Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Journal
- Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Volume
- 69 (1925)
- Issue
- Heft 5
- Article
- Siqariqon
- Date
- 1925-01-01
- Page
- Seite 251 (sequence 3)
- Language
- German
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251 Hier ist klar ausgesprochen, daß jüdischer Grundbesitz in die Hände von Nichtjuden zu fallen drohte, wenn man jüdischen Käufern den Erwerb erschwerte und daß man darum die Verordnung, wonach der Eigentümer seine Zustimmung zum Verkauf geben müßte, nicht zur Anwendung brachte. Dies ist der Anlaß, weshalb diese Rechtsfrage überhaupt in der Mischna Gittin erwähnt wird, wo sie sachlich nicht hingehört; dort sind vom Anfang des vierten Ab- Schnittes an Maßnahmen genannt, die מפני תקוץ העולם getroffen wurden1, d. h. daß aus Rücksicht auf ״die sittliche Weltordnung“, aus Billigkeit oder aus sozialen Erwägungen heraus die Strenge des Gesetzes gemildert oder ein Gesetz völlig außer Kraft gesetzt wurde. In unserm Falle wurde ebenfalls der strenge jüdische Eigentumsbegriff, der eine Eigentumsübertragung von Grundbesitz. auf gewaltsamem Wege ausschließt2, zu Gunsten einer nationalen Bodenpolitik aufgehoben und dem Eigentümer jedes Recht der Reklamation oder der Revindikation genommen. Darin liegt die תקנה, darauf bezieht sich die Bezeichnung התקינו; sie war nicht zum Nachteil, sondern zum Vorteil Judäas gedacht. In Galiläa lagen die Verhältnisse anders. Dort wohnte seit langer Zeit eine Mischbevölkerung, der Prozentsatz der heidnischen Grundbesitzer war unvergleichlich größer als in Judäa; dort konnte eine nationale Bodenpolitik in demselben Sinne wie in Judäa nicht durchgeführt werden, dort fand man sich daher leichter mit der Möglichkeit, Grundbesitz in heidnische Hände übergehen zu sehen, ab und bestand daher auf der Durchführung der 11^.ו1בם6511^פיקריקק^. Wann wurde diese Ausnahmebestimmung für Judäa geschaffen? Die Mischna unterscheidet zwei Zeitläufte; sie sagt, daß die Be- Stimmung nicht angewendet wurde3 4 כהרוגי מלחמה, während sie 2מהרוגי מלחמה ואילך in Geltung war. Nach der Tosefta sind sogar drei Epochen zu unterscheiden: vor, in und nach dem Kriege (לפני 4מלחמה בשעת מלחמה מן המלחמה ואילך־). Was bedeutet nun המלחמה, welcher Krieg ist damit gemeint? Joseph Derenbourg5 hat darunter den Bar-Kochba-Krieg verstanden und unabhängig von ihm ist F. Rosenthal6 aus ganz andern Gründen zu dieser Zeitbestimmung zurückgekehrt. Allein das ist unmöglich. Selbst wenn man nicht daran Anstoß nehmen müßte, daß Bar-Kochbas Erhebung ״ המלחמהder Krieg“ schlechthin ohne nähere Bestimmung genannt worden sein, sollte, so bleibt die Schwierigkeit, daß zwischen den drei Zeiten ״vor, in und nach dem Kriege“ unterschieden, daß ferner 1 Auch wo das in der Mischna nicht ausdrücklich steht, ist es aus Tosefta oder den Talmuden zu ersehen. 2 קרקע אינה נגזלת b. Sukka 30b, B. Qamma 95a, vgl. Rosenthal S. 59 und Gulak 100 § ,11 יסודי המשפט העברי. 3 Die Mischna in Jeruschalmi liest beide Male המלחמה, ebenso zitiert Raschi zu b. 55b; die Mischna im Babli liest nur das zweite Mal מהרוגי המלחמה, aber der Talmud das. zitiert gerade umgekehrt beim ersten Mal בהרוגי המלחמה. 4 Der Text der Tosefta ist nach der Wiener Handschrift לפני מלחמה ובשעת מלחמה zu lesen, ebenso ist in j. Gitt. בהרוגי המלחמה נוש]לפ;י המלחמה zu verbessern. 5 Essai sur l’histoire de la Palestine, S. 48ל. 6 Das. S. 109 f. Die Beweisführung beruht auf einer irrigen Annahme über die Formulierung der Mischna und ist sehr gezwungen.