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Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums · 1925-01-01 · Heft 5 · p. Seite 318

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Journal
Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
Volume
69 (1925)
Issue
Heft 5
Article
Die Herkunft des Toseftamaterials
Date
1925-01-01
Page
Seite 318 (sequence 10)
Language
German
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318 sich nicht findet. In Taanit 21a wird erzählt, daß ein Alter (סבא) eine Baraita, die von R. Chija und (oder) R. Oschaja herrührte (מתניתא רד, חייא ור1 אושעיא, vgl. auch die la. in Dik. 501), vorgetragen hatte, welcher Baraita Tosefta Ketubbot VI, 10 entspricht. Andererseits ist die im Namen des R. Ch. und R. Oschaja, Chullin 141b, angeführte Baraita (תני ר״ח וד״א) in der Tosefta nicht anzutreffen. In diesem Zusammenhänge muß noch erwähnt werden, daß eine von R. Chija Rabbi gegenüber gemachte Erklärung, Menachot 88b, mit Tosefta Menachot X, 3 sich deckt. Vgl. noch Baba Mezia 34a, wo die Tannaim aus der Schule R. Ch. und R. O. über die Zusammengehörigkeit zweier Baraitot befragt wurden und deren Auskunft mit der Reihenfolge der Tos. Baba M. III, 2—3 übereinstimmt. Der weitaus größte Teil der in Babli angeführten Baraitot des R. Chija kommt jedoch in unserer Tosefta nicht vor. Es sind dies: Berakot 24a, 26a, 37b, 52a, Schabbat 20a (das. 21a im Namen des Rami b. Chama, vgl. auch Sifra, Emor Parascha 13, 7), 42b, 104-b, 137b, Erubin 14a, b, 17b, 47b, 92a, 101a, Pesachim 8a, 42b, 47b, 49b (Aggada), 87b (Aggada), Joma 4a, 6b (vgl. Tosefta das. V, 5), 19b, 24a, 25b, Beza 16a, 25a, Rosch Haschana 6b, Chagiga 3 3a, Jebamot 9b, 22a (29 ,(תני לבי ר׳ חי־יאb (? das. 43b und Baba Mezia 38a: ר״ח בי אמי, Ketubbot 89b: ר״ח בד אבין, Sanhedrin 28b: 53 ,(אמר ר״ח בר אמי משמיה דעולאb, 97a (דבי ר׳ חייא, in den Parallelstellen Baba Batra 155b und Nidda 47b ohne דבי), Ketubbot 10b, 30a, 59b (3 mal), 83a, 109a, Nazir 10a, 61a (vgl. Tos. V, 2), Gittin 70a (Aggada), Baba Kamma 4b, 20a (Tosefta das. I, 7 gegen R. Chija, vgl. auch Jeruschalmi II, 3a), 84a (H דבי חייא תנא, Var. דבי דבי, vgl. Dik. Sof. z. St.), Baba Mezia 3a (Tosefta Schebuot V, 3 gegen R. Ch., vgl. auch Jeruschalmi Ketubbot II, 26a und Baba Mez. I, 7d), 6a1, 20b (Tos. I, 14 gegen R. Chija), 37b, 74a, 1 Hier heißt es in bezug auf חנוני על פנקסו, wo der Arbeitgeber seine Arbeiter wegen Bezahlung an den Krämer weist, der Krämer dann behauptet, daß er den Arbeitern ausbezahlt hätte, die Arbeiter aber erklären, von ihm nichts bekommen zu haben : שניחם נשבעין ונוטלין מבעל הבית. Bereits Rasehi z. St. fiel es auf, daß dies doch auch in der Mischna Schebuot VII, 5 steht: הוא נשבע ונוטל והן נשבעין ונוטלין, die Baraita des R. Chija also nichts mehr als unsere Mischna besagt. Die Antwort der Tosafot (unter (דתני דע״י ר״ח שנאה רבי בדמוכח התם ist einerseits unverständlich und andererseits aus Schebuot nicht zu beweisen. Denn dort (47b) wird nur eine Baraita angeführt, daß Rabbi gegen die Mischna einwendet: טורח שבועה זו למה und R. Chija ihm zur Antwort gibt: תנינא שניהם נשבעין ונוטלין מבעהיב. Nach Rasehi ist unter תנינא unsere Mischna zu verstehen, so daß R. Chija nur Rabbi an seine Mischna erinnerte, wo er bereits festgesetzt hat, daß Krämer und Arbeiter ihre Forderungen erhalten und daher nicht mehr von dieser seiner Lehre abkommen darf, eine Erklärung, die übrigens nichts weniger als befriedigt. All diese Schwierigkeiten entfallen, wenn wir annehmen, daß nach Rabbi die Mischna in Schebuot nicht dahin zu erklären ist, daß Krämer und Arbeiter schwören und das Geld bekommen, sondern daß der Krämer zuerst schwört und seine Forderung erhält, dann aber die Arbeiter schwören, daß sie vom Krämer nichts bekamen. Durch diesen Schwur erhalten sie ihr Geld vom Krämer. (Diese Erklärung fand ich nachträglich bei R. Nissim (Ran) zu Alfasi Schebu. 47b.) Dagegen wendet Rabbi ein טורח שבועה זו למה, d. h. wozu soll der Krämer umsonst schwören, da er doch dann das Geld den Arbeitern bezahlen muß und sein Schwur daher vergebens war. Rabbi kann mit seinem Einwand nicht gemeint haben, wie Rasehi erklärt, wozu soll einer von ihnen falsch schwören, denn diese Frage, nur

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