Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Journal
- Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Volume
- 69 (1925)
- Issue
- Heft 5
- Article
- Max Webers Soziologie des antiken Judentums
- Date
- 1925-01-01
- Page
- Seite 202 (sequence 8)
- Language
- German
- Belongs to
- article
- OCR quality
- 96% known words query
- IRI
…/2829132-2829927-2829932-2832716--46283-2832760- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
der Königzeit die Form, in der sich alle religiösen Reformbewegungen; wie die Reinigung des Kultus unter Joas, die Annahme des deuteronamischen Gesetzes unter Josia, die Freilassung der Sklaven unter Zedekia, durchsetzen, und in der nachexilischen Zeit gewinnt sie noch einmal unter Nehemia entscheidende Bedeutung für die religiöse Konstituierung des Judentums. . Diese Ausführungen Webers bedürfen nur in einem, allerdings in unserem jetzigen Zusammenhänge sehr wesentlichen Punkte der Modifizierung: in der politischen Bedeutung, die sie dem Bundesbegriff für das vorkönigliche Israel zusprechen. Die Bezeichnung des alten Israel als Eidgenossenschaft geht von der Voraussetzung aus, daß der Zusammenhang der israelitischen Stämme auf einen Akt der Verbrüderung zurückgeführt wird. Solche Verbrüderungen der verschiedenen Stämme mögen tatsächlich stattgefunden haben. Schon in vörköniglicher Zeit ist indessen das Bewußtsein Israels von seiner Einheit ein anderes. In allen unseren Quellen wird Israel als eine natürliche Einheit gedacht. Der Bundesschluß zwischen Ihvh und Israel konstituiert nicht erst die Einheit Israels, dieses gilt vielmehr als ein gegebenes Ganzes, das als solches den Bund mit seinem Gotte eingeht. Der Zustand, in dem die Verschmelzung getrennter Stämme zu einer solchen Einheit stattgefunden hat, ist für uns geschichtlich nicht mehr erreichbar. Da aber der Bund zwischen Israel und Ihvh auf die Zeit vor der Einwanderung in Kanaan zurückgeht, kann der Verschmelzungsprozeß nach der Einwanderung nur so gedacht werden, daß die zu der ursprünglichen Ihvh-Gemeinschaft hinzutretenden Stämme, wie immer der Akt ihrer Aufnahme vorzustellen sein mag, bald als Bestandteile der Ursprünge liehen Gemeinschaft angesehen wurden und das von Haus nur einzelne Stämme umfassende Israel allmählich als ein in eine Reihe von Stämmen gegliedertes Ganzes erschien. Auch ein so gedachtes Israel kann freilich zugleich bundesmäßig organisiert vorgestellt werden. Allein ein Bund, dem es an allen politischen Organen fehlt und der im Frieden gänzlich latent bleibt, ist als politisches Gebilde einigermaßen prekär. Die Funktionen, die Weber ihm zuschreibt, verlangen seine Existenz als politische Verbandsform nicht. Das auf die geglaubte Ursprungseinheit und die religiöse Verbundenheit gegründete Gemeinschaftsbewußtsein Israels reicht zu ihrer Erklärung aus. Aehnlich wie die griechischen oder germanischen Stämme wissen sich auch die israelitischen als ein Ganzes, ohne politisch geeint zu sein. Nur ist in Israel durch den Gedanken des Bundes zwischen Volk und Gott, z. T. vielleicht auch unter dem Einfluß des länger akut bleibenden Gegensatzes zu der kananitischen Landesbevölkerung, die Solidarität der Stämme eine ungleich stärkere. Es besteht hier eine Verpflichtung zu gegenseitiger Kriegshilfe, die in den analogen Fällen nicht in gleicher Weise vorhanden ist. Aber auch diese Verpflichtung hat keinen eigentlich rechtlichen Charakter wie in einem politischen Verbände, sondern entspringt unmittelbar der religiösen Solidarität des Ihvh-Bündes, an die das ,,Charisma“ des Führers von Fall zu Fall appelliert. Der religiöse Bundesgedanke wirkt sich in kriegerischer Solidarität aus ohne durch eine noch so lose gefügte politische Bundesorganisation gestützt zu sein.