Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Journal
- Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Volume
- 69 (1925)
- Issue
- Heft 5
- Article
- Max Webers Soziologie des antiken Judentums
- Date
- 1925-01-01
- Page
- Seite 222 (sequence 28)
- Language
- German
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222 durch höchste geschäftliche Reellität zu erweisen. Diese Einstellung fällt für den Juden weg״ weil sein wirtschaftliches Verhalten in nichtjüdischer Umgebung nur in die Kategorie des ״Erlaubten" fällt, während das gleiche Verhalten den Juden gegenüber verboten wäre. Die Juden haben darum niemals Anstoß daran genommen als Zollpächter, Staats- und Kriegslieferanten an dem ״Raubkapitalismus" teilzunehmen, der bei den Puritanern streng verpönt war (S.357—360, vgl. auch Wirtschaft und Gesellschaft S. 351—353, wo die jüdische Wirtschaftsethik etwas ungünstiger beurteilt ist). Das ist im Ganzen, wenigstens was die Wirtschaftsethik im engeren Sinne angeht, ein entschiedener Fortschritt gegenüber den landläufigen Urteilen. In Bezug auf die allgemeine Beurteilung der jüdischen Ethik bleibt Weber allerdings stärker in ihnen befangen und nimmt an, daß das biblische Gebot der Nächstenliebe nur dem Juden gegenüber gilt. Wir verzichten auf eine Behandlung dieser unzählige Male erörterten Frage und beschränken uns auf die wirtschaftsethischen Probleme. Hier ist es nicht einleuchtend, wenn Weber der Differenzierung, die in Bezug auf das Zinsverbot und die ähnlich motivierten sozialethischen Vorschriften zwischen Juden und Nichtjuden besteht, einen ungünstigen Einfluß auf die jüdische Wirtschaftsmoral zuschreibt. Die jüdische Wirtschaftsethik scheidet sehr bestimmt zwischen den allgemein verbindlichen Normen wirtschaftlicher Rechtlichkeit und den nur im innerjüdischen Verkehr gütigen Forderungen brüderlicher Solidarität. Die Wirkung dieser Unterscheidung mußte dahin gehen, in den wirtschaftlichen Be- Ziehungen der Juden zu der nicht jüdischen Umwelt eine Ethik der formalen unpersönlichen Rechtlichkeit zur Geltung zu bringen, die in vieler Beziehung der modernen Verkehrsethik gleichartig ist, nicht aber die Wirtschaftsmoral auch in der Sphäre der Legalität zu erweichen. Die vereinzelten Bestimmungen des talmudischen Rechts, die auch auf dem Gebiet der Legalität einen Unterschied zwischen Juden und Nichtjuden machen, werden im Lauf der weiteren Entwicklung auf verschiedenen Wegen ethisch unschädlich gemacht, und so halten sich die Normen der jüdischen Wirtschaftsethik ganz auf der bezeichneten Linie, wenn auch die Wirtschaftspraxis um so leichter hinter ihr zurückbleibt, je ungünstiger die rechtliche und politische Lage der Juden wird. Daneben ist das wirtschaftliche Verhalten der Juden noch von einem allgemehreren Gesichtspunkte bestimmt, der in seiner soziologischen Bedeutung kaum noch gewürdigt ist und auch von Weber (S. 6) nur flüchtig berührt wird. Die messianische Hoffnung des Judentums macht die jetzige Welt zu einem Provisorium, dem die gottgewollte Ordnung erst folgen soll. In den Zeiten ihrer unmittelbaren Aktualität führte diese Hoffnung zu völliger Gleichgültigkeit gegen die gegenwärtige Welt. Eine eigentümliche Haltung aber mußte sich ergeben, als nach der Rückkehr aus dem Exil die Hoffnung auf das unmittelbare Eintreten der messianischen Zeit enttäuscht wurde und das Judentum sich in der gegenwärtigen Welt einzurichten hatte. Es mußte sich mit ihr abfinden und fühlte sich doch letztlich nicht zu ihr gehörig. Es lebte gleichsam in einem dauernden Provisorium, mußte sich den Ordnungen der gegebenen