Mannheim
Compact Memory

Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums · 1925-01-01 · Heft 7 · p. Seite 405

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
Volume
69 (1925)
Issue
Heft 7
Article
Die neueste Mischnaliteratur
Date
1925-01-01
Page
Seite 405 (sequence 5)
Language
German
Belongs to
article
OCR quality
98% known words query
IRI
…/2829132-2829927-2829934-2833017--46544-2833052
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

Mentioned entities

OCR text

1 entity mentions

405 dem Vorurteil gegen das Judentum ist es auch, die den Bearbeitern dieser Ausgabe den Weg zum Verständnis der Mischna versperrt und ihre Arbeiten arg beeinträchtigt. Solange sie nicht tendenz- und vorurteilslos an die Mischna herangehen werden, solange sie nicht von dem Bestreben sich frei machen, einerseits ,,Neuland zu betreten“ und andererseits das Judentum herabzusetzen und nur mit einem Seitenblick auf das Christentum zu betrachten, solange wird diese Gießner Mischnaausgabe eine Dilettantenarbeit bleiben, die keinen Anspruch auf wissenschaftliche Beachtung erheben kann. Um das Gesagte zu illustrieren, sollen im folgenden einige Beispiele aus der Arbeit Nowacks angeführt werden. Inder Mischna Schabbat 1,2 wird gelehrt, daß man vor dem Minchagebet nicht vor einem Haar- Schneider sich niedersetzen oder eine andere längere Zeit in Anspruch nehmende Tätigkeit beginnen darf, bis man gebetet hat. Der Grund für dieses Verbot ist klar; da die eigentliche Minchazeit kurz bemessen ist, so ist zu befürchten, daß durch den Beginn einer größeren Handlung vor der Zeit, innerhalb welcher das Minchagebet verrichtet werden muß (מנחה קטנה), diese verstreicht, ohne daß man gebetet hat. Man darf selbstverständlich auch vor der eigentlichen Minchazeit das Haarschneiden und alle andern in der Mischna aufgezählten Handlungen unternehmen, sobald man das Minchagebet, das nur einige Minuten währt, zuerst verrichtet, vgl. auch Babli 9 b. Dieser Grund, der auf der Hand liegt, wird vom Verf. nicht gegeben, sondern er erklärt ganz entschieden, daß ,,die mehrfach vertretene Behauptung nicht zu widerlegen“ sei, ,,daß der ursprüngliehe Grund für derartige Verbote in einer bei verschiedenen alten Völkern beobachteten Stunden- und Tagewählerei liegt: auch den Babyloniern z. B. galten gewisse Tage für Rechtshandlungen nicht für günstig . . . ebenso kannten die Aegypter gewisse Tage, an denen es ihnen nicht geraten schien zu arbeiten oder auszugehen, zu essen und zu trinken oder zu baden“. Eine solche Erklärung für eine einfache Mischna kann nur derjenige geben, der einerseits aus der Mischna mit aller Gewalt Kulturgeschichte holen will und andererseits davon überzeugt ist, daß hinter jeder Bestimmung der Rabbinen irgend ein Aberglaube steckt. Wer aber mit dieser Denkart die Bearbeitung der Mischna in Angriff nimmt, der wird nie in den Geist der rabbinischen Literatur eindringen können. Da sind zwei durch eine unüberbrückbare Kluft getrennte Welten! Was dem einen lächerlich und absurd erscheint, ist für den andern ״nicht zu widerlegen“1. Die nächste Mischna I, 3 lehrt u. a., daß man am Sabbat die Kleider nicht durchsuchen darf (ולא ינ5לא את כליו). Es ist wahrscheiniich, daß das folgende ולא יקרא לאור תר) לאור הנר) sich auch auf dieses Verbot bezieht. So heißt es auch ausdrücklich in 1 Herr Prof. Aptowitzer machte mich freundlichst darauf aufmerksam, daß er die Bearbeitung des Traktats Sabbat von Beer in der Wiener Zeitschrift für die Kunde des Morgenlandes, Band XXIII besprochen, hatte. Dieser Besprechung (S. 254) entnahm ich, daß Nowack seine Erklärung Beer entlehnt hat. Trotzdem aber Aptowitzer, der doch auch etwas von der ,,jüdischen Tradition“ weiß, diesen Unsinn gebührend zurückwies, tritt er bei unserem Verf. mit dem Prädikat ,,nicht zu widerlegen“ versehen, wieder auf.

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.