Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Journal
- Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Volume
- 69 (1925)
- Issue
- Heft 6
- Article
- Der hundertjährige Kampf um die Judenemanzipation in Rumänien (1825-1925)
- Date
- 1925-01-01
- Page
- Seite 381 (sequence 5)
- Language
- German
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Pforte durch, daß Soliman Pascha mit 6000 Mann nach Bucuresti geschickt wurde, um die Sachlage zu prüfen. Dieser fand alles in Ordnung, wurde überall freundlich auf genommen und setzte eine Kaimakamie, bestehend aus den Mitgliedern der früheren Regierung ein. Es wurde bestimmt, daß eine Kommission das neue Verfassungs- .Statut dem Sultan unterbreiten solle. Da schritten die russischen Diplomaten bei der Pforte energisch ein und verlangten unter An- •drohung eines Krieges eine Intervention. Der Sultan leitete unter Hinzuziehung der russischen Konsuln eine Untersuchung ein und ließ Truppen nach Bucuresti einrücken, wo es zu einem Gefecht mit den rumänischen Soldaten kam. Nun mischte sich Rußland ein, ließ eine Armee einmarschieren, das Land besetzen, und die revolutionäre Bewegung unterdrücken. Die Pforte mußte sich zum Vertrage von Balta-Liman bequemen, welcher die Wahl der Fürsten ■aufhob und bestimmte, daß künftighin dieselben von Rußland und von der Pforte bloß für die Dauer von sieben J ahren ernannt werden sollten. Die Fürstentümer blieben besetzt, wobei zwei Kommissäre, ein russischer und ein türkischer, die Fürsten beraten sollten. Im Jahre 1851 zogen die Russen ab, um dann drei Jahre später wieder die Fürstentümer zu besetzen. Der Krimkrieg bricht aus (1853). Zar Nikolaus I. verlangte vom Sultan die Schutzhoheit über dessen christliche Untertanen, eine Zumutung, die Rußland jedesmal Gelegenheit gegeben hätte, sich in die inneren Angelegenheiten der Türkei einzumischen. Dies wies der Sultan mit Entschiedenheit zurück, zumal England und Frankreich ihn in seinem Widerstreben bestärkten. Nachdem die Friedensberatungen in Wien gescheitert waren, mußten die Waffen entscheiden. Die westeuropäischen Mächte traten mit der Türkei in ein Bündnis ein und nahmen am Kriege teil. Nach der Erstürmung Sebastopols durch die Verbündeten, entschlossen sich die Russen zum Frieden. Für den Frühling 1856 wurde der Friedenskongreß festgesetzt. Zur Regelung der Verhältnisse in den Fürstentümern wurde eine Gesandtenkonferenz nach Konstantinopel einberufen. Oesterreich machte den Vorschlag, das russische Protektorat aufzuheben und die Fürsten vom Sultan auf Grund eines Vorschlages der europäischen Großmächte ernennen zu lassen. Die Türkei machte ihrerseits andere Vorschläge. Auch die Regelung der Judenfrage kam hier zur Sprache. Man muß sagen, daß dieselbe den damaligen Verhältnissen entsprechend in zufriedenstellender Weise gelöst wurde. Im Art. XIII heißt es: ,,Sämtliche Religionen und deren Angehörige erfreuen sich gleicher Freiheit und gleichen Schutzes in beiden Fürstentümern/' Art. XV: ,,Die Fremden können jetzt Güter in der Moldau undin der Munteniabesitzen, ״wenn sie dieselben Verpflichtungen übernehmen wie die Eingeborenen und sich den Landesgesetzen unterwerfen." Art. XVI: ,,Alle Mol- •dauer und Muntenier ohne Ausnahme können in den Staatsdienst aufgenommen werden." Art. XVIII: ,,Sämtliche Klassen der Bevölkerung ohne Unterschied der Geburt und Religion genießen die gleichen zivilen Rechte, besonders das Eigentumsrecht in jeder Beziehung. Nur die Ausübung der politischen Rechte bleibt den Einheimischen, die dem Schutze einer fremden Macht unterstehen, verwehrt."