung geführt werden, eine Laus zu töten“. Also nur bei Lampenlicht könnte man in Versuchung kommen, eine Laus zu töten, bei Tageslicht aber nicht!1 Anstatt über die Rabbinen zu spotten, wäre es vielleicht angebrachter, mehr Mühe darauf zu verwenden, ihre Bestimmungen richtig zu erfassen. Sonst spottet man seiner selbst und v׳Teiß nicht wie! 1 Ueberhaupt ist Verf. der Grund vom Neigen der Lampe (שמא יטה), aus der rabbinischen Literatur, die ihn oft erwähnt, nicht bekannt. S. 38 sucht er nach einer Erklärung für das Verbot, manche Dochte und Oele am Sabbat zu verwenden. Er führt zuerst imNamen vonRabe den richtigen Grund von שמא יטה an und fährt fort: ,,In der Gemara, vgl. Schab. 21a, wird uns von Raba bar Josef... erzählt, er habe den Grund des Verbotes der Dochte darin gesehen, daß in ihnen das Licht flackere, während die Oele verboten seien, weil sie in den Docht nicht einziehen“. Verf. weiß nicht, daß dieser Grund mit dem des Neigens der Lampe identisch ist, daß alles auf dasselbe hinauskommt. Wenn die Oele nicht in den Docht einziehen, so ist zu befürchten, daß man die Lampe, neigt usw. Natürlich darf auch hier der Aberglaube — de# christlichen Theologen und nicht der Rabbinen — nicht fehlen und Verf.heirierkt schließlich: ״Beer weist auf die Möglichkeit, daß bei den aufgezählteri ׳Stoffen Pflanzenaberglaube, vielleicht auch Schematisierungstrieb mitspricht“..

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