Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Journal
- Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Volume
- 69 (1925)
- Issue
- Heft 5
- Article
- Max Webers Soziologie des antiken Judentums
- Date
- 1925-01-01
- Page
- Seite 211 (sequence 17)
- Language
- German
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211 Bundesverhältnis fordert von Israel die Unterwerfung unter den Willen Gottes, der neben einfachen rituellen Forderungen vor allem die dem Kriegerbund auferlegten ethischen Gebote umfaßt. Demgegenüber tritt der Opferkult zurück, teils weil Ihvh als ״Gott der Ferne“ nicht in dem in anderen Religionen üblichen Sinne auf die Opfer angewiesen ist, teils, weil trotz des Bestehens bestimmter zentraler Heiligtümer der israelitische Bund als solcher keine Instanzen hat, die für ihn opfern können. Die ethischen Forderungen Gottes gelten freilich nicht als eine in sich notwendige unabänderliche Ordnung, sondern als eine rein im göttlichen Willen beruhende Setzung. Dieser Charakter bleibt ihnen in bestimmtem Maße auch dann, wenn sie im weiteren Verlauf der israelitischen Religionsentwicklung gesinnungsethisch vertieft und verinnerlicht werden. (S. 126—149, 239—241). Diese Auffasung erhebt keinen Anspruch auf grundsätzliche Neuheit, allein es ist selten mit solcher Feinfühligkeit gezeigt worden, wie schon in der Gottesvorstellung der israelitischen Anfangszeit die Grundzüge des späteren israelitisch-jüdischen Gottesglaubens angelegt sind. In der Description der Religion der israelitischen Frühzeit ist Weber bei aller Unsicherheit mancher Einzelzüge, unbedingt überzeugend. Auch in der soziologischen Ableitung der israelitischen Gottesvorstellung ist Vieles richtig gesehen. Nur erweckt sie den Eindruck, daß sie zu viel von einem Punkte aus herleiten möchte. Nach Webers Ausführungen hat es zum Mindesten den Anschein, daß sich aus der Funktion des israelitischen Gottes als Bundesgott der ganze Inhalt seines Wesens ergibt. Das ist schon aus prinzipiellen Gründen nicht gut vorstellbar. Die Vorstellung eines Bundes von Volk und Gott setzt bereits eine bestimmte Gottes- Vorstellung voraus, um selbst möglich zu sein, und läßt auf der anderen Seite für die ihr vorausliegende Gottesvorstellung soviel Spielraum, daß nicht deren ganzer Inhalt durch sie determiniert sein kann. Historisch ausgedrückt: der Gott, mit dem Israel einen Bund schließt, und der nach Webers Annahme vorher schon anderweitig verehrt worden ist, muß bereits bestimmte Wesenszüge besitzen, die ihm auch in seiner neuen Eigenschaft als israelitischer Bundesgott verbleiben. Weber selbst kennt solche Eigenschaften, wenn er ihn zum Gott der Naturkatastrophen macht. Daß das indessen nicht ausreicht, läßt sich an seinen Ausführungen leicht nachweisen. Weber weist darauf hin, daß er nicht der Gott des Landes ist und als Gott der Ferne von Anfang an eine gewisse Universalität und Ueberweltlichkeit besitzt? Das ist aus seinem Charakter als Bundesgott nicht herleitbar. Die aus der Wüste in Kanaan einbrechenden israelitischen Stämme müssen den Glauben mitgebracht haben, daß der von ihnen in der Wüste angenommene und verehrte Gott auch in Kanaan mächtig ist, wenn sie ihn dort weiter als ihren Helfer betrachten. Der Fortbestand des Bundes Verhältnisses setzt also die (relative) Universalität des Bundesgottes bereits voraus. Diese Erwägungen übertragen sich leicht auf eine Reihe anderer Züge. Es ergibt sich aus ihnen, daß die politische Funktion des Bundesgottes wohl gewisse Züge seines Wesens stärker accentuieren kann, daß es aber eine Ueberspannung der soziologischen Betrachtungsweise ist, hier 14*