Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Journal
- Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Volume
- 69 (1925)
- Issue
- Heft 6
- Article
- Der hundertjährige Kampf um die Judenemanzipation in Rumänien (1825-1925)
- Date
- 1925-01-01
- Page
- Seite 382 (sequence 6)
- Language
- German
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382 Im März desselben Jahres fanden sich die beteiligten Großmächte in Paris zusammen, um die Friedensbestimmungen endgültig festzusetzen. Auch die Regelung der Judenfrage kam hier zur Sprache.. Bezüglich ihrer Gleichberechtigung machte die Pariser Konvention die Bestimmungen der Konstantinopler Gesandtenkonferenz zunichte und fixierte neue Judengesetze, welche einen Ausnahmezustand bedeuteten. Diese Konvention schrieb die bürgerliche• Gleichberechtigung der Juden vor, während sie ihre politischen Rechte der inneren Gesetzgebung der Fürstentümer vorbehielt. Im Art. XLVI heißt es wörtlich: ,,Alle Moldauer und Muntenier sind, gleich vor dem Gesetze der Steuerbelastung und sind alle gleichmäßig zu Staatsämtern zuzulassen. Nur die Moldauer und Muntenier der christlichen Religion genießen politische Rechte. Der Genuß' dieser Rechte kann durch gesetzgebende Maßnahmen auch auf die anderen Religionen ausgedehnt werden/‘ Auf dieser Konferenzr kam auch die Frage der Vereinigung beider Fürstentümer zur Sprache. Napoleon III. unterstützte die Forderungen der Rumänen,, stieß aber auf Widerstand bei den beteiligten Signatarmächten.. Nach langen Debatten kam man überein, eine interalliierte Kommission nach Rumänien, zu schicken, welche ein Volksplebiszit durchführen sollte. Nach langen Kämpfen kam der Divan ad hoc (Staatsrat} zustande, der sich für die Vereinigung beider Fürstentümer aussprach, die Autonomie der beiden Länder verlangte und die Ein- Setzung eines Fürsten aus einem regierenden europäischen Hause forderte. Die Regelung der Judenfrage wird diesmal still übergangen. Der Divan ad hoc in der Moldau spricht von der Erlangung der politischen Rechte und von der Naturalisation der Christen. Dieser ganze Passus ist von christlicher Staatstheorie erfüllt und atmet Intoleranz gegenüber den Juden. Nach den Beschlüssen des Divan ad hoc reiste die europäische Kommission nach Paris, wo der Kongreß zusammentrat. Dieser bestimmte eine Verfassungsform, die ihren Ausdruck in der Formel ,,Vereinigte Fürstentümer der Moldau und der Munteriia“ fand'. Es sollten vom Volke zwei Fürsten auf Lebenszeit gewählt und in Fokschani ein gemeinsamer Kassationshof eingesetzt werden. Das Post-, Telegraphen- und Münzwesen sollte einheitlich sein. Schließlieh bestimmte der Kongreß, daß bis zur Wahl der Fürsten je eine Kaimakamie die Regierungsgeschäfte führen solle. Nach langen inneren Kämpfen wurde Cuza am 5. Januar 1859 zum Fürsten der Moldau und am 24. Januar desselben Jahres zum Fürsten der Muntenia gewählt. Durch diesen Akt schien die tatsächliche Vereinigung beider Fürstentümer durch Personalunion vollzogen zu sein. Der neue Fürst nahm den Namen Alexander Joän I. an. Die erfolgte Wahl Cuzas widersprach zwar'den Bestimmungen des Pariser Vertrages, allein Napoleon III. stimmte der vollzogenen Wahl zu, und die Sache schien erledigt zu sein. Am 24. Februar 1862 wurde in Bucuresti die tatsächliche Vereinigung der beiden Fürstentümer vollzogen־ und vom ersten rumänischen Parlament gutgeheißen. Der neue Fürst begann mit großzügigen Reformen. Nach dem Muster des Gode Napoleon schuf er den Codex civil (1864) in welchem auch die Rechte der Juden festgelegt wurden. Im Art. VIII heißt’es wärt-