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Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums · 1925-01-01 · Heft 5 · p. Seite 207

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Journal
Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
Volume
69 (1925)
Issue
Heft 5
Article
Max Webers Soziologie des antiken Judentums
Date
1925-01-01
Page
Seite 207 (sequence 13)
Language
German
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207 ausgesprochene Polisverfassung und keine für die politischen Verhältnisse Israels wesentliche Ausdehnung derseben voraus. Die. meisten der wirklich israelitischen Städte, denen solche Nebenorte zugeordnet werden, können selbst nicht viel mehr als Ackerbürgerstädte gewesen sein. Denken wir sie als Mittelpunkt einer Polisorganisation, so kann es sich nur um belanglose Zwerggebilde handeln. Auch das israelitische Königtum aber ist kein Stadtkönigtum. Schon die Namen der beiden Reiche zeigen, daß sie Stammesreiche sind. Dafür sprechen auch alle sachlichen Zusammenhänge Die reichen und mächtigen Geschlechter, mit deren Einfluß das Königtum zu rechnen hatte, waren besonders im Nordreich durch das ganze Reichsgebiet verstreut. Es ist nicht anzunehmen, daß sie sich freiwillig zu Gunsten eines hauptstädtischen Adels entrechten ließen. Das Königtum seinerseits hat an dem Entstehen eines hauptstädtischen Patriziats mit politischen Sonderrechten schwerlich ein Interesse. Die Verlegung der Residenz des Nordreiches nach dem von Omri neugegründeten Samaria zeigt auch, daß der Sitz der politischen Macht nicht bei einem hauptstädtischen Patriziat liegt. Das alles schließt nicht aus, daß sich wie überall die Hauptstadt zu einem politischen Machtzentrum entwickelt und sich neben der königlichen Beamtenschaft eine Reihe mächtiger Geschlechter hier versammelt, die naturgemäß die Politik stärker beeinflussen können als die der Provinz. Allein dieser vor allem im kleinen Juda starke Einfluß der Hauptstadt setzt einen Polischarakter des Reiches weder voraus, noich führt er zu ihm hin. Unberührt bleibt davon Webers Darstellung der sozialen Ver- Schiebungen, die sich im Gefolge des Königtums vollziehen. Die alte Volksfreiheit geht verloren, und in die politische Macht teilt sich das Königtum mit den reichen grundbesitzenden Geschlechtern. Auch darin dürfte Weber das Richtige treffen, daß diese Machtfaktoren bald miteinander im Bunde sind, bald gegen einander streiten. Ein konkretes Bild von den sozialen und politischen Zuständen der Königszeit zu gewinnen, ist bei der Lückenhaftigkeit unserer Quellen allerdings schwierig. Die militärische Grundlage der Königsmacht liegt im stehenden Heer und in dem königlichen Besitz an Rossen ünd Streitwagen, die Macht der großen Sippen gründet sich darauf, daß sie an der Wagenkampftechnik teilhaben und das königliche Heer durch ein Aufgebot sich selbst equipierender Ritter ergänzen. Daneben besteht offenbar das von Weber unterschätzte allgemeine Volksaüfgebot noch fort, dessen Existenz sowohl durch die offenbar nicht nur auf historischen Reminiszenzen beruhende biblische Gesetz:- gebung wie durch die Erzählungen der Königsbücher gesichert ist. Die Art, wie alle diese Elemente sich verbinden und damit zugleich die Art der aus ihnen resultierenden Machtverteilung bleibt indessen undurchsichtig. Weber nimmt an, daß die Offiziere und Beamten des Königs in der Regel den vornehmen Geschlechtern angehören. Indessen kommt es aber auch häufig vor, daß erst die Amtsstellung der Weg zu Grundbesitz und Reichtum ist. (1 Sam 81s). Das Verhältnis dieser Beamtenaristokratie zu den alten Geschlechtern liegt ganz im dunkeln. Das Gleiche gilt von den politischen Zuständen selbst. Der

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