Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Journal
- Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Volume
- 69 (1925)
- Issue
- Heft 6
- Article
- Der hundertjährige Kampf um die Judenemanzipation in Rumänien (1825-1925)
- Date
- 1925-01-01
- Page
- Seite 379 (sequence 3)
- Language
- German
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379 .samkeit kommen, um dem Lande diese Gesetze aufzudrängen. Das :Schicksal der Juden war dadurch, besiegelt. Sie sollten fast ein;ganzes Jahrhundert in Rumänien nunmehr politisch rechtlos sein. Nach dem Abzüge der Russen im Jahre 1834 wurde Alexander D. Ghica zum Fürsten in der Muntenia und Mihai Sturdza in der Moldau ernannt. Es dauerte nicht lange und der Fürst in der Muntenia wurde durch russisches Ränkespiel vom Throne verdrängt und der gelehrte Bojar Gheorghe Bibescu ernannt. In beiden Fürstentümern regierte man nach den Bestimmungen des ,,Regulamentul Organic“. In der Moldau versuchte Sturdza das Judengesetz milder auszulegen und begünstigte die jüdischen Einwohner, weil sie viel zur Hebung des Handels und des Wohlstandes im Lande beitrugen. Im westlichen Europa kam es inzwischen zu starken politischen Erschütterungen, die für Rumänien nicht ohne Folgen bleiben konnten. Die Ideen der französischen Revolution und die geistigen Strömungen der 48er Jahre fanden in den Fürstentümern einen guten Nährboden. Die national-kulturelle Bewegung erhielt durch den Einfluß der Siebenbürger Rumänen eine starke Förderung. Schulen und Klöster wurden errichtet, Bücher geschrieben und übersetzt, eine Presse begründet. Die damalige literarische Strömung bereitete die Vereinigung der rumänischen Fürstentümer vor. Allein alle freiheitlichen Bestrebungen waren den Russen ein Dorn im Auge. Sie griffen zerstörend und vernichtend in die Bewegung ein, ließen nationale Institutionen schließen und die geistigen Führer aus dem Lande ausweisen. Diese Repressalien riefen in der Moldau eine revolutionäre Strömung hervor, die in den breiten Volksschichten fast gar keinen Anklang fand. Auf der am 27. März 1848 veranstalteten öffentlichen Versammlung wurde gegen die russische Bevormundung Einspruch erhoben und die national-politische Emanzipation der Rumänen gefordert. In 36 Artikeln wurden ihre Postulate zusammengefaßt, die ganz vom damaligen Zeitgeiste erfüllt waren. Die ersten 4 Punkte dieses Verfassungsentwurfes sicherten den Juden die volle uneingeschränkte Emanzipation zu. Sie verkündeten: 1. Die bürgerliehe und politische Freiheit aller Untertanen, 2. die Freiheit des Kultus, 3. die politischen Rechte für alle Mitbürger jeglicher Konfession und 4. die volle Emanzipation der Juden. Diese Bestimmungen zeigen deutlich, daß die Führer der nationalen Bewegung die Judengesetze des ,,Regulamentul Org&nic“ verwarfen und in unzweideutiger Form sich für die Emanzipation der Juden in der Moldau aussprachen. Hätte die nationale Bewegung einen Erfolg gehabt, die Judenfrage wäre damals schon gelöst worden, allein das Juden- Schicksal wollte es anders haben. Noch über ein halbes Jahrhundert mußten die Juden Rumäniens Sklavenketten tragen. In der Muntenia wurde die Revolution mit einem Manifest an das Volk eröffnet. Dieses enthält ebenfalls einen Verfassungsentwurf, welcher vom liberalen Geist der 48er Jahre diktiert war. Friede, Freiheit, Liebe, ein geeinigtes starkes Vaterland, Gleichberechtigung aller Bürger waren die Losungsworte der Volksführer. In dem im Art. 22 enthaltenen Verfassungsentwurf war unter anderem zu lesen: 1. Die Gleichheit der politischen Rechte und 2. die Emanzipation der Juden und die volle Gleichberechtigung für jeden Mit-