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Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums · 1925-01-01 · Heft 4 · p. Seite 136

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Journal
Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
Volume
69 (1925)
Issue
Heft 4
Article
Religion und Staat im nachexilischen Judentum
Date
1925-01-01
Page
Seite 136 (sequence 8)
Language
German
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136 wenige Jahre später wurde ihm die Hohepriesterwürde verliehen. Wieder war die militärisch-politische mit der religiösen Macht vereint,, von neuem der Priesterstaat geschaffen. Aber wenn jetzt zum zweiten Male die Entwickelung zu dem Ausgangspunkt zurückgekehrt zu sein schien, so war doch alles von Grund aus anders. Politisch drängte alles auf die Unabhängigkeit hin; aber dieses Streben war nicht ein religiöses Interesse und nicht ein Interesse des Volkes, sondern lediglich der neuen Dynastie und ihres Adels. Der neue jüdische Staat war ein Priesterstaat, aber keineswegs die Fortsetzung des vormakkabäischen Priesterstaates. Der Hohepriester war ein Kriegsfürst, dessen ganzes Interesse auf Kriegführung und Politik gerichtet war, der nur selten die Rüstung mit dem Hohenpriestergewand vertauschte. Sucht man nach geschichtlichen Analogien, so denkt man unwillkürlich an Papst Julius II v diesen kraftvollsten Priesterkönig auf dem päpstlichen Throne. Ihm zur Seite stand der in den Kämpfen dieses Vierteijahrhunderts aufgekommene Militär- und Diplomatenadel, mit dem sich sehr rasch der Ueberrest des alten Adels vereinigte. Und doch war dieses Priesterfürstentum — anders als in anderen Priesterstaaten — aus dem Volke hervorgegangen, ein Volksfürstentum. Die Volksversammlung verlieh Simon seine Würde, neben dem Hohenpriester erscheint auf den Münzen חכר היהודים d. h. die jüdische Volksgemeinschaft. Es war ein durchaus hybrides Gebilde, und das Verhältnis von Religion und Politik, so eindeutig es zu sein scheint, so kompliziert war es. Selbstverständlich hatte die Religion eine überragende Stellung im Staats wesen. Aber die für das Altertum ganz selbstverständliche Forderung der Anerkennung der Staatsreligion durch alle Staatsangehörigen führte wegen der Unvereinbarkeit des Monotheismus mit anderer Gottes Verehrung zu völliger Judaisiexung des Staates. Die nichtjüdische Bevölkerung mußte übertreten oder aus wandern, und später hat man die unterworfenen Idumäer und Ituräer zur Annahme des Judentums gezwungen. Es ist einer der vielen Wider- Sprüche der geschichtlichen Entwicklung, daß das Staats wesen, das seine Entstehung dem Kampfe für die Freiheit der religiösen Ueberzeugung verdankte, sofort diese Freiheit bei anderen unterdrückte. Freilich stellten sich auch hier bald neue Widersprüche ein. Die zahlreichen hellenistischen Gemeinwesen, die in das Staatsgebiet einbezogen wurden, behielten ihre religiöse Selbständigkeit. So krankte der neue Staat in sich und in seinem Verhältnis zur Religion an einer Fülle von Widersprüchen. Daß das gänzlich verweltlichte Hohepriestertum nicht zu einer völligen Verweltlichung der Religion führte, ist nur dadurch verhütet worden, daß dank der Tätigkeit der Schriftgelehrten der jüdische Monotheismus in den Seelen fest verwurzelt war und so als persönliche Religion des Einzelnen unabhängig von Staat und Tempel feststand. Frühzeitig setzten die Kämpfe ein und durchzogen die ganze zweihundertjährige Geschichte des palästinensischen Judentums von der Aufrichtung des Hasmonäerstaates bis zur Zerstörung des Tempels. Es war der Kampf des Pharisäismus gegen den Sadduzäismus. Politisch hatte das neue Volksfürstentum wie jede aus militärisch-politischer Führerschaft geborene Tyrannis die Tendenz zur Autokratie und mußte

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